Änderung beim Deutschlandticket: Was bei Verspätungen jetzt zu beachten ist
VonOliver Schmitz
schließen
Dank Ausnahmeregelung waren ICE-Fahrten oft auch mit Deutschlandticket möglich. Diese wurde nun verschärft: Damit ändert sich einiges für Reisende.
Köln – Mit der Einführung des 49-Euro-Tickets gibt es erstmals ein bundesweites Abo für den gesamten Nahverkehr. Neben dem Regionalverkehr konnten Reisende bislang das Deutschlandticket in manchen Fällen auch für ICE- und IC-Fahrten nutzen. Vorausgesetzt, die eigentliche Bahn kommt mindestens 20 Minuten zu spät. Doch diese Ausnahmeregelung wurde nun stark angepasst.
Deutschlandticket: Warum die ICE- und IC-Ausnahmeregelung angepasst wurde
Auch vor der Änderungen war die Verspätungsregel kein simpler ICE-Freifahrtschein für Deutschlandticket-Inhaber. Denn Reisende mussten sich erst ein ganz reguläres Fernverkehrsticket kaufen. Jedoch konnten sie sich die Kosten dafür im Nachhinein zurückerstatten lassen. Seit dem 15. August 2023 ist das nun nicht mehr so einfach möglich. „Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen“, schreibt die Deutsche Bahn auf ihrer Website.
Ursache für die Regelanpassung ist eine neue Vorgabe der Europäischen Union (EU). Durch diese wurde das Deutschlandticket in die Kategorie der „Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingeordnet. Wer solche Tickets nutzt, hat laut EU-Recht keinen Anspruch auf eine kostenlose Reisealternative. Das gilt unter anderem auch für „Länder-Tickets“ oder „Quer-durchs-Land-Tickets“.
Wie sich der ICE der Deutschen Bahn über die Jahre verändert hat
Wann Deutschlandticket-Reisende weiterhin ICE und IC fahren dürfen
Doch das D-Ticket ist einigen Fällen weiter im IC und ICE gültig:
Wenn das Reiseziel durch einen Zugausfall nicht vor Mitternacht erreicht werden kann
Zwischen null und fünf Uhr morgens, wenn Reisende mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ziel ankommen würden
Quelle: Deutsche Bahn – alle Angaben ohne Gewähr
Unverändert von der Änderung der Verspätungsregel bleibt die gesonderte Anerkennung des Deutschlandtickets auf einigen IC- und IC-Strecken. Auf diesen können Inhaber des ÖPNV-Abos sowie weiterer Nahverkehr-Tickets ganz regulär den Bahn-Fernverkehr nutzen – ohne extra Ticket oder Aufpreis. Möglich machen es extra Kooperationen zwischen den Ländern und dem DB-Konzern. Häufig sind es von Pendlern genutzte Strecken, auf denen es gar keine oder kaum Alternativen im Nahverkehr gibt. (os)Fair und unabhängig informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.