- VonMax Schäferschließen
Die kürzlich eingeführte Meldepflicht beim Bürgergeld führt zu Millionenausgaben und stellt eine Belastung für die Jobcenter dar. Die Auswirkungen der Maßnahme sind jedoch unklar.
Berlin – Die Ampel-Koalition plant Einsparungen beim Bürgergeld und hat im Zuge der sogenannten Wachstumsinitiative eine Reihe von Verschärfungen verabschiedet. Eine davon ist die Meldepflicht: Sobald diese Regelung in Kraft tritt, müssen die Betroffene monatlich bei den Jobcentern vorstellig werden. Das Ziel ist eine intensivere Betreuung und eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt. Doch diese Maßnahme ist nicht ohne Kosten.
Ampel-Pläne für Bürgergeld sind teuer: 351 Millionen Euro Mehrkosten
Die Jobcenter sind angehalten, die Meldepflicht mit dem „geringstmöglichen Verwaltungsaufwand“ umzusetzen. Trotzdem erfordert dies mehr Personal und zusätzliche finanzielle Mittel. Das Bundesarbeitsministerium schätzt, dass etwa die Hälfte aller Bürgergeld-Empfänger monatlich im Jobcenter erscheinen muss, wie die Welt unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker berichtete. Insgesamt wären das etwa 875.000 Menschen.
Die Kosten für die Meldepflicht der Bürgergeld-Beziehenden belaufen sich auf über 300 Millionen Euro, und die Auswirkungen sind noch unklar. „Durch die Meldepflicht kommen geschätzt sieben kürzere, integrationsbegleitende Gespräche und ein weiteres, längeres Beratungsgespräch pro Jahr hinzu“, so das Ministerium. Die Kosten belaufen sich auf zusätzliche 316 Millionen Euro für Personalausgaben und rund 35 Millionen Euro für die Erstattung der Fahrtkosten auf dem Weg zum Jobcenter.
Kosten der Meldepflicht für Bürgergeld-Beziehenden belasten Jobcenter
Das Ziel der intensiveren Betreuung ist eine schnellere Vermittlung der Arbeitslosen in Jobs. Das Ministerium kann jedoch nicht vorhersagen, wie viele Menschen dadurch aus dem Bürgergeld heraus in Jobs vermittelt werden können. Dennoch erklärte das von Hubertus Heil (SPD) geführte Haus laut Welt, dass sich nach den „Erkenntnisse der Praxis und der Arbeitsmarktforschung“ eine „Erhöhung der Betreuungs- und Gesprächsdichte auf die Integrationsarbeit vorteilhaft aus“ wirke.
Die Kosten von 351 Millionen Euro für die Meldepflicht belasten jedoch die ohnehin angespannten Budgets der Jobcenter weiter. Dort gibt es durch die Kürzungen beim Bürgergeld bereits „strukturelle Schäden.“ Selbst ohne diese zusätzlichen Ausgaben fehlen ihnen die Mittel, insbesondere für die Vermittlung der Bürgergeld-Beziehenden in Arbeit. Laut dem Haushaltsentwurf der Ampel-Koalition soll das Budget für die Eingliederung in Arbeit im kommenden Jahr um 450 Millionen Euro gekürzt werden.
Mehrkosten beim Bürgergeld: Meldepflicht für Jobcenter schwer stemmbar
Zudem stehen den Jobcentern selbst durch steigende Kosten und geringere Restmittel 800 Millionen Euro weniger zur Verfügung, obwohl der Haushaltsentwurf sogar eine minimale Steigerung von 200 Millionen Euro vorsieht. Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe warnte kürzlich in einem offenen Brief an den Bundestag davor. Auch die Bundesagentur für Arbeit kritisierte, dass die Jobcenter gezwungen seien, das Geld der Eingliederungsmittel umzuschichten. Um die Folgen bei der Vermittlung und die gesellschaftlichen Folgekosten zu vermeiden, sei eine zusätzliche Milliarde Euro für die Jobcenter nötig, so das Bundesnetzwerk.
Kritik an Plänen beim Bürgergeld: „Rotstift-Politik ist fatal“
Die Meldepflicht sei für die „Jobcenter selbst gar nicht stemmbar“, kritisierte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei die Bürgergeld-Politik der Ampel. Ähnlich äußerte sich der CDU-Sozialpolitiker Kai Whittaker, der die Anfrage zur Meldepflicht gestellt hatte. Die Politik beim Bürgergeld entbehre jeglicher Logik. „Sie streicht den Jobcentern die Mittel zusammen und überschüttet sie gleichzeitig mit immer mehr teuren Aufgaben“, sagte der Abgeordnete der Welt. „Diese Rotstift-Politik bei der Arbeitsvermittlung ist fatal. Das Ergebnis sind immer mehr Arbeitslose und explodierende Bürgergeld-Kosten.“ Whittaker bezeichnete dies als „reiner Schaufensterpolitik.“
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