Verurteilter Politiker gibt sich reuig

Peter Junker (AfD): Ja, meine Rede ist missglückt

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Die Finsinger Gemeinderäte Peter Junker (AfD), Andrea Struck (Grüne) und Gertrud Eichinger (SPD).
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Der verurteilte AfD-Politiker Peter Junker aus Finsing gibt sich reuig. Derweil gibt es Kritik aus dem Finsinger Gemeinderat.

Finsing – Die Rede des Finsinger AfD-Gemeinderats und Kreisvorstandsmitglieds Peter Junker schlägt weiter hohe Wellen. Grüne und SPD im Gemeinderat von Finsing distanzierten sich in der Sitzung am Mittwochabend. Junker urlaubt in Ägypten und fehlte entschuldigt. Er selbst rudert in einer Stellungnahme an unsere Zeitung erstmals zurück, nachdem selbst AfD-Kreisvorsitzender Wolfgang Kellermann in unserer Zeitung auf Abstand gegangen war.

Wie berichtet, hat das Amtsgericht Magdeburg Junker wegen Volksverhetzung rechtskräftig zu einer so hohen Geldstrafe verurteilt, dass der frühere Versicherungsmakler nun als vorbestraft gilt. Er hatte auf dem Europa-Parteitag der AfD im August in Magdeburg queere Menschen als Kinderficker bezeichnet. Es gelte, Kinder vor Dragqueens (Männer, die sich wie Frauen kleiden und als solche auftreten) zu schützen. Es gebe auch nur zwei Geschlechter.

Bislang hat Junker dazu auf Anfrage unserer Zeitung nie Stellung bezogen, „da ich keine gerichtliche Konsequenzen erwartete und die Angelegenheit nicht unnötig aufbauschen wollte“, teilte Junker in einer E-Mail am Mittwoch unserer Zeitung mit. Nun räumt er ein: „Ja, meine spontane unvorbereitete Rede ist missglückt.“ Er sei „Minuten vor dem Auftritt“ als Reservekandidat vorgeschlagen worden.

Peter Junker (AfD): Anklage wegen Beleidigung hätte „gereicht“

„In meiner emotionalen Rede hatte ich nicht bemerkt, dass ich mein Erlebnis bei der Dragqueen-Lesung vor vier- und fünfjährigen Kindern nicht deutlich vom nächsten Thema ,schützen wir unsere Kinder...’ abgegrenzt hatte und somit der Eindruck entstand, ich würde die Dragqueen meinen“, so Junker. Er habe vielmehr „da schon ganz andere Personen im Kopf“ gehabt, die aber nicht benannt. Der Begriff „queer“ sei ihm bis dahin nicht geläufig gewesen. „Somit konnte ich diese Gruppe gar nicht insgesamt verunglimpfen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass alle queeren Menschen pädophil sind“, schreibt er weiter.

Junker sagt nun, bei „wohlwollender Perspektive könnte man erkennen, dass meine Intention der Schutz unserer Kinder und nicht eine Diffamierung einer bestimmten Gruppe war“. Deswegen hätte eine Anklage wegen Beleidigung „gereicht“ – statt einer Verurteilung wegen Volksverhetzung.

Zum Strafbefehl sagte Junker, er habe keinen Einspruch eingelegt, weil er eine erneute öffentliche Debatte vermeiden und Schaden von der AfD abwenden habe wollen. Er unterstellt der Staatsanwaltschaft Magdeburg, das Urteil an die Presse durchgestochen zu haben. Beweise legt Junker dafür nicht vor. Seine Erkenntnis: „Aus heutiger Sicht hätte ich Einspruch einlegen müssen.“

Andrea Struck (Grüne): „Wie weit ist es gekommen, zum Schämen“

In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch meldete sich Andrea Struck (Grüne) zu Wort. Sie wünsche sich, „dass wir uns wieder mit positiven Dingen, mit Zusammenhalt und Frieden hervortun und nicht mit solchen Geschichten, wie wir sie in den letzten Tagen gelesen haben“. Mehr wolle sie jetzt nicht dazu sagen, auch weil Junker nicht anwesend sei.

Wohl aber veröffentlichte der Grünen-Kreisverband eine Stellungnahme Strucks auf Facebook. „Wie weit ist es gekommen, zum Schämen“, steht dort. Sie sei „traurig und wütend zugleich“, dass der Ortsname Finsing – „unser Dorf, unsere Heimat, der Ort, in dem ich aufgewachsen bin, wo ich arbeite, mich engagiere und wo meine Kinder aufwachsen“ – im Zusammenhang mit einem verurteilten Volksverhetzer in den Medien genannt wird.

Der Ruf der Gemeinde werde beschädigt, „und wir werden bereits als ,braunes Nest‘ betitelt“. Es werde „Zeit für klare Kante gegen Rechts“, so Struck, „Zeit für noch mehr Zusammenhalt, Menschlichkeit und Mut. Es ist Zeit für ein Nein, denn wir sind mehr.“

Grünen-Ortsverband: „schockiert und besorgt“

Tags drauf äußerte sich auch Sprecherin Annett Burgarth im Namen des Grünen-Ortsverbands Finsing. Man sei „schockiert und besorgt darüber, dass ein wegen Volksverhetzung verurteilter Straftäter Teil des Gemeinderats ist und damit auch nach außen unsere Gemeinde repräsentiert“. Durch die überregionale Berichterstattung sei die Gemeinde „wegen einer solchen Person“ im Gespräch. „Dem setzen wir uns entschieden entgegen.“ Man wolle weiter mit Aufklärung und überparteilichen Aktionen für Vielfalt und Toleranz einstehen, sich gegen Hass und Hetze stellen. Denn Finsing sei mehr als die „Heimat von Rechtspopulisten“.

SPD und Parteifreie Finsing verweisen in einer Stellungnahme am Donnerstag auf Artikel 1 Grundgesetz und schreiben, es sei „nicht zu akzeptieren, dass gewählte Vertreter öffentlich die Würde von Menschen, von ganzen Gruppen unserer Gesellschaft verletzen“.

Die „menschenverachtenden und volksverhetzenden Aussagen“ Junkers in Magdeburg seien für SPD und Parteifreie Finsing „untragbar und inakzeptabel“. Seine Verurteilung sei daher konsequent. Man frage sich, „ob Vertreter in öffentlichen Ämtern, die zu Beginn ihres Mandats einen Eid auf unsere Verfassung geschworen haben, weiterhin tragbar sind, wenn sie offensichtlich und nachweisbar nicht im Einklang mit den Regeln des Grundgesetzes agieren“.

SPD und Parteifreie Finsing: „Es ist eine Schande für unsere Gemeinde“

Jeder müsse sich die Frage stellen, „ob jemand, der hetzerisch und voll verbaler Gewalt“ bei öffentlichen Veranstaltungen auftritt, „noch mit unseren Werten übereinstimmt. Tut er das nicht, müssen Konsequenzen folgen: Vertrauensverlust, Verlust an Gefolgschaft und in unseren Augen Rücktritt.“

Es sei „beschämend, dass ausgerechnet ein Finsinger Gemeinderat einen besonders verwerflichen und ausfallenden Redebeitrag geleistet hat“. Man äußere sich dagegen, „weil wir nicht durch Schweigen diese Volksverhetzung relativieren oder ihr gar zustimmen. Es ist eine Schande für unsere Gemeinde.“

In der Sitzung am Mittwoch wollte SPD-Rätin Gertrud Eichinger wissen, ob eine Vorbestrafung dazu führen könne, dass jemand keine Veranstaltungen mehr anmelden könne, für die man eine gaststättenrechtliche Genehmigung brauche und dafür wiederum ein Führungszeugnis vorlegen müsse. „Wir werden das prüfen lassen“, sagte Bürgermeister Max Kressirer (WGE), der sich ansonsten nicht äußerte – ebenso wie die Vertreter der restlichen Gruppierungen im Gremium.

ham/vam

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