Weil sie dem Hauseigentümer 23500 Euro schuldig blieb, musste sich eine 64-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Weil sie ihre Mietrückstände für eine denkmalgeschützte Villa in Bad Tölz nicht beglichen hat, musste sich eine 64-Jährige jetzt wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Die Räumlichkeiten an der Arzbacher Straße hatte die Frau 2016 angemietet, um darin ein Geschäft zu eröffnen. Weil die Bausubstanz teilweise marode war, steckte sie rund 50 000 Euro in Sanierungsmaßnahmen – ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen. Als ihr das Geld ausging und sie mehrere Monatsmieten schuldig blieb, kam es zum Rechtsstreit. Schließlich sagte die Frau in einem Vergleich zu, von den 42 000 Euro Mietschulden wenigstens 23 500 Euro zu begleichen. Da auch diese Zahlung nach einem Jahr ausblieb, war sie nun des Betrugs angeklagt.
„Es war eine Herzensangelegenheit, und jetzt steh’ ich da mit diesem Schlamassel“, sagte die Angeklagte. Im Januar 2019 musste sie das Haus räumen. Der 62-jährige Vermieter erklärte, dass er der Geschäftsführerin vor drei Jahren noch vertraut hatte. „Ich habe ihre Solvenz damals leider nicht überprüft: Das war ein Fehler.“ Von den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen habe er nicht profitiert. Im Gegenteil: Ein Garagenvordach musste er zurückbauen, weil es vom Landratsamt nachträglich nicht genehmigt wurde. „Ich wollte, dass die Sache endlich ein Ende hat“, kommentierte der Vermieter den seinerzeitigen Vergleich. Doch er wartet bis heute auf sein Geld.
Angeklagte kurz vor der Rente: Milde Strafe
Obwohl die 64-Jährige vorbestraft ist, bat Rechtsanwältin Ulrike Wech um Gnade. „Meine Mandantin steht kurz vor der Rente, kann nicht mehr arbeiten und hat rund 80 000 Euro Schulden.“ Der Staatsanwalt hielt eine moderate Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 15 Euro – insgesamt 750 Euro – für angemessen. Richter Helmut Berger folgte diesem Antrag. „Ich hätte das Haus nie angemietet, wenn ich von den Mängeln gewusst hätte“, ärgerte sich die derzeit arbeitslose Frau. (ph)
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