Ehrliche Kommunikation ist wichtig

Zu spät zur Arbeit gekommen – droht mir die Kündigung?

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Wer zu spät zur Arbeit kommt, trägt die Konsequenzen.
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Wer zu spät zur Arbeit kommt, der verletzt seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Ab einem bestimmten Punkt kann dann auch die Kündigung folgen.

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz nicht pünktlich kommen. Bahnstreik, ein kaputtes Auto, Stau auf der Autobahn – das sind nur einige von vielen. Aber egal, was der Grund für fünf Minuten oder 30 Minuten Verspätung auf der Arbeit ist, verantwortlich dafür sind die Arbeitnehmenden. Denn sie tragen laut Gesetz das sogenannte Wegrisiko.

Wegrisiko einplanen ist Pflicht

Unter Wegrisiko versteht man die Pflicht, selbst dafür zu sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dabei ist es völlig egal, was die äußeren Umstände sind. Ein Bahnstreik wird in der Regel vorher angekündigt, die Arbeitnehmenden haben also grundsätzlich genügend Zeit, sich ein anderes Transportmittel zur Arbeit zu suchen. Auch Stau lässt sich in den meisten Fällen einplanen: Ist jeden Morgen wegen Berufsverkehr die Autobahn verstopft, ist es die Pflicht der Arbeitnehmenden, früher loszufahren, um dennoch pünktlich zu sein.

Entsteht dennoch eine Verspätung, egal wie lange, müssen die Arbeitnehmenden mit Konsequenzen rechnen. Die folgen an erster Stelle in Form einer Abmahnung. So eine Abmahnung hat laut der Anwaltskanzlei Grasmüller und Wehner noch keine rechtlichen Konsequenzen, zeigt dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin aber auf, dass sie sich nicht korrekt verhalten hat. Eine schriftliche Abmahnung sollte deswegen folgende Punkte enthalten:

  • genaue Dokumentation des Verstoßes
  • Auflistung von Tagen, Dauer und Anzahl der Verspätungen
  • klarer Hinweis an die Mitarbeiter, dass sie sich falsch verhalten haben und wie sie sich in Zukunft verhalten sollen
  • Mitteilung, dass Kündigung droht, falls der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin Verhalten nicht ändert

Solch eine Abmahnung darf der Chef oder die Chefin allerdings erst verschicken, wenn sich die Verspätungen häufen. Heißt: Wenn man sich nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, immer pünktlich war und dann einmal zu spät kommt, ist das noch kein Grund für eine Abmahnung.

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Nach der Abmahnung kann eine Kündigung folgen

Schleicht sich das Zuspätkommen trotz der ersten Abmahnung ein und wiederholt sich beispielsweise innerhalb eines Monats zwei- oder dreimal, hat der Arbeitgeber das Recht, eine weitere Abmahnung zu verschicken. Laut der Kanzlei Hasselbach ist eine Kündigung dann möglich, wenn mehrere Abmahnungen innerhalb eines engen Zeitraums wegen desselben Grundes – also wiederholte Unpünktlichkeit – vorliegen. Eine Abmahnung sollte der oder die Arbeitende also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Arbeitsverspätung: Es gibt immer Ausnahmen

Ob es wirklich zur Abmahnung oder Kündigung kommt, hängt immer vom Einzelfall ab. So gibt es beispielsweise Gründe, weswegen Menschen zu spät zur Arbeit kommen, die nicht gerügt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise:

  • ein Unfall
  • der- oder diejenige musste Erste Hilfe leisten
  • ein Feuerwehr- oder THW-Einsatz
  • unvorhersehbarer Schulausfall des Kindes und es fehlt eine Betreuungsperson Zuhause

Außerdem ist klar, dass eine gute Kommunikation immer der Schlüssel ist. Wer zu spät kommt, sollte als Erstes das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen und seine Gründe erklären. Oftmals ist danach schon jeder Ärger verflogen und eine Abmahnung nicht mehr nötig.

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