Studie untersucht Bürgergeld

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Demonstration für mehr Umverteilung am 1. Mai in Hamburg.
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Weniger Langzeitarbeitslose haben seit der Reform der Sicherung einen Job aufgenommen.

Seit Monaten wird über die Reform des Bürgergelds und ihre vermeintlichen Auswirkungen diskutiert. Nun liegen erste Daten über einen Teil der Folgen der Reform vor. Demnach haben etwas weniger Langzeitarbeitslose eine neue Arbeit aufgenommen, weil die Bedingungen für den Bezug des Bürgergelds im Vergleich zum früheren Hartz IV entschärft wurden. Der Antritt einer neuen Stelle sei seit Einführung des Bürgergelds um knapp sechs Prozent zurückgegangen, schreibt Arbeitsmarktforscher Enzo Weber in einer neuen Studie.

Dieses Ergebnis ist wichtig, weil das Bürgergeld Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen, nicht jedoch die Arbeitslosigkeit verlängern soll. Enzo Weber forscht am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, außerdem lehrt er an der Universität Regensburg.

Dass die milderen Bedingungen beim Bürgergeld für die sinkende Motivation zur Arbeitsaufnahme seit Anfang 2023 verantwortlich seien, schließt Weber unter anderem aus einem Vergleich zu den Kurzzeit-Erwerbslosen, die Geld aus der Arbeitslosenversicherung erhielten. Bei dieser Gruppe war kein entsprechender Rückgang der Aktivität zu beobachten. Die geringere Bereitschaft der Langzeitarbeitslosen im Zuge der Bürgergeld-Reform könne die Erwerbslosigkeit insgesamt um 0,9 Prozentpunkte steigen lassen, schreibt Weber.

Arbeitsanreize setzen

Das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Langzeit-Arbeitslose bis Ende 2022. Dann trat das Bürgergeld in Kraft. Seitdem werden Leistungsbezieher:innen, die Jobangebote ignorieren, teilweise weniger hart sanktioniert, sie dürfen mehr eigenes Vermögen behalten, der Staat übernimmt höhere Wohnkosten.

Außerdem stieg das Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV zweimal deutlich an. Besonders diese Anhebung, die über der Inflationsrate lag, löste Kritik unter anderem der FDP und Union aus. Letztere will das Bürgergeld wieder abschaffen, wenn sie an die Regierung kommt. Die IAB-Untersuchung dürfte der Kritik neue Nahrung geben.

„Die Möglichkeiten und Anreize für Qualifizierung und Weiterbildung wurden mit dem Gesetz substanziell verbessert“, teilte ein Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als Reaktion auf die Studie mit. Und er verwies auf neue Sanktionen, die erst seit Ende März diesen Jahres in Kraft seien. „Diese beinhalten eine vollständige Entziehung des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate, wenn erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte sich willentlich und grundlos weigern, eine zumutbare, konkret angebotene Arbeit anzunehmen und vorher bereits gegen eine Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit verstoßen oder ihr Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt haben.“ IAB-Forscher Weber habe die Folgen dieser Sanktion noch nicht berücksichtigen können.

Die grüne Sozialpolitikerin Stephanie Aeffner riet dazu, das Bürgergeld-Gesetz erst einmal wirken zu lassen. So seien die neuen Kooperationspläne, die Erwerbslose in den Arbeitsmarkt bringen sollen, noch gar nicht richtig in Kraft. Auch Weber plädiert in seiner Studie dafür, die individualisierte Betreuung und Weiterbildung zu verstärken. Vielleicht habe sich die beabsichtige Wirkung der Reform in ersten Jahr noch nicht eingestellt, schreibt er. Zudem wäre es seiner Meinung nach sinnvoll, die Zuverdienstregeln so zu verbessern, dass von jedem brutto zusätzlich verdienten Euro netto deutlich mehr in der Tasche bleibe, um Arbeitsanreize zu setzen.

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