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Wolfgang Fischer wirft einen Blick auf das Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die Gmünder Leerstandsmanagerin Ezgi Pala kann eigentlich helfen, leere Ladenlokale wieder mit Leben zu füllen. Denn auch dafür wurde die Stadt Schwäbisch Gmünd vom Bundesbauministerium ins Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZiZ) aufgenommen. Und kann dafür Fördergeld abrufen. Doch da steht auch das Wort „eigentlich“. Denn derzeit kann Pala genau dieses wertvolle Hilfsmittel nicht einsetzen, obwohl noch Geld da wäre. Das jedoch hat das Ministerium für 2023 bewilligt. Im laufenden Jahr darf es, zumindest ist das der Kenntnisstand im Gmünder Rathaus, nicht mehr eingesetzt werden.
Das ist kein spezifisch Gmünder Problem. Auch in anderen Stadtverwaltungen, die in das Unterstützungsprogramm aufgenommen wurden, wurde diese zeitliche Befristung als schwierig empfunden. Dabei gibt es diese Schwierigkeit offiziell gar nicht. Offiziell schreibt das Ministerium auf seiner Homepage, dass der Bund den teilnehmenden Städten von 2022 bis 2025 250 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um diese „anspruchsvolle Aufgabe“ zu bewältigen.
18 Leerstände hat die Gmünder Wirtschaftsförderung mit Hilfe des Förderprogramms bis Anfang 2024 nach eigenen Angaben gefüllt. Nicht schlecht, falls die Neugründungen Bestand haben. Auch wenn noch zu viele brachliegende Ladenlokale übrig sind. Umso mehr stellt sich die Frage, weshalb das Ministerium im internen Ablauf seines Förderprogramms zusätzliche Zeitlimits einbaut. Das gehört in die Artikelreihe über überbordende Bürokratie, die unsere Zeitung derzeit veröffentlicht. Ihr Ende ist nicht abzusehen.
