Steuerlast im Alter

Grundfreibetrag und Rente: So viel ist 2023 steuerfrei

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Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Wie hoch die Last ausfällt, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Aber auch der Grundfreibetrag spielt eine Rolle.

München – Endlich Rente. Endlich Ruhe. Endlich keine nervige Steuererklärung mehr – könnte man meinen. Doch in vielen Fällen ist das ein Trugschluss. Denn immer mehr Seniorinnen und Senioren rutschen in die Steuerpflicht. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Bis zum Jahr 2039 erhöht sich der Prozentwert schrittweise Jahr für Jahr. Ab 2040 müssen Neu-Rentnerinnen und -Rentner dann die gesamte Rente versteuern.

Rente und Steuern: Wer wie viel bezahlen muss

Wie sich die Rentenbesteuerung genau entwickelt, können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Grundfreibetrag bei der Rente: So viel ist steuerfrei

Doch wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt auch für Renten-Beziehende ein Freibetrag. Der steuerliche Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag noch einmal von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht – ein Plus von 561 Euro. Somit müssen Ruheständler mit einer zu versteuernden Jahresrente von 10.908 Euro noch keine Steuern bezahlen. Ganz egal, in welchem Jahr sie in Rente gegangen sind.

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Zudem soll der Grundfreibetrag auch 2024 noch einmal angehoben werden. Laut Bundesfinanzministerium ist derzeit eine erneute Anhebung um ganze 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro vorgesehen.

Wann man in der Rente Steuern bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. (Symbolfoto)

Rente versteuern: So funktioniert es

Doch wie sieht das mit dem Grundfreibetrag konkret aus? Wir haben ein Beispiel berechnet:

Susanne M. ist 2022 in Rente gegangen und erhält eine monatliche Rente von 1000 Euro. Durch das Jahr ihres Renteneintritts muss sie 82 Prozent ihrer Rente besteuern. Heißt also, von ihrer Jahresrente mit 12.000 Euro muss sie 9840 Euro versteuern. Da dieser Wert unter dem Grundfreibetrag liegt, muss sie für das Jahr 2023 keine Steuern auf ihre Rente zahlen, sofern sie denn keine weiteren Einkünfte hat.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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