VonJürgen Steckschließen
In nicht-öffentlicher Sitzung empfiehlt der Verwaltungsrat dem Kreistag, das Konzept des Klinikvorstandes zu beschließen. Ellwangen künftig ein "klinischer Versorger"?
Aalen. Das Zukunftskonzept von Landrat Dr. Joachim Bläse und Klinikchef Christoph Rieß hat eine weitere Hürde genommen. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat sich nach ausführlicher Diskussion dafür ausgesprochen, das vorgelegte Konzept zur Zukunftssicherung der Kliniken Ostalb dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Das wurde am Mittwochmorgen bekannt. Details des zur Beschlussfassung stehenden Konzepts, das Landrat Dr. Joachim Bläse und der Vorstandsvorsitzende Christoph Rieß vorgestellt haben, sollen heute im Laufe des Tages bekannt gegeben werden.
Im Kern geht es um Folgendes: Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses zum Zukunftskonzept der Kliniken und in Ergänzung des Beschlusses zur Standortauswahl des zentralen Regionalversorgers in Essingen wird das zur Zukunftsstruktur der Kliniken notwendige weiterentwickelte Medizinkonzept 2035 für den zentralen klinischen Regionalversorger in Essingen, den klinischen Basisversorger in Mutlangen sowie den klinischen Versorger in Ellwangen beschlossen.
Insbesondere für den Standort Ellwangen hat das Konsequenzen: Die OP-Bereiche werden geschlossen und die Urologie von Ellwangen nach Mutlangen verlagert. Der Vorstand wird ermächtigt, die entsprechenden Anträge auf Änderung der Einstufung im Krankenhausbedarfsplan zu stellen.
Sofortige Umsetzung wird empfohlen
Die Restrukturierungsmaßnahmen, für die drei Klinikstandorte sollen beschlossen und der Vorstand beauftragt werden, diese sofort umzusetzen - also Zug-um-Zug. Für Ellwangen gibt s gewisse Modifizierungen im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen. Neu am Standort Ellwangen im Vergleich zum ersten Vorschlag: Erweiterung der 24/7 Notfallstruktur, CT 24/7, Endoskopie 24/7 und vier Überwachungsbetten und Tagesbetrieb einer Unfallchirurgischen Ambulanz und D-Arzt - für die drei Klinikstandorte werden beschlossen und beauftragt den Vorstand insgesamt mit der sofortigen Umsetzung entsprechend Zug-um-Zug.
Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Den Vorstand soll ermächtigt werden, folgende Punkte umzusetzen: den Abschluss eines Sozialplans je Maßnahme als Nachteilsausgleich für die betroffenen Beschäftigten, wie Abfindungsregelung, Wechselprämien, Fahrtkosten, Fahrtweg sowie Besitzstandesregelungen in der Vergütung der betroffenen Mitarbeiter, Härtefallregelungen bei Versetzungen an andere Standorte, ggf. Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigungsgruppen - einschließlich Chefärzte.
Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll sozial verträglich erfolgen. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der Restrukturierungsmaßnahmen sowie über die tariflichen und über die über- und außertariflichen Kosten, die durch die o.g. Maßnahmen entstehen.
Die Entscheidung trifft der Kreistag in der Sitzung am Dienstag, 24. September.
Lesen Sie mehr zum Thema auf unserer Themenseite Kliniken Ostalb.
