VonMarcel Reichschließen
Während sonnenarmer Zeiten kletterten die Strompreise auf über 900 Euro. Ein Bericht zeigt, dass dies nicht auf Kartellverstöße zurückzuführen ist.
Frankfurt – Die Strompreise im Großhandel kletterten Ende 2024 während der sonnenarmen Zeit kurzzeitig auf mehr als 900 Euro pro Megawattstunde. Dennoch gibt es keine Hinweise auf ein missbräuchliches Verhalten der Anbieter, wie ein gemeinsamer Bericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt jetzt ergab. „Die hohen Preise in dieser Zeit waren also nicht das Ergebnis kartellrechtswidrigen Verhaltens“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt zu den Untersuchungsergebnissen.
Strompreis: Kartellamt findet keine Hinweise auf Betrug der Konzerne
Die Behörden nahmen das Verhalten der fünf größten Stromerzeuger EnBW, Leag, RWE, Uniper und Vattenfall unter die Lupe. Auslöser der Ermittlungen waren die extremen Preisausschläge während sogenannter Dunkelflauten – Wetterlagen ohne nennenswerte Sonnen- und Windstromproduktion. Zwischen dem 5. und 7. November sowie dem 11. und 12. Dezember 2024 schoss der Großhandelspreis pro Megawattstunde zeitweise auf über 300 Euro, in der Spitze sogar auf mehr als 900 Euro. Zum Vergleich: Im Jahresdurchschnitt 2024 lag er bei rund 79 Euro.
Die Kontrolleure prüften unter anderem, ob die großen Stromerzeuger ihre gemeldeten Kraftwerke tatsächlich einsetzten oder verfügbare Kapazitäten zurückhielten, um Preise künstlich in die Höhe zu treiben. Ein solches Verhalten hätte einen Verstoß gegen das Kartellrecht dargestellt. Laut Bericht fanden sich dafür jedoch keine Belege. Auch die Versorgungssicherheit war durch vorhandene Reserven zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Dunkelflaute ließ Strompreise auf 900 Euro explodieren
Netzagenturchef Klaus Müller betonte, dass bislang keine Verstöße festgestellt wurden, einzelne Sachverhalte aber weiterhin untersucht würden. Er rechnet auch künftig mit Dunkelflauten und plädiert für den Ausbau steuerbarer Kapazitäten, beispielsweise im Bereich Biomasse.
Schwankende Großhandelspreise gehören grundsätzlich zum normalen Marktgeschehen. In längeren Phasen ohne ausreichende Sonnen- und Windenergie stammt der Strom überwiegend aus teureren, steuerbaren Kraftwerken – bei gleichzeitig hoher Nachfrage steigen die Preise entsprechend an.
Für die meisten Endverbraucher haben kurzfristige Preissprünge an der Strombörse kaum Auswirkungen. Energieversorger decken ihren Bedarf in der Regel über langfristige Verträge. Die Preisspitzen betreffen hauptsächlich Kunden mit flexiblen, an den Börsenpreis gekoppelten Tarifen – nach Angaben von Experten nur wenige Haushalte in Deutschland. Bedeutsamer können solche Preisausschläge hingegen für die Industrie sein, da einige Unternehmen ihren Restbedarf sehr kurzfristig beschaffen. (mare/dpa)
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