VonMax Müllerschließen
24 Stunden keine Busse, Bahnen und Flieger: Die Gewerkschaften greifen im Kampf um höhere Löhne zum letzten Mittel – Streik. Ein Experte sagt: Der ist an der Grenze zur Verhältnismäßigkeit.
Köln – Deutschland steht still. Millionen Menschen mussten wegen des gemeinsamen Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Ver.di an diesem Montag auf Züge und Flüge verzichten. Verdi verhandelt mit Bund und Kommunen über Löhne und Gehälter von rund 2,5 Millionen Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Die Angestellten sollen 10,5 Prozent mehr Lohn oder mindestens 500 Euro mehr im Monat bekommen. Die Forderung der EVG: zwölf Prozent mehr Lohn, mindestens aber eine Gehaltserhöhung um 650 Euro pro Monat.
Ob die aktuellen Streikmaßnahmen im Rahmen sind, wird kontrovers diskutiert. „Lieber ein Tag, an dem sich in Deutschland nichts bewegt, und dann ein für die Beschäftigten akzeptables Tarifergebnis als ein Scheitern und in der Folge wochenlange Auseinandersetzungen, von denen die Bevölkerung am Ende viel stärker betroffen ist“, verteidigte Verdi-Chef Frank Werneke das Vorgehen der Gewerkschaften in der „Bild am Sonntag“. Die Bahn nannte den Streik der EVG „völlig überzogen, grundlos und unnötig“. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner (CDU), erklärte, es müsse „ernsthaft verhandelt, aber nicht mit einem Megastreik alle Bürger in Geiselhaft genommen werden“.
Und was sagt jemand, der sich juristisch damit beschäftigt? IPPEN.MEDIA hat bei Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, nachgefragt. Seine Einschätzung: „Ich finde es problematisch, dass die Streikmaßnahmen derzeit sehr weitgehend sind und einem Generalstreik nahekommen.“ Das liege insbesondere daran, dass branchenübergreifend gestreikt wird, um noch mehr Druck aufzubauen.
Streik in Deutschland: Fehlende Präzisierung im Grundgesetz
Dass das Streiken so heftig umstritten ist, könnte auch mit der fehlenden Präzisierung im Grundgesetz zusammenhängen. „Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie Arbeitskämpfe ablaufen müssen und welche konkreten Regeln einzuhalten sind“, erklärt Fuhlrott. „Was erlaubt ist, welche Voraussetzungen Arbeitskampfmaßnahmen haben, ist damit letztlich Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht.“
Unstrittig ist, dass es ein verbrieftes Recht auf Streik gibt. Dafür müssen allerdings einige Aspekte beachtet werden, wie Fuhlrott erklärt.
- Der Streik muss von einer Gewerkschaft getragen sein, es darf sich also nicht um einen „wilden“ Streik handeln.
Das Ziel des Streiks muss ein tariflich regelbares Ziel sein, also z.B. der Streik für Lohnerhöhungen (der Streik für allgemeinpolitische Forderungen wie etwa ein Tempolimit wäre kein zulässiges Streikziel).
Der Streik darf nicht einer bestehenden Friedenspflicht zuwiderlaufen (wenn also ein Tarifvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen ist und für diesen Zeitraum Lohnerhöhungen regelt, darf während dieser Zeit nicht erneut gestreikt werden)- Der Streik muss verhältnismäßig sein
Jurist für Arbeitsrecht: „Mir erscheint das Vorgehen der Gewerkschaften schon massiv“
Es ist der letzte Punkt, der Raum für Diskussionen lässt: die Verhältnismäßigkeit. Sie ist Auslegungssache. Fuhlrott sieht im aktuellen Konflikt eher die Arbeitgeberseite im Recht: „Angesichts der Tatsache, dass man ja derzeit noch verhandelt, diese Woche weitere Gespräche anstehen und die Gespräche noch gar nicht gescheitert sind, erscheint mir das Vorgehen der Gewerkschaften hier schon sehr massiv und bewegt sich jedenfalls an der Grenze der Verhältnismäßigkeit“, so der Experte. Immerhin müsse man im Blick haben, wie massiv „die Auswirkungen auf Kunden, Verbraucher und auch die Wirtschaft sind.“ Andererseits: „Ein Streik darf, er soll sogar ‚wehtun‘. Nicht ohne Bedacht wird ja von ‚Arbeitskampf‘ gesprochen.“
Müsste man das Streikrecht also reformieren und zeitgemäß anpassen? „Das ist eine politische Frage, keine juristische,“ sagt Fuhlrott. Klar sei allerdings: „Eine Abschaffung des Streikrechts selbst qua Gesetz oder ein Verbot von Streiks wäre nicht erlaubt.“ Dennoch seien kleinere gesetzliche Änderungen durchaus denkbar, zum Beispiel was den Zeitpunkt der Streik-Ankündigung angeht. „Moderate Einschränkungen wie etwa eine bestimmte Ankündigungsfrist wären rechtlich zulässig “, so Fuhlrott.

