VonAmy Walkerschließen
Marcel Reichschließen
Ein Sozialgericht stärkt die Rechte von Hinterbliebenen. Ein Witwer erhält trotz kurzer Ehe die Rente seiner verstorbenen Frau.
München – In vielen Situationen haben Hinterbliebene nach dem Ableben ihres Ehepartners das Recht auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Normalerweise erhalten Witwen oder Witwer 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hätte, im Rahmen der „großen“ Witwenrente. Bei der „kleinen“ Witwenrente, die für Hinterbliebene unter 47 Jahren gilt, sind es nur 25 Prozent.
Urteil zur Witwenrente: In diesen Fällen bekommen Sie Hinterbliebenenrente
Um Anspruch auf die Hinterbliebenenrente zu haben, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Dies soll verhindern, dass Menschen kurzfristig heiraten, um eine Rente zu beziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wie das Sozialgericht Berlin im März entschieden hat.
Bisher war die einzige Ausnahme von der Mindestehezeit ein plötzlicher Unfall. Wenn der Ehepartner beispielsweise bei einem Autounfall stirbt, hat der Hinterbliebene trotz einer Ehezeit von weniger als einem Jahr Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Das Sozialgericht Berlin hat jedoch eine weitere Ausnahme bestätigt. Im Fall einer krebskranken Frau, deren Ehemann trotz der „zu kurzen“ Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenrente hat (Az.: S 4 R 618/21). Der Witwer konnte glaubhaft nachweisen, dass das Paar lange vor dem Tod der Ehefrau Heiratspläne hatte.
Witwenrente: So urteilte das Gericht nun
Die verstorbene Frau war 2014 erstmals an Brustkrebs erkrankt und die Krankheit wurde 2019 erneut diagnostiziert. Das Paar hatte seine Hochzeit für Juli 2020 angemeldet, noch bevor die zweite Diagnose gestellt wurde. Aufgrund der Chemotherapie der Frau, die im April 2020 begann, und den Corona-Beschränkungen im Krankenhaus, die für Ehepartner weniger streng waren, heiratete das Paar im Krankenhaus. Drei Monate nach der Krankenhaus-Hochzeit starb die Frau.
Die Rentenversicherung lehnte den Antrag des Witwers auf Hinterbliebenenrente im November 2020 ab, da die Ehe die Einjahresfrist nicht überschritten hatte. Der Witwer klagte dagegen im Jahr 2021.
Das Sozialgericht Berlin folgte der Argumentation der Rentenversicherung nicht. Wenn nachweisbar ist, dass der Hauptzweck der Ehe nicht die Versorgung des Hinterbliebenen war, muss die Rentenversicherung eine Rente zahlen. Davon war das Gericht in diesem Fall überzeugt. Die Rentenversicherung hat jedoch Berufung eingelegt, daher wird der Fall nun vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Das Urteil wird erst nach der Entscheidung im Berufungsverfahren rechtskräftig.
Diskussion über Abschaffung der Witwenrente
Die Hinterbliebenenrente ist immer wieder Gegenstand gesetzlicher Änderungen. So wird die Witwenrente für viele Bezieher ab dem 1. Juli um 7,5 Prozent erhöht.
Im letzten Jahr wurde eine Diskussion über die Abschaffung der Witwenrente angestoßen, um Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, gegenüber dem Spiegel.
„Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen“, fügte die Regierungsberaterin hinzu. Die Neuregelung würde jedoch nicht für aktuelle Bezieher gelten. Als Alternative schlug die Ökonomin das selten genutzte Rentensplitting vor, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche 50:50 aufgeteilt werden.
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