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Ob in der Gastro, im Service oder im Einzelhandel - rund sieben Millionen Deutsche hatten 2021 einen Minijob. Aber wie sind Minijobber krankenversichert? Eine Übersicht.
Kassel – Ob Bürgergeldbezieher, Student oder Rentner – Minijobs helfen vielen Deutschen, über die Runden zu kommen. Doch wie sind Minijobber eigentlich krankenversichert? Entfällt die Versicherung generell? Zahlt der Arbeitgeber? Darauf müssen Sie achten.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Arbeit, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Der Begriff „Minijob“ bezieht sich auf die geringe Entlohnung und die damit verbundene begrenzte Sozialversicherungspflicht.
Lange durfte bei einem Minijob das monatliche Arbeitsentgelt maximal 450 Euro betragen. Am 1. November 2022 wurde diese Grenze angehoben. Seit dem liegt die Gehaltsobergrenze bei 520 Euro brutto im Monat.
Bei einem Minijob sind die Abgaben zur Sozialversicherung reduziert. Minijobs können sowohl als Hauptbeschäftigung (alleiniger Job) als auch als Nebenbeschäftigung (zusätzlich zu einem Hauptjob) ausgeübt werden. In der Regel sind Minijobs auf eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit begrenzt, die im Arbeitsvertrag festgelegt wird.
Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert
Das Wichtigste zuerst: Ein Minijob bringt nicht automatisch eine Krankenversicherung durch den Arbeitgeber mit sich. Minijobber sind unfallversichert, aber nicht unbedingt in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt für Minijobber keine Krankenversicherungspflicht. Zwar muss der Arbeitgeber verschiedene Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. In der Krankenversicherung versichert ist der Arbeitnehmer jedoch erst bei einem Bruttogehalt über 520 Euro.
„Daher ist es wichtig, dass geringfügig Beschäftigte sich anderweitig krankenversichern“, resümiert gegen-hartz.de: Da jeder Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu haben, ergeben sich folgende Möglichkeiten für Minijobber:
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung.
- Kostenlose Mitversicherung über die beitragsfreie Familienversicherung.
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherung bei Minijob bezahlt der Arbeitgeber
Für den Minijobber entstehen bei einem Gehalt von maximal 520 Euro also keine Kosten für die Krankenversicherung. Die würden nur entstehen, wenn der Minijobber sich über einen Hauptberuf versichern muss. Dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Ein Beispiel: Eine Studentin arbeitet im Minijob und ist über die Krankenversicherung der Familie versichert. Hier würden die Beiträge entfallen. Der Versicherungsschutz läuft über die Familienversicherung.
Wenn ein Minijobber gleichzeitig Bürgergeld bezieht, „können die notwendigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Jobcentern oder Arbeitsagenturen“ übernommen werden, heißt es von gegen-hartz.de: „Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass ein Leistungsanspruch besteht.“
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