VonTobias Schwabschließen
Die Europäische Union will Berichtspflichten für Unternehmen vereinfachen. Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen warnen vor einem Kahlschlag beim EU-Lieferkettengesetz.
Wenn der „Omnibus“ erst einmal Fahrt aufnimmt, könnte so manches unter die Räder kommen – davor warnen Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Die Rede ist von einem Projekt der Europäischen Union, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits vergangenen November angekündigt hatte. Demnach sollen bestehende und künftige Berichtspflichten der EU in einer „Omnibus“-Verordnung zusammengefasst und vereinfacht werden. Von der Leyen will das Vorhaben nun am 26. Februar präsentieren. Es soll neben der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung auch die europäische Lieferkettenrichtlinie (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence, kurz: CSDDD) umfassen.
Von „Omnibus“-Verfahren (lateinisch omnibus, „für alle“) ist die Rede, wenn mehrere Anliegen in einem Gesetz oder einer Verordnung vereint werden. Von der Leyen hatte Ende 2024 bekanntgegeben, „überlappende Berichtspflichten“ reduzieren zu wollen, „ohne den konkreten Inhalt des Gesetzes zu verändern“.
Die Initiative Lieferkettengesetz, die von mehr als 90 Umweltverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen und entwicklungspolitischen Instituten getragen wird, fürchtet nun allerdings „einen radikalen Kahlschlag“ insbesondere bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie.
Umfassende Streichlisten von deutschen, französischen und italienischen Wirtschaftsverbänden
Anlass der Sorge sind umfassende Streichlisten von deutschen, französischen und italienischen Wirtschaftsverbänden, heißt es in einem Briefing der Initiative Lieferkettengesetz. „Es steht zu befürchten, dass die CSDDD unter dem Deckmantel der Vereinfachung radikal abgeschwächt werden soll.
Dadurch würde die Gesetzgebung aber nicht effizienter, sondern wirkungslos“, sagt Maren Leifker, Menschenrechtsexpertin bei „Brot für die Welt“ und Mitglied im Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz.
Mit ihren Vorschlägen und insbesondere den Forderungen nach Kostensenkungen finden die Lobbyverbände der Wirtschaft offenbar in Brüssel Gehör. Angeblich plant Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaftlichkeit und Produktivität, gegen den erklärten Willen des eigentlich zuständigen EU-Justizkommissars Michael McGrath erhebliche Einschnitte.
Wie das seit Januar 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet die CSDDD große Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren weltweiten Zulieferern zu übernehmen. Betroffen wären von 2027 an Firmen ab 1000 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Die Unternehmen müssen Risikoanalysen vornehmen, Verletzungen von Menschenrechten vorbeugen, Beschwerdestellen einrichten und im Falle von Verstößen Wiedergutmachung leisten und transparent kommunizieren.
Wird nun vieles „zurückgedreht“?
Die CSDDD geht in Teilen über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Insbesondere müssen Unternehmen ihre Risiken nicht nur bei direkten Zulieferern, sondern in der gesamten „Aktivitätskette“ betrachten. Und Verstöße ahndet der Gesetzgeber nicht nur mit Zwangs- und Bußgeldern, Betroffene können künftig unter bestimmten Bedingungen auch vor Zivilgerichten in EU-Mitgliedstaaten Schadensersatz einklagen, wenn europäische Unternehmen durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten Schäden verursacht haben. Die EU-Staaten haben bis zum 25. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
Jetzt droht aus Sicht der Zivilgesellschaft aber, dass vieles „zurückgedreht“ wird, wie es Armin Paasch, Menschenrechtsexperte des Hilfswerks Misereor und Autor des Briefings, formuliert.
So fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) etwa, die CSDDD nur auf Firmen ab 5000 Beschäftigten zu beschränken. Die Sorgfaltspflichten sollten sich zudem nur auf die direkten Zulieferer beziehen und die zivilrechtliche Haftung ganz gestrichen werden.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert mit seinen Partnerverbänden in Italien und Frankreich, die Umsetzung der CSDDD zu verschieben und zunächst eine „umfassende und detaillierte Folgenabschätzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Richtlinie in Konsultation mit den Unternehmen“ durchzuführen.
Während sich die sozialdemokratischen und grünen Fraktionen im EU-Parlament bereits deutlich gegen eine Aushöhlung der Lieferkettenrichtlinie positioniert haben, spricht sich die Europäische Volkspartei (EVP) unter ihrem Vorsitzenden Manfred Weber (CSU) für eine zweijährige Aufschiebung und Überarbeitung der CSDDD aus.
SPD und Grüne müssten standhaft bleiben, appelliert Paasch. „Und Kommissionspräsidentin von der Leyen muss zu ihrer Zusage stehen, die EU-Lieferkettenrechtlinie zu erhalten und umzusetzen.“ Sonst drohe auch im EU-Parlament ein „Abriss der Brandmauer, diesmal zur Abschaffung von Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaauflagen für Großunternehmen“, warnt Paasch. Denn für ihre Pläne wäre die EVP auf die Unterstützung durch rechtsextreme Fraktionen angewiesen.
