Nach der Hundeattacke in Oberkochen: Was passiert jetzt?

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Im Wald, in der Innenstadt oder im Wohngebiet sollten Hunde angeleint sein, um Unfälle zu vermeiden. (Symbolfoto)
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Die tödliche Hundeattacke in Oberkochen wirft Fragen auf. Mehrere Behörden prüfen nun den Fall – und mögliche Konsequenzen.

Oberkochen. Eine traurige Geschichte, die sich am Freitag (23.8.) in Oberkochen zugetragen hat: Zwei Schäferhunde haben eine Französische Bulldogge im Silcherweg in Oberkochen angegriffen und tödlich verletzt. Wie die Polizei mitgeteilt hat, war die 64-jährige Hundehalterin gerade dabei, ihre beiden Schäferhunde anzuleinen, als eine 48-jährige Frau ihre Französische Bulldogge im Silcherweg Gassi führte. Als die beiden Schäferhunde den deutlich kleineren Hund erblickt hatten, rissen sie sich offenbar blitzschnell los, griffen sie an und bissen sie zu Tode.

Wie geht es jetzt weiter? Wie geht es der Hundebesitzerin der Französischen Bulldogge?  Was geschieht mit den Hunden, die die Bulldogge getötet haben? Und mit welchen Konsequenzen muss die Halterin der beiden Schäferhunde rechnen? 

Hund gegen Hund

In Baden-Württemberg gibt es keinen generellen Leinenzwang. Die einzige Ausnahme besteht auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen. Und an Wassertretanlagen. Jedoch haben die Städte und Gemeinden, wie anderenorts auch, gesonderte Verordnungen festgelegt. Städte und Gemeinden sind auch zuständig, wenn es um die Frage geht, was jetzt als Nächstes geschieht: etwa mit den beiden Hunden, aber auch mit der Halterin. In Fällen von „Hund gegen Hund“ sei jeweils die Stadt oder die Gemeinde gefragt, sagt Polizeisprecher Bernd Märkle. Anders wäre es gewesen, wenn ein Mensch das Opfer ist. 

Ganz anders bei Menschen

Das bestätigt auf Anfrage der Redaktion Edgar Hausmann, Leiter des Geschäftsbereiches öffentliche Sicherheit und Soziales der Stadt Oberkochen. „Wenn ein Hund auf einen Menschen losgeht, dann sieht es ganz, ganz anders aus“, sagt Hausmann. Im Fall der getöteten Französischen Bulldogge hingegen handle es sich streng genommen um eine Sachbeschädigung, was bedeute, dass sich die Hundehalterinnen privatrechtlich auseinandersetzen müssen, wenn es etwa um die Regulierung des Schadens gehe. 

Aufgabe der Stadt sei es, die Angelegenheit dahingehend zu betrachten, welche mögliche Gefährdung für die Öffentlichkeit von den Hunden ausgeht. Dies werde jetzt geprüft – und auch, ob es ein erster Fall war – oder ob die beiden Schäferhunde schon einmal aufgefallen sind. Wenn diese Bewertung abgeschlossen ist und die Tiere als gefährlich eingestuft worden sind, dann könnte eine mögliche Konsequenz sein, dass die Halterin den Hunden künftig Maulkörbe anlegen muss. Sie werden dann ähnlich betrachtet wie Kampfhunde, für die besondere Regeln gelten in Bezug auf die Haltung. Zuständig sei, so ergänzt Hausmann, „immer das Bürgermeisteramt, in dessen Einzugsgebiet der Halter gemeldet ist“. Wie es sich montagnachmittags herausstellt, ist Oberkochen überhaupt nicht zuständig. Denn die Halterin der beiden Schäferhunde stammt aus Niedersachsen. „Wir werden dies an die zuständigen Behörden dort weiterleiten“, sagt Hausmann. Dort werde dann entschieden, ob die Hunde als gefährlich einzustufen sind – und alles weitere.

So schaut's mit dem Anleinen aus

Grundsätzlich gilt in Oberkochen übrigens, „Tiere sind so zu halten, dass niemand gefährdet wird“. Dies kann man so in der Polizeiverordnung der Stadt nachlesen. Hunde seien, so heißt es dort weiter, „im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen“. Auch außerhalb dürften Hunde „ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen“.

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