VonJulia Müllerschließen
Welche Regeln gelten in Wahllokalen? Wie läuft die Briefwahl ab? Und was, wenn ich kurzfristig krank werde? Antworten rund um die Wahlen am Sonntag, 9. Juni.
Schwäbisch Gmünd/ Aalen. Wem sie ihre Stimmen geben, müssen Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, wenn sie am 9. Juni zur Wahl des Europaparlaments, des Kreistags, Gemeinderats und Ortschaftsrats aufgerufen sind. Antworten auf alle anderen wichtigen Fragen rund um die Wahlen gibt es hier:
Wann muss ich in welchem Wahllokal sein?
Die Wahl ist am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 18 Uhr, antwortet Aalens Stadtsprecherin Karin Haisch. Wer nach 18 Uhr kommt, hat Pech gehabt. Welches Wahllokal das richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten per Post zugesandt bekommen haben. Wer einen Wahlschein hat, kann mit diesem auch in einem anderen Wahllokal seines Wahlgebiets wählen. Wahlberechtigte können die Wahlscheine bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Man kann auch einfach mit dem Personalausweis vor Ort wählen, wenn man weiß, in welches Wahllokal man muss, sagt Gmünds Stadtsprecherin Ute Meinke.
Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?
Die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis. Und gerne die daheim ausgefüllten umfangreichen Stimmzettel der Kommunalwahl, bittet Ute Meinke. Bei Bedarf können Stimmzettel für die Kommunalwahl auch im Wahllokal ausgegeben werden, erklärt Karin Haisch: Den Stimmzettel für die Europawahl gebe es ohnehin erst vor Ort.
Was darf ich in der Wahlkabine und vor allem – was nicht?
Nur alleine: Wähler dürfen nur alleine in die Wahlkabine. Ausnahme: Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, können sich bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson bedienen, erläutert Karin Haisch. Dabei sei nur technische Hilfeleistung erlaubt. Und: Hilfskräfte müssen Stillschweigen wahren, ergänzt die Gmünder Stadtsprecherin. Gegen ein Kind spreche nichts, falls jemand keinen Babysitter hat. Dürfen Hunde mit rein? In Sachen Tiere gebe es keine Regelungen. Aus Rücksichtnahme auf andere Wähler, die vielleicht Angst oder eine Allergie haben, wäre es aber besser, ohne Hund zu kommen, meint Ute Meinke.
Das Wahlgeheimnis wahren: Die Wähler müssen die Stimmzettel für die Europawahl so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind in den entsprechenden Stimmzettelumschlag zu legen.
Keine Fotos: In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Was ist im und am Wahllokal verboten?
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dessen Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild wie etwa auf Wahlplakaten sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Diese „Neutralität im Umfeld von Wahllokalen, wird von Wahlvorstehern geprüft“, kündigt Ute Meinke an.
Welche Fragen zur Wahl kommen am häufigsten bei der Stadt an?
Neben Fragen um nicht erhaltene Wahlunterlagen, warum so viele Briefe kommen und was das alles kostet, erzählt Ute Meinke. In der Vergangenheit habe es auch viel Kritik an der Komplexität der Kommunalwahlen gegeben.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Wahlberechtigte können bis Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr Briefwahl beantragen. Die Unterlagen müssen bis 9. Juni, um 18 Uhr im Rathaus eingehen. Dabei bitte die Postlaufzeiten beachten, fordern die Wahlvorsteher auf.
Was, wenn ich am 9. Juni krank werde?
Dann kann man bis 9. Juni um 15 Uhr einen Wahlschein im Rathaus beantragen, antworten die Stadtsprecherinnen. Allerdings sollte der oder die Erkrankte glaubhaft versichern können, dass er oder sie das Wahllokal wirklich nicht aufsuchen kann.
Mehr Wissenswertes zur Kommunalwahl und Europawahl am 9. Juni finden Sie gebündelt auf unserer Themenseite zu den Wahlen.
