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Das Wohngeld Plus ist da. Doch die Behörden können die vielen Anträge nicht adäquat bearbeiten. Wie Sie das Geld trotzdem erhalten, erfahren Sie hier.
Frankfurt – Steigende Energie- und Mietpreise sowie die Inflation belasten die Bürger:innen in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Wohngeld Plus verabschiedet, das seit dem 1. Januar in Kraft getreten ist. „Zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen bekommen Anspruch auf Wohngeld – heute sind es 600.000“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website.
Im Durchschnitt möchte die Regierung mit der Reform das Wohngeld für jeden bezugsfähigen Haushalt verdoppeln. Aber die Auszahlung des Zuschusses verzögert sich aktuell. Wie Sie trotzdem an das Geld kommen und alle weiteren relevanten Informationen erhalten Sie im Folgenden.
Wer kann das Wohngeld Plus beziehen?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) schreibt auf seiner Website, dass rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland einen Anspruch auf den Zuschuss haben. In der folgenden Tabelle wird aufgeschlüsselt, wer das Wohngeld Plus beziehen kann:
| Berechtigt für Wohngeld | Nicht berechtigt für Wohngeld |
| Bürger:innen, deren Lohn nicht für die Miete ausreicht | Personen, die bereits eine Leistung erhalten z.B. Sozialhilfe |
| Rentner:innen | Schüler:innen oder Studierende, die BAföG beziehen |
| Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen | Auszubildende, die Förderungshilfen beziehen |
| Studierende ohne Anspruch auf BAföG | |
| Beziehende von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld |
Beim Wohngeld gilt: Jedes Haushaltsmitglied des Antragsstellers wird bei der Förderung berücksichtigt. Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Kinder, Eltern oder Geschwister bedeuten ein höheres Wohngeld.
Wie viel Wohngeld wird an einen Haushalt ausbezahlt?
Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie viel Wohngeld ausbezahlt wird. Faktoren wie Anzahl der Haushaltsmitglieder, Höhe des Grundeinkommens und die Höhe der Miete bestimmten, wie viel jeder Haushalt erhält. Das BMWSB rechnet vor, dass der durchschnittliche Wert des Wohngeldes von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat steigen wird.
Das Ministerium empfiehlt den Wohngeldrechner zu nutzen, um zu prüfen, wie viel Geld man vom Staat erhält. Mit dem Tool lässt sich auch prüfen, ob man überhaupt für das Wohngeld bezugsfähig ist oder nicht.
Wann muss das Wohngeld beantragt werden?
Das neue Wohngeld Plus kann seit dem 1. Januar bei den örtlichen Behörden beantragt werden. Viele Bundesländer bieten den Antrag auch digital an und leiten ihn dann an die zuständige Behörde weiter. Dabei lohnt es sich, noch im Januar den Antrag zu stellen. Auch rückwirkend bezahlt der Staat den Zuschuss an bezugsfähige Personen. Entscheiden ist dabei, wann der Antrag bei der Behörde eingegangen ist.
Wer bereits vor der Wohngeld-Reform den Zuschuss bezogen hat, muss sich keine Sorgen mehr machen – das alte Wohngeld wird automatisch ohne weiteren Antrag durch den aufgestockten Betrag ergänzt. Nach der Bewilligung wird das Wohngeld gewöhnlich am Ende des Monats ausbezahlt.
Welche Dokumente müssen beim Antrag zum Wohngeld vorgelegt werden?
Diese Unterlagen werden von den Behörden benötigt, um einen Wohngeldantrag zu bewilligen:
- Grundbuchauszug (ggf. mit Teilungserklärung)
- Kaufvertrag (inkl. Wohnflächenplan)
- Darlehensvertrag/-verträge und aktuelle Zahlbelege
- Grundsteuerbescheid
- Bescheid über Erbbauzins
- Nachweis der Verwalterkosten, z.B. Hausgeldabrechnung (nur bei einer Eigentumswohnung)
- Festgeldhypothek mit Personenversicherung
- Bausparbeiträge (deren angesparter Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist)
- Nachweis aus Erträgen bei Vermietung von Wohnraum oder Verpachtung, z.B. Gewerberäume, Garagen
- Nachweis über Aufwendungszuschüsse, z.B. Baukindergeld
- Quelle: Stadt Frankfurt
Trotz massenhafter Wohngeld-Anträge: So erhalten Betroffene den Zuschuss früher
Die Kehrseite des neuen Wohngeldes: Die Behörden werden mit einer Masse von Anträgen geflutet. Die Berliner Morgenpost berichtete gar, dass die Anträge aus Januar erst im April bearbeitet werden können. „Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend auch das Geld“, versichert Bauministerin Klara Geywitz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Wer auf das neue Wohngeld angewiesen ist, solle bei der zuständigen Behörde einen Vorschussantrag stellen. Nach einer Feststellung eines Härtefalles muss der Antrag umgehend bearbeitet werden - spätestens aber nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Nicht nur die Wohngeld-Reform ist neu - auch andere Sozialleistungen sollen den Menschen 2023 helfen. (Patryk Kubocz)
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