Wettbewerbsaufsicht

Wirtschaftsminister Habeck will Kartellamt stärken – Industrie läuft Sturm: „Verfassungsrechtlich bedenklich“

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Robert Habeck (Grüne): Der Bundeswirtschaftsminister will dem Bundeskartellamt mehr Durchgriffsmöglichkeiten zur Sicherung des Wettbewerbs an die Hand geben.
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Wirtschaftsminister Habeck spricht von der größten Reform des Wettbewerbsrechts seit Jahrzehnten: Das Kartellamt soll mehr Macht bekommen. Kritiker warnen vor einem Blankoscheck.

München - Die Bundesregierung will das Kartellamt weiter stärken, damit es verfestigte Strukturen wie in der Mineralölbranche aufbrechen kann. Im Extremfall soll die Bonner Behörde Konzerne künftig sogar zerschlagen und Vorteile aus Kartellverstößen leichter abschöpfen können. Kritiker sprachen von einem zu radikalen Kurswechsel und einem Blankoscheck für das Kartellamt. Dieses ging am Mittwoch gegen die Marktmacht des iPhone-Herstellers Apple vor. Der US-Konzern kündigte Widerstand an.

„Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dies müsse aktiv durchgesetzt werden. Die geplante GWB-Novelle - der Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - sei eine der größten Reformen in diesem Bereich seit Jahrzehnten.

Kartellamt soll erheblich mehr Macht bekommen

Das Kabinett brachte den Gesetzentwurf am Vormittag auf den Weg. Habeck sagte, er hoffe, dass der Bundestag dies schnell umsetze. Es gehe darum, dass das Kartellamt Missstände nicht nur feststellen, sondern auch Konsequenzen ziehen könne. Die Überprüfung ganzer Branchen - die sogenannte Sektoruntersuchung - endete bisher meist mit einem Bericht der Behörde. Künftig soll das Kartellamt im Extremfall als letztes Mittel aber auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen können.

Bundeskartellamt in Bonn: Die Wettbewerbshüter sollen künftig mehr Durchschlagskraft erhalten.

Außerdem soll bei Kartellverstößen die Abschöpfung von Vorteilen, die dadurch für Unternehmen entstanden sind, leichter werden. Das Mittel gibt es bereits, allerdings mit hohen rechtlichen Hürden. Diese sollen nun abgesenkt werden. In Großbritannien sei ein ähnliches Wettbewerbsrecht geschaffen worden, so Habeck. Dort seien nun in 18 Branchen Maßnahmen für mehr Wettbewerb eingeleitet worden.

Scharfe Kritik aus Union und Industrie

Der CSU-Wirtschaftspolitiker Hansjörg Durz sprach von einer Trendwende und einem Blankoscheck für die Behörden: „Das Bundeskartellamt droht politisiert zu werden.“ Das könne sogar zu einem Standortnachteil für Deutschland werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) wies dies zurück. Die Innovationskraft großer Konzerne solle ausdrücklich berücksichtigt werden bei Bewertung des Kartellamts. Dies könnte in der Biotechnologie etwa bei neuen Impfstoffen oder in der Technologiebranche Anwendung finden und große Konzerne vor Maßnahmen schützen. Es brauche aber ein Kartellamt mit Biss, damit neue Unternehmen Zugang zu Märkten bekommen könnten.

Der Großhandelsverband BGA kritisierte einen Alleingang, der Deutschland im europäischen Vergleich schwächen werde. Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten, müssten künftig trotzdem massive Eingriffe bis hin zur Zerschlagung befürchten, so BGA-Präsident Dirk Jandura. „Und das nur, weil sie am Markt zu erfolgreich sind. Ein Kartellrechtsverstoß soll dafür auch künftig nicht erforderlich sein. Dies halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.“

DIHK: Bundesregierung verlässt Grundprinzipien des Wettbewerbsrechts

Ähnlich argumentierte die Deutsche Industrie- und Handelskammer: Die Bundesregierung verlasse die bewährten Grundprinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach nur rechtswidriges Verhalten von Unternehmen sanktioniert werde, so Chefjustiziar Stephan Wernicke. Es werde letztlich eine Preis- und Konditionsaufsicht durch das Kartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung angestrebt. „Die Novelle muss Unternehmen auf Märkten beunruhigen, die von besonderem politischen Interesse sind, zum Beispiel im Klimaschutz oder in der Digitalwirtschaft.“ Sie könnten bald vom Kartellamt beim Zugang zu Daten, der Formulierung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Trennung von Unternehmensteilen oder gar hinsichtlich möglicher Lieferverpflichtungen reguliert werden, ohne dass es noch wie bislang eines Gesetzes bedürfe. (rtr/utz)

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