Gewerkschaften helfen aus

Werden Streikende bezahlt – und wenn ja, von wem?

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Wer streikt, darf unter Umständen dennoch auf eine Bezahlung hoffen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Egal ob Verdi, die IG Metall oder die GDL – immer wieder wählen Gewerkschaften den Streik als letztes Mittel, wenn sie in den Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern keine Möglichkeit mehr sehen, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Mitarbeiter der Arbeitgeber haben zwar das Recht darauf, ihre Arbeit unter gewissen Aspekten niederzulegen, nicht jedoch darauf, weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt zu werden.

Gewerkschaften unterstützen Mitglieder im Streikfall

Verdi gilt mit etwa 1,9 Millionen Mitgliedern nach der IG Metall als zweitgrößte Gewerkschaft Deutschlands – und sprach sich Anfang des Jahres 2024 gegen die Schließung weiterer Galeria-Kaufhof-Filialen aus. Im Streikfall steht die Gewerkschaft ihren Mitgliedern finanziell zur Seite, betont Verdi: „Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft ver.di, dass die finanziellen Einbußen der Streikenden möglichst gering bleiben.“ Gleiches gilt selbstverständlich auch für andere Gewerkschaften, wie die GDL, die erklärt: „Um wirtschaftliche Schwierigkeiten oder gar Notlagen der Mitglieder zu verhindern, zahlt die GDL Streikgeld.“

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Die Berechnung des Streikgelds fällt natürlich je nach Gewerkschaft unterschiedlich aus. Bei Verdi beispielsweise spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die Höhe des Streikgelds richtet sich nämlich nach dem Mitgliedsbeitrag, der drei Monate vor Beginn des Streiks – von den Gewerkschaften auch „Arbeitskampf“ genannt – gezahlt wurde. Außerdem orientiert sich die Unterstützung am aktuellen Einkommen des Streikenden. Verdi fasst es mithilfe einer Formel zusammen: „Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.“

Wer zahlt im Streikfall? Die Gewerkschaften klären auf.

Wenn eine Person bereits seit mehr als zwölf Monaten vor Streikbeginn Mitglied bei Verdi war, erhöht sich sein Streikgeldsatz. Eltern erhalten bei Verdi zudem pro Streiktag einen zusätzlichen Betrag für jedes kindergeldberechtigte Familienmitglied. Gezahlt wird die Unterstützung den kompletten Streik über. Der Gewerkschaft ist es jedoch wichtig zu betonen, dass die finanziellen Mittel nicht zwingend den normalen Lohn ersetzen: „Die Streikunterstützung ist keine Vergütungsersatzleistung. Sie gleicht den Nettoverdienstausfall nur teilweise aus. Sie ist unter diesen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.“

Streikgeld darf normalen Arbeitslohn nicht überschreiten

Bei der GDL, die sich im Dauerstreit mit der Deutschen Bahn befindet, sind die Streikgelder – eine reine Nettozahlung, die nicht versteuert werden muss – an die Mitglieder klar geregelt. Dabei wird bei der GDL zwischen erstem und zweitem Streik unterschieden. Beim ersten Arbeitskampf gibt es für die Mitglieder zehn Euro pro Stunde und maximal 75 Euro pro Kalendertag. Beim zweiten Streik erhöht sich die Bezahlung auf 100 Euro täglich. Allerdings erklärt die GDL: „Die Höhe des ausgezahlten Streikgeldes darf die Höhe der Entgeltkürzung durch den Arbeitgeber nicht übersteigen.“

Um die Versicherung müssen sich Streikende indes keine Sorgen machen, solange es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt, wie die Kanzlei Buddenbrock&Partner betont: „Bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf bleibt die Versicherungspflicht und dementsprechend die Mitgliedschaft bestehen. Der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sowie mitversicherte Angehörige bleibt also während des Streiks erhalten. Die Dauer des Streiks ist dabei nicht von Bedeutung.“

Rubriklistenbild: © Markus Matzel/IMAGO

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