Bis zu acht Wochen im Jahr

Verhinderungspflege: Pflegen Sie einen Angehörigen? Auch Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub

  • schließen

Der Staat muss die Vertretung zahlen, wenn Sie Urlaub von Ihrem Pflegedienst nehmen wollen. Kürzlich wurde die Maximaldauer sogar verlängert.

Frankfurt – Wer einen Angehörigen pflegt, für den ist Zeit oft knapp bemessen. Doch es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erholung und Urlaub, und bezahlt werden kann eine Vertretung dabei von der Pflegekasse. Dies nennt man, wie das Gesundheitsministerium informiert, „Verhinderungspflege“, welche auch im Krankheitsfall des Pflegers oder der Pflegerin greift. Bis zu acht Wochen Urlaub pro Kalenderjahr sind hierbei möglich.

Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen verlängert

Wie hoch ist der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege? Das hängt davon ab, wen Sie als Ersatzpfleger engagieren. Wenn sich statt Ihnen Verwandte bis zweiten Grades um den Patienten kümmern, übernimmt die Pflegekasse höchstens das Doppelte des Pflegegeldes. Laut Sozialgesetzbuch ist dabei Voraussetzung, dass die Vertretung die Pflege nicht erwerbsmäßig ausführt. Wenn eine erwerbsmäßig tätige Person übernimmt, sind Kosten bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags erstattungsfähig, welcher aktuell bei 3539 Euro pro Jahr liegt.

Alltägliche Berufe: Wie viel verdienen eigentlich Bauarbeiter, Müllmänner und Köche?

Bauarbeiter als Job
Bauarbeiter: Bauarbeiter verdienen in Deutschland im Durchschnitt laut Jobvector.de zwischen 3.000 und 4.500 Euro brutto pro Monat, abhängig von Region, Qualifikation und Erfahrung. Sie sind für die Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden, Straßen und anderen Bauwerken verantwortlich. Der Job ist körperlich anstrengend und oft wetterabhängig. © Imago
Müllmann als Job
Müllmann: Müllmänner- und frauen verdienen laut Stepstone.de etwa 2.600 bis 3.900 Euro brutto pro Monat. Sie sammeln und entsorgen Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten und Betrieben. Der Beruf erfordert frühes Aufstehen und körperliche Belastbarkeit, da die Arbeit oft bei Wind und Wetter stattfindet. © Imago
Verkäufer im Einzelhandel als Job
Verkäufer im Einzelhandel: Sie verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zwischen 2.200 und 3.400 Euro brutto monatlich. Sie beraten Kunden, verkaufen Waren und kümmern sich um die Kassenabrechnung. Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit und oft auch Flexibilität, da viele Geschäfte an Wochenenden und abends geöffnet sind. © Imago
Altenpfleger als Job
Altenpfleger: Altenpfleger verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit etwa 3.500 bis 4.300 Euro brutto pro Monat. Sie kümmern sich um die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Der Beruf erfordert viel Einfühlungsvermögen und Geduld, ist aber auch emotional fordernd. © Imago
Koch oder Köchin als Job
Koch: Köche verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit durchschnittlich zwischen 2.300 und 3.200 Euro brutto im Monat. Sie sind für die Zubereitung von Speisen in Restaurants, Kantinen oder Hotels verantwortlich. Der Beruf ist kreativ, aber auch stressig, da die Arbeit oft unter hohem Zeitdruck und in wechselnden Schichten stattfindet. © Imago
Busfahrer als Job
Busfahrer: Busfahrer verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zwischen 2.900 und 3.600 Euro brutto monatlich. Sie befördern Fahrgäste sicher von A nach B, entweder im öffentlichen Nahverkehr oder auf Fernstrecken. Der Beruf erfordert Verantwortungsbewusstsein und eine hohe Konzentrationsfähigkeit, insbesondere im dichten Stadtverkehr. © Imago
Friseur als Job
Friseur: Friseure verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit etwa 1.600 bis 2.300 Euro brutto pro Monat. Sie schneiden, färben und stylen Haare und beraten Kunden zu Frisuren und Pflegeprodukten. Der Beruf erfordert Kreativität und eine gute Kundenorientierung, ist jedoch oft mit langen Arbeitszeiten und Samstagsarbeit verbunden. © Imago
Bürokaufmann oder Bürokauffrau als Job
Bürokaufmann/-frau: Bürokaufleute verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit durchschnittlich zwischen 2.800 und 4.700 Euro brutto im Monat. Sie übernehmen administrative Aufgaben, wie die Organisation von Terminen, die Buchhaltung und die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten. Der Beruf erfordert Organisationsgeschick und eine gute Auffassungsgabe. © Imago/Alfred Hofer
Elektriker als Job
Elektriker: Elektriker verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit etwa 3.000 bis 4.300 Euro brutto monatlich. Sie installieren und warten elektrische Anlagen in Gebäuden oder Industriebetrieben. Der Beruf erfordert technisches Verständnis und handwerkliches Geschick, und auch die Arbeitssicherheit spielt eine große Rolle. © Imago
Kindergärten als Job
Kindergärtner/in: Erzieher in Kindergärten verdienen laut Entgeltatlas zwischen 2.400 und 4.200 Euro brutto im Monat. Sie betreuen und fördern Kinder in ihrer Entwicklung durch Spielen, Lernen und soziale Interaktion. Der Beruf erfordert Geduld, Kreativität und Freude an der Arbeit mit Kindern. © Imago
Lkw-Fahrer als Job
Lkw-Fahrer: Lkw-Fahrer verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit etwa 2.500 bis 3.400 Euro brutto pro Monat. Sie transportieren Waren auf Kurz- oder Langstrecken und tragen Verantwortung für die sichere Lieferung. Der Beruf kann einsam sein und erfordert lange Arbeitszeiten sowie Flexibilität, insbesondere bei Übernachtungen unterwegs. © Imago
Reinigungskraft als Job
Reinigungskraft: Reinigungskräfte verdienen laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zwischen 2.200 und 2.900 Euro brutto im Monat. Sie sorgen dafür, dass Büros, Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen sauber und hygienisch sind. Der Beruf erfordert Sorgfalt und Zuverlässigkeit, oft auch in den frühen Morgenstunden oder am Abend. © Imago

Die Höchstdauer wurde im Juli 2025 von sechs auf acht Wochen verlängert. Zudem kann die Leistung nun ohne einen Vorlauf von sechs Monaten Pflege daheim beansprucht werden. Bei der Kurzzeitpflege geht es darum, für begrenzte Zeit in ein Pflegeheim zu kommen, beispielsweise bei Problemen bei der Betreuung zu Hause oder nach Klinikaufenthalten.

Ressortchefin Nina Warken (CDU) aus dem Bundesgesundheitsministerium sagte: „Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen.“ Der neue gemeinsame Jahresbetrag vereinfache den Zugang und ermögliche, flexibel zwischen beiden Leistungen zu wählen. Bisherige Übertragungsregelungen fallen weg. Die Änderung zum 1. Juli geht noch auf eine Reform der Ampel-Koalition von 2023 zurück.

Pflege von Angehörigen: Bis zu 3539 Euro pro Jahr Verhinderungspflegegeld möglich

Der gemeinsame Gesamtbetrag kann flexibel für verschiedene Pflegeleistungen eingesetzt werden. Abhängig ist die Höhe auch von der Pflegestufe. So werden bei Pflegegrad 2 694 Euro übernommen, bis zum Pflegegrad 1198 Euro, bis zum Pflegegrad 4 1600 Euro und bis zum Pflegegrad 5 1980 Euro. Neben der Aufwandsentschädigung können weitere Aufwendungen wie Verdienstausfälle, Übernachtungskosten oder Fahrtkosten geltend gemacht werden, um den Maximalbetrag von 3539 Euro auszuschöpfen.

Ein paar Tage wegfahren, um aufzutanken: Pflegende Angehörige müssen auch auf ihr eigenes Wohlergehen achten. Dann muss Ersatz gefunden - und finanziert - werden.

Für die Verhinderungspflege sind verschiedene Nachweise erforderlich. Heben Sie also Rechnungen von professionellen Dienstleistern oder Fahrtkosten auf, wie auch Abrechnungsformulare für Privatpersonen und Belege für Verdienstausfälle wie Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide.

Verhinderungspflege kann nicht ausgezahlt werden

Wer Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld in diesem Zeitraum zu 50 Prozent weiter ausgezahlt, außer, wenn weniger als acht Stunden am Tag gepflegt wird. Angesetzt werden pro Kalendermonat dabei immer 30 Tage. Der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden immer voll ausgezahlt. Auch eine mehrmalige Beantragung von Verhinderungspflege ist möglich, solange der Maximalbetrag nicht mehr als 3539 Euro und die Höchstdauer nicht mehr als ach Wochen pro Jahr beträgt. Gezählt wird dabei die tatsächliche Abwesenheit, nicht die Vertretungsdauer.

Ausgezahlt werden kann die Verhinderungspflege nicht: Da sie eine zweckgebundene Erstattungsleistung ist, muss die pflegende Person nachgewiesen verhindert sein. Auch aufs nächste Jahr lässt sich der Anspruch nicht übertragen.

Angebote für Verhinderungspflege sind Mangelware

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind Angebote für eine Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegeplätze allerdings deutschlandweit Mangelware. Vorstand Eugen Brysch hatte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf das neue Budget gesagt: „In der Praxis wird sich nichts daran ändern, dass der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen das Geld nicht in Anspruch nehmen kann.“ (cgsc mit dpa)

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Kommentare