Hohe Sozialausgaben

Witwenrente vor dem Ende? Wirtschaftsweise zündet erneut Diskussionsfeuer

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Die Witwenrente ist im Zentrum der Aufmerksamkeit des Sachverständigenrats. Strukturelle Umgestaltungen könnten den Raum für Staatsausgaben vergrößern.

Berlin – Im Jahresbericht 2024/25 des Sachverständigenrats wird eine Überprüfung der Witwenrente gefordert. Die Mehrheit des Sachverständigenrats plädiert in dem Dokument für eine Priorisierung zukunftsorientierter Staatsausgaben. Veronika Grimm, eine der Wirtschaftsweisen, argumentiert, dass eine strukturelle Überarbeitung der Sozialausgaben den Spielraum für staatliche Ausgaben erweitern könnte. Dabei nimmt sie auch die Witwenrente ins Auge.

Witwenrente abschaffen aktuell: Wirtschaftsweise mit Vorstoß – „kritisch hinterfragen“

Grimm schlägt vor, die Witwenrente „kritisch zu hinterfragen“. Sie schreibt in dem Jahresbericht des Sachverständigenrats 2024/25: „Nur wenn der Anstieg der Sozialausgaben gedämpft wird, kann erreicht werden, dass Mindestquoten (etwa für Bildungs- oder Verteidigungsausgaben) auch langfristig eingehalten werden können“.

Erneut kommt die Debatte über die Abschaffung der Witwenrente auf.

Darüber hinaus betont Grimm die Notwendigkeit bestimmter Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schlägt vor, das Renteneinstiegsalter an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung zu koppeln, um so den Anstieg der Bestandsrenten zu dämpfen. „Außerdem sollten die abschlagsfreien Altersbezüge für mindestens 45 Jahre Versicherte („Rente ab 63“) sowie die Mütter- und Witwenrente kritisch hinterfragt werden“, bekräftigt Grimm. Diese Forderungen sind nicht neu und wurden bereits in der Vergangenheit diskutiert.

Grimm plädiert zudem dafür, die private Altersvorsorge zu stärken, um die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente mittel- bis langfristig zu reduzieren. Sie ist der Ansicht, dass durch diese Maßnahmen der Anstieg der Beiträge zur Rentenversicherung sowie die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedämpft werden könnten. „Die Ausgaben im Transfersystem könnten zudem über eine effizientere Gestaltung der Sozialen Sicherungssysteme begrenzt werden, etwa durch die Vermeidung von Doppelstrukturen und Bürokratieabbau.“

Forderung nach Aus für die Witwenrente steht schon länger zur Debatte

Eine Debatte um die Abschaffung der Witwenrente hatte bereits die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer angestoßen. In einem Land wurde die Witwenrente sogar nach einem bitteren Urteil tatsächlich abgeschafft. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem Spiegel im Juli 2023. „Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.“

Schnitzer schlägt jedoch nicht vor, Hinterbliebenen, die selbst nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Rentenzahlung künftig ersatzlos zu streichen. Sie plädiert für eine bereits seit 2002 bestehende Variante der Witwenrente: das Rentensplitting.

Beim Rentensplitting werden die während einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt. Stirbt ein Partner, erhält der oder die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche, plus die eigenen aus der Zeit vor der Ehe. Hat ein Partner keine Beitragszahlungen geleistet, gibt es auch keine zusätzlichen Rentenzahlungen.

Neues Recht: Änderung bei Witwenrente seit Juli 2024

Seit Juli 2024 gibt es eine Änderung bei der Witwenrente. Millionen Menschen können sich über eine Erhöhung freuen. Zum 1. Juli 2024 erhielten 21 Millionen Rentner eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Die sich darunter befindenden fünf Millionen Witwen oder Witwer erhalten seit Juli 2024 39,32 Euro statt des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro. Dazu gibt es einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent für Hinterbliebene, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben, Rente zu beziehen. Dieser wird nur dann bezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner selbst keine eigene Rente bezogen hat. 

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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