Die mögliche künftige schwarz-rote Regierung will jeden Schüler mit einer ID erfassen. Darauf wartet die Wissenschaft schon lange. Aber was ist mit den Datenschutz-Bedenken? Von Jacqueline Westermann
Fehlt ein Schüler so viel, dass er den Abschluss zu verpassen droht? Ist ein Kind nach dem Schulwechsel in ein anderes Bundesland sitzen geblieben? Wie hat sich eine bildungspolitische Maßnahme auf die Schulkarriere von Schülerin XY ausgewirkt? Spannende Fragen – nur kann die Forschung in Deutschland sie meist erst nach jahrelangen Befragungen von Eltern und Kindern beantworten.
Schon in den 2000er Jahren gab es Diskussionen, über ihre gesamte Schullaufbahn hinweg anonymisierte Daten von Schulkindern zu sammeln. Gescheitert ist die Idee einer „Schüler-ID“ damals an Datenschutzbedenken. Die neue Bundesregierung will das Vorhaben laut Koalitionsvertrag neu angehen. Befürworter betonen, dass die Daten helfen können, bildungspolitische Maßnahmen schneller auf ihre Wirkung zu prüfen und die Zahl von Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen, zu verringern.
Für Corinna Kleinert ist die Einführung einer Schüler-ID überfällig. „In Deutschland berichten Schulen jährlich, wie viele Schüler sie haben, wie viele davon Jungs und Mädchen sind, welcher Anteil einen Migrationshintergrund hat. Aber wir wissen nichts über Schülerströme, wie viele Jugendliche die Schule verlassen und wohin diese danach gehen, und wie sich das jährlich unterscheidet“, erklärt die Vize-Direktorin des Leibniz-Institut für Bildungsverläufe. „Unsere europäischen Nachbarn haben diese Daten längst. Wir hängen da wirklich hinterher“, so Kleinert. Hierzulande verschenke man viel Zeit durch die langwierigen Befragungen der Eltern und Kinder.
Niedersachsen prescht vor
Im rot-grün regierten Niedersachsen laufen die Planungen schon. Die Einführung einer Schüler-ID steht dort auch im Koalitionsvertrag. „Wir haben in der Corona-Pandemie gesehen, dass es Jugendliche gibt, die sich von weiterführenden Schulen abmelden, aber nicht an einer anderen Schule wieder anmelden. Sie sind aus dem System herausgefallen. Das wollen wir verhindern“, erklärt eine Sprecherin des niedersächsischen Kultusministeriums. Ebenso könne man so bessere Daten für die Statistik zuliefern und praktische Unterstützung bei der Berufsberatung leisten. Der Landesdatenschutzbeauftragte sei in alle Diskussionen und Pläne einbezogen, betont die Sprecherin.
„Wir prüfen derzeit, den Schülerinnen und Schülern eine Nummer zu geben, die nur besagt, das ist die Person und sie geht auf diese Schule. Das ist das Mindestprogramm“, so die Sprecherin. Welche Daten dann mithilfe der ID übermittelt würden und an welche Stellen, hänge jeweils vom konkreten Zweck ab. „Im Vordergrund steht, dass die Schüler-ID einen Mehrwert hat, ohne zu sehr in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen.“ Die Angst vor dem „gläsernen Schüler“ will auch Bildungsforscherin Kleinert besorgten Personen nehmen: „Zum einen muss natürlich der strenge Datenschutz gewährleistet werden. Aber am Ende erhalten wir in der Forschung nur anonymisierte Datenpakete, ein Rückschluss auf einzelne Schüler ist nicht möglich.“ Und auch nicht gewollt, betont sie. Die Forschung sei nicht an einzelnen Schülern interessiert, sondern an Schülerströmen. „Das muss abgesichert werden, dass es nicht möglich ist, Schulkinder zu re-identifizieren“, unterstreicht Kleinert.
Statistiken aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialversicherungsbereich könnten eine gute Grundlage bilden; auch dort sind Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht möglich, sagt sie. Die ID-Nummer sei nur wichtig, um die Daten zu ein und derselben Person von unterschiedlichen Schulen und Bildungseinrichtungen zusammenzubringen. „Dadurch erfahren wir zum Beispiel das Alter bei der Einschulung, wann ein Kind in der Grundschule war, welche Klasse übersprungen oder wiederholt wurde, welche Oberschule es besucht hat und welchen Abschluss es erreicht hat“, so Kleinert.
„Die eleganteste Methode wäre, wenn wir die Steuer-ID, die ja auch Kinder direkt nach der Geburt erhalten, verwenden könnten. Das ist gesetzlich aber nicht möglich – also braucht es eine separate Schüler-ID. Vom Prinzip her gesehen funktioniert diese Identifikation wie die Steuer-ID, sodass auch Umzüge zwischen den Bundesländern und Schulwechsel kein Problem sind“, erklärt Kleinert.
Ohne Abschluss
Rund sieben Prozent eines Jahrgangs verlassen jedes Jahr die Schule ohne Abschluss. Seit Jahren ist das Problem bekannt, doch die Lösung setzen nur wenige Bundesländer um: Mit der sogenannten Schülerdatennorm können Schulen Daten gefährdeter Schüler an die Jugendberufsagenturen melden, sodass diese frühzeitig eingreifen können. Denn Schulabgänger ohne Abschluss haben schlechtere Chancen, einen Berufsabschluss zu machen. Fast drei Millionen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen. Sie sind überproportional häufig ohne Job und auf staatliche Leistungen angewiesen. Zwei Drittel der Bürgergeldempfänger haben keine Qualifikation.
Dieser Artikel ist bei unserem Partner SWP erschienen.