Neues Gutachten bekräftigt Zweifel

Krankenhausreform der Ampel „verfassungsrechtlich bedenklich“: Krankenkassen warnen vor „roter Linie“

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Lauterbachs Klinikreform könnte die Krankenkassenbeiträge erhöhen. Ein Gutachten warnt vor einem möglichen Verfassungsbruch.

Berlin – Vor kurzem hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Gesetzesentwurf für eine umfassende Reform der Krankenhäuser vorgestellt. Der Fokus liegt auf der Umstellung der Vergütung auf Pauschalen, um die finanziellen Anreize im Gesundheitswesen neu zu gestalten. Allerdings gibt es seit Wochen Kritik von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen, die die Finanzierungspläne von Lauterbach als ungerecht empfinden. Ein aktuelles Gutachten stellt sogar die Verfassungsmäßigkeit dieser Pläne infrage.

Ampel plant Krankenhausreform: Beiträge an die Krankenkasse müssten steigen

Der Gesetzesentwurf, der unter dem Namen „Krankenhausreform“ bekannt ist, zielt darauf ab, die Vergütungsstruktur in Krankenhäusern zu ändern, um ein mögliches Kliniksterben zu verhindern. Ein „Transformationsfonds“ soll ins Leben gerufen werden, aus dem Krankenhäuser Gelder beziehen können, wenn sie Investitionen tätigen müssen, aber nicht über ausreichende Mittel verfügen. Dieser Fonds soll bis 2035 mit 50 Milliarden Euro gefüllt sein. Die Länder sollen die Hälfte dieser Summe tragen, während die andere Hälfte aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt werden soll.

Das Problem liegt genau hier: Um die 25 Milliarden Euro für den Fonds zu sammeln (jährlich 2,5 Milliarden Euro bis 2035), werden die Krankenkassen wahrscheinlich die Beiträge erhöhen müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassung, da die privaten Krankenkassen nicht zur Finanzierung beitragen sollen, obwohl alle Patienten davon profitieren würden. Sie sehen darin auch eine Zweckentfremdung der Beiträge.

Ein Rechtsgutachten der Universität Hamburg im Auftrag des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt zu dem gleichen Schluss, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. „Sozialversicherungsbeiträge sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Genau das geschieht aber“, wird eine der Gutachterinnen, Dagmar Felix, zitiert. „Hier geht es um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nämlich um die medizinische Daseinsvorsorge, und das betrifft die Gesamtbevölkerung“. Die Reform sollte daher aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden und nicht durch die Beitragssätze.

Krankenkassen wollen noch nicht klagen: „Krankenversicherung ist kein Selbstbedienungsladen“

Ob die Ampelkoalition das benötigte Geld aufbringen kann, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Haushaltsberatungen für 2025 beginnen jetzt und es fehlen mindestens 20 Milliarden Euro in der Bundeskasse. SPD und Grüne fordern daher erneut eine Lockerung der Schuldenbremse, um die vielen Projekte der Koalition umsetzen zu können. Die FDP hält jedoch an ihrem strengen Sparkurs fest. Ob der Bundeshaushalt also die Mittel für die Krankenhausreform bereitstellen kann, bleibt ungewiss.

Laut der FAZ planen die Krankenkassen derzeit nicht, gegen das Gesetz zu klagen. Sie hoffen, dass das Gutachten genug Druck erzeugt, um eine politische Lösung zu finden. „Mit dem Griff nach den Beitragsgeldern wäre endgültig eine rote Linie überschritten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist kein Selbstbedienungsladen für die Bundesregierung, um ihre Finanzprobleme zu lösen“, sagt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter im GKV-Spitzenverband.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Vergütung der Krankenhäuser verändern.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sieht Probleme mit der Finanzierung des Gesetzes. Es sei „verfassungsrechtlich bedenklich, denn die Krankenhaus-Struktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden müsste“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. „Dies gilt besonders für die Beteiligung an Schließungskosten. Deshalb lehnt die PKV eine Mitfinanzierung des Transformationsfonds ab. Eine solche Beteiligung stünde unter dem Damoklesschwert erfolgreicher Verfassungsklagen.“

Krankenhausreform von Lauterbach wird am 8. Mai im Kabinett beraten

Die Länder fordern ebenfalls Änderungen an der geplanten Krankenhausreform. Die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik und deren Auswirkungen seien noch unklar, so die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein. Auch die Finanzierung kleiner, bedarfsnotwendiger Krankenhäuser sei nicht ausreichend berücksichtigt. Alle Länder seien sich einig, dass der Bund umfassende Änderungen am Entwurf vornehmen müsse. Parteipolitische Erwägungen seien hier irrelevant. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 8. Mai mit dem Gesetzentwurf befassen.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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