Zusätzliches Einkommen

Nebenberuflich selbständig: Einige Dinge müssen Sie dabei beachten

Wer sich neben dem Hauptjob selbstständig macht, den erwarten Chancen – aber auch Stolperfallen. Wir klären die wichtigsten Punkte.

Neben dem normalen Job, in dem sie im besten Fall eine Inflationsprämie erhalten, noch etwas dazuverdienen? Klingt super, ist aber gar nicht so einfach, wie man es sich vielleicht vorstellt. Diverse Regeln und Gesetze müssen befolgt werden, wenn man angestellt ist und zusätzlich selbstständig tätig werden will. Das gilt für Freiberufler wie für Gewerbetreibende. Doch da fangen die Unklarheiten oft schon an: Was bedeuten diese Begriffe und in welche Kategorie fallen Sie?

Gewerbetreibende, Freiberufler und Freelancer: Was ist der Unterschied?

Das deutsche Gesetz unterscheidet bei Selbstständigen in erster Linie zwischen zwei großen Gruppen: die Gewerbetreibenden und die Freiberufler. Der Unterschied liegt in der Art der Arbeit, die auf selbstständiger Basis ausgeführt wird. Handelt der Selbstständige mit Waren, zum Beispiel indem er nebenbei Kunsthandwerk bei Etsy oder Ebay verkauft, dann ist das ein Gewerbe, für das ein Gewerbeschein notwendig ist. Außerdem müssen Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen.

Der Weg in die Selbstständig will gut überdachts ein - auch, wenn es nur eine nebenberufliche Tätigkeit ist.

Laut der Finanz-Webseite Mlp.de liegt der Hauptunterschied zum Freiberufler darin, dass diese in den sogenannten freien Berufen tätig sind, in denen kein Warenaustausch stattfindet. Demnach muss auch kein Gewerbe angemeldet und oft auch keine Gewerbesteuer gezahlt werden. In diese Berufsgruppen fallen zum Beispiel Journalisten, Berater, Architekten, Therapeuten, Autoren oder Ärzte.

Eine dritte Bezeichnung, die beim Thema Selbstständigkeit kursiert, ist die des Freelancers. Im deutschen Sprachraum wird das Wort oft als Synonym für beziehungsweise als englische Version von Freiberufler verwendet. Eigentlich meint es aber Menschen, die über einen längeren Zeitraum als freie Mitarbeiter für weniger Firmen oder Projekte arbeiten und nicht wie Freiberufler viele verschiedene kurzzeitige Kunden haben.

Selbstständig neben dem Hauptjob: Muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben?

Arbeitnehmer sind per Gesetz zunächst einmal nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Der Artikel 12 des Grundgesetzes regelt, dass jeder Berufstätige in Deutschland die freie Berufswahl hat. Laut Gruenderlexikon.de ist es aber bei vielen Arbeitgebern trotzdem gängig, dass etwaige Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag geregelt werden. In den meisten Fällen kann ein solches Vorhaben der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen, der dazu auch Nein sagen kann - allerdings nur aus ganz bestimmten Gründen.

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Sollte es im Arbeitsvertrag ganz untersagt sein, eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben, dann liegt hier eine Rechtswidrigkeit vor. Arbeitgeber können Arbeitnehmern die Selbstständigkeit neben dem Hauptjob nicht verbieten. Sie können laut Ihk-muenchen.de allerdings die Regeln aufstellen, dass der Hauptjob nicht darunter leiden darf oder damit konkurrieren darf. Wer zum Beispiel als festangestellter Redakteur bei einer Zeitung arbeitet, kann nicht als Freiberufler noch für das Konkurrenzblatt schreiben.

Selbstständigkeit anmelden: Die ersten Schritte in Gewerbe oder Nebeneinkommen

Wer sich neben dem Hauptjob, bei welchem Sie unter gewissen Umständen mit einem Streik für bessere Bezahlung kämpfen können, selbstständig machen will, der kann nicht einfach so anfangen. Zunächst sind ein paar Behördengänge bzw. Online-Anmeldungen nötig, bevor es losgehen kann. Dazu gehört auch, beim zuständigen Finanzamt anzugeben, dass man in Zukunft eine Nebentätigkeit ausführen wird. Am leichtesten geht das über das Online-Portal „Mein Elster“, in dem man die Selbstständigkeit über einen Fragebogen mitteilen kann.

Versicherungen und Behörden: Wer noch Bescheid wissen muss

Über eine nebenberufliche Selbstständigkeit müssen im Zweifel auch die Versicherungen Bescheid wissen. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht, wenn man angestellt ist. Sobald die Selbstständigkeit aber finanziell überwiegt, also zum Hauptjob wird, muss man sich selbst krankenversichern, weil der Arbeitgeber das nicht mehr übernimmt. Dann muss man sich als Selbstständiger freiwillig bei einer Krankenkasse melden. Wer das nicht tut, sammelt im Zweifel Beitragsschulden und hat später Schwierigkeiten, sollte man doch wieder in eine Versicherung aufgenommen werden wollen.

Ebenso ist es laut Informationsportal.de für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wichtig zu wissen, wenn die Nebentätigkeit nicht mehr geringfügig ist. Dann gilt man offiziell als hauptberuflich selbstständig und muss auch hier einen Antrag stellen, um freiwillig einzahlen zu können. Je nach Berufsfeld kann es außerdem sein, dass man noch weitere Genehmigungen braucht oder sich bei einer Kammer wie der Handwerkskammer oder der Anwaltskammer melden muss, wenn man eine solche Tätigkeit neben dem Hauptjob ausübt.

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