Kindererziehungszeiten

Weniger Geld im Alter: Deutsche Rentenversicherung kürzt Mütterrente in bestimmten Fällen

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Viele Rentnerinnen und Rentner sind nicht darüber informiert, dass die Mütterrente auch gekürzt werden kann. Betroffen sind wohl hunderttausende Frauen.

Berlin – Gerade ist sie wieder zentraler Streitpunkt bei Renten-Diskussionen innerhalb von Politik und Gesellschaft: die Mütterrente. Bei der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten anerkannt und in die Berechnung der Rente mit einbezogen. Millionen Frauen in Deutschland erhalten deshalb mehr Geld im Alter. Doch viele wissen nicht, dass die Mütterrente auch gekürzt werden kann.

Mütterrente: Hunderttausende Menschen von Kürzungen betroffen

Betroffen sind dabei vor allem Elternteile (in den allermeisten Fällen sind das die Mütter), die sich die Kindererziehungszeit für die Rente anrechnen lassen, aber gleichzeitig in der besagten Zeit erwerbstätig waren. Denn: Rentenanwartschaften sind grundsätzlich durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Das bedeutet: Ist der Rentenanspruch aus Kindererziehungszeit und Job zusammen höher als diese Grenze, dann wird der Rentenanspruch aus der Kindererziehungszeit gekürzt. 

Bei der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten anerkannt und in die Berechnung der Rente mit einbezogen. (Symbolbild)

Im Klartext wird Müttern, die neben der Kindererziehung erwerbstätig sind und dabei (auch in Teilzeit) nicht allzu schlecht verdienen, die Mütterrente gekürzt. Sie erhalten damit weniger Rente als sie möglicherweise erwarten. Tatsächlich haben ein Rentenberater und ein Sozialrechtsanwalt dagegen geklagt und im April 2020 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt – doch das Bundesverfassungsgericht entschied zugunsten der Deutschen Rentenversicherung. Es ist also rechtens, den Betroffenen die Renten zu kürzen.

Und das trifft gar nicht mal so wenige Eltern, wie die Freie Presse berichtet, die sich auf eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung beruft. Demnach wurden 2017 die Entgeltpunkte für Erziehungszeiten in mehr als 145.000 Fällen gekürzt. Mehr als 143.000 der Betroffenen waren laut Bericht Frauen.

Mütterrente und Kindererziehungszeiten: So läuft die Kürzung ab

Das Verfahren, nach dem die Kürzung abläuft, funktioniert folgendermaßen: Die Entgeltpunkte oder Rentenpunkte aus der eigenen Arbeit werden mit den Punkten aus der Kindererziehung kombiniert und alles, was über den Höchstwert hinausgeht, wird gestrichen. Für 2025 liegt dieser Wert laut Anlage 2b SGB VI bei 1,9131  Rentenpunkten pro Jahr, das entspricht dem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze von 96.600  Euro, erklärt rentenbeidscheid24.de.

Für ein ganzes Jahr Kindererziehungszeit gibt es aktuell 0,9996 Entgeltpunkte. Wenn eine Mutter in dieser Zeit mehr als einen Entgeltpunkt über ihre erwerbstätige Arbeit erwirtschaftet, ist diese Grenze also schon überschritten. Zum Vergleich: Für einen vollen Rentenpunkt im Jahr 2025 muss man ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro verdienen. 

Wer schon älter ist und prüfen möchte, ob er – oder vielmehr sie – von dieser Kürzung betroffen ist, kann dies auf Seite zwei des Rentenbescheids einsehen. Dort steht unter Zeiten der Kindererziehung die Punktzahl. Bei voller Anrechnung sind das für ein Kind, das bis 31.12.1991 geboren wurde, 2,4990 Entgeltpunkte und ein Kind, das ab 01.01.1992 geboren wurde, 2,9988 Entgeltpunkte.

Mütterrente wird als Teil der Rente ausgezahlt

Die sogenannte Mütterrente ist eine Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird daher als Teil der Rente ausgezahlt. Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Für jedes vor 1992 geborene Kind können bislang nur bis zu 30 Monate an Kindererziehung anerkannt werden. Allerdings plant die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz gerade, diese nun auf bis zu 36 Monate auszuweiten.

Rubriklistenbild: © Westend61/IMAGO

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