Die Kliniken und die Frage: Was die Vereinbarung aus dem Jahr 1997 noch wert ist

+
Die im Jahr 1997 beschlossene Grünzäsur beschäftigt den Gemeinderat in Aalen. Auf der orangen markierten Fläche könnte nach dem Vorschlag des Essinger Gemeinderates ein Regionalversorgerklinikum entstehen.
  • schließen

Wenn am Donnerstag im Aalener Gemeinderat über den Regionalplan gesprochen wird, hat das mit den Klinikplänen in Aalen und in Essingen zu tun.

Aalen. Scheitern die Pläne für einen Klinikneubau in Essingen wegen eines alten Vertrages? Dies ist zumindest indirekt Thema in der Sitzung des Aalener Gemeinderates an diesem Donnerstag. Konkret geht es um den Punkt mit dem zunächst unverdächtig scheinenden Titel "Stellungnahme der Stadt Aalen zum 2. Entwurf der Gesamtfortschreibung Regionalplan Ostwürttemberg 2035". Den Unterlagen beigefügt ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 1997. Darin haben die Stadt Aalen und die Gemeinde Essingen gemeinsam mit dem Regierungspräsidium vereinbart, eine Grünzäsur zwischen dem Hauptort Essingen und dem Gewerbegebiet Dauerwang freizuhalten: Auf „siedlungsstrukturelle Ausformungen“, so heißt es, soll dort verzichtet werden. Diese Grünzäsur, so die Kritik aus dem Aalener Rathaus, werde im Regionalplan-Entwurf „nicht beachtet“. Ziel der Grünzäsur sei „die Sicherung einer Grünbrücke zwischen Albtrauf und Welland mit ökologischen und klein-klimatischen Ausgleichsfunktionen sowie typischem Landschaftsbild“. 

Politisch brisant wird die Angelegenheit dadurch, dass innerhalb der 1997 vereinbarten Grünzäsur genau das Gelände liegt, das die Gemeinde Essingen dem Landratsamt für den Bau eines möglichen Regionalversorgerklinikums vorgeschlagen hat, ein zentraler Punkt im neuen Klinikkonzept des Ostalbkreises. Der Aalener Oberbürgermeister Frederick Brütting hat bereits angedeutet, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1997 die Pläne für ein Zentralklinikum in Essingen betreffen könnte. Hintergrund: In Aalen setzt man sich stark dafür ein, dass der neue Regionalversorger am Ostalb-Klinikum umgesetzt wird.

RP: Es kommt auf die Größe an

Doch wie sieht man dies eigentlich beim Regierungspräsidium - (RP)  zum einen Vertragspartner aus dem Jahr 1997 und zudem Rechtsaufsichtsbehörde für Aalen? Dort wollten wir zunächst wissen, was unter einer "siedlungsstrukturellen Ausformung" verstanden werden kann. Sind das Bauten? Können das Straßen sein? Nach zunächst ausweichenden Antworten erklärt das Regierungspräsidium dazu, dabei könne es sich um "Bebauung inklusive Infrastruktur" handeln. Ob es eine Klinik sein könne, das hänge "von der Größe der sonstigen Bebauung" ab.

RP: zumindest fraglich

Spannend ist hingegen die Antwort auf die Frage, ob die Vereinbarung einen Klinikbau an der von Essingen vorgeschlagenen Stelle verhindern oder erschweren könnte. Dazu heißt es aus dem Regierungspräsidium:

"Die Vereinbarung stammt aus dem Jahr 1997. Ob sich daraus heute noch Rechte ableiten lassen, ist nach unserer ersten Einschätzung zumindest fraglich." Dies dürfte, so das RP weiter, unter anderem davon abhängen, "wie die tatsächliche Weiterentwicklung in diesem Gebiet verlaufen ist".

Hofer: "Nicht in Stein gemeißelt"

Dass Aalen auf Einhaltung der Vereinbarung besteht, hat der Essinger Bürgermeister Wolfgang Hofer bereits öffentlich kritisiert. „Seit 20 Jahren hat sich niemand für diese Vereinbarung interessiert“ – auch nicht die Stadt Aalen, so hat sich Wolfgang Hofer gegenüber der SchwäPo geäußert. Wäre dies der Fall gewesen, würde es laut Hofer unter anderem keinen Go-Ahead-Wartungsstützpunkt geben und auch keinen vierspurigen B-29-Ausbau. Beide seien nämlich „siedlungsstrukturelle Ausformungen“ und liegen inmitten eben jener Grünzäsur.

Für Hofer ist die Grünzäsur daher „nicht in Stein gemeißelt“, zumal es sich um eine freiwillige Vereinbarung handle und nicht um einen Vertrag.

Gegensatz zu Hofer

Dies zumindest sieht das RP anders als Hofer. Die Vereinbarung sei wie ein Vertrag zu sehen. "Hier besteht kein Unterschied", zumal in der Vereinbarung auf die Vorschriften zu öffentlich-rechtlichen Verträgen verwiesen werde. 

Und noch einen Hinweis gibt das RP auf Nachfrage: Für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen seien Verwaltungsgerichte zuständig.

Kommentare