Projektleiterin greift zwanghaft ins Warenregal

Anwalt: „Sie klaut nicht, weil sie’s braucht. Sie will sich selber strafen.“

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Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. (Symbolfoto
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Eine Projektleiterin wurde wegen Ladendiebstahls zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hat bereits 16 einschlägige Vorstrafen.

Geretsried/Wolfratshausen – Wenn ein Tag mal nicht so läuft, wie sie sich das vorstellt, stiehlt sie. Und wenn man der Frau Glauben schenkt, tut sie das in der Absicht, sich dabei erwischen zu lassen. Wie vor etwas mehr als einem Jahr in einem Geretsrieder Elektromarkt – wofür sie kürzlich vom Amtsgericht Wolfratshausen zu 7500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze) verurteilt wurde.

Amtsgericht Wolfratshausen: Projektleiterin begeht zwanghaft Ladendiebstahl

Am 17. Dezember 2021 gegen 10 Uhr am Vormittag hatte die 54-jährige Mutter in dem Geretsrieder Geschäft Lautsprecher, Kopfhörer und ein Ladegerät im Gesamtwert von knapp 540 Euro eingesteckt. Dabei war sie so auffällig vorgegangen, dass sie erwischt werden musste. „Ich habe es hinten in meine Hose gesteckt, unter meinen Mantel“, berichtete die Frau. „Aber ich war nicht sicher, ob die Verkäufer mich wahrgenommen hatten, deshalb habe ich noch die anderen Sachen mitgenommen.“ Als Grund dafür nannte ihr Verteidiger eine Zwangsstörung. „Sie klaut nicht, weil sie’s braucht. Sie will sich selber strafen.“ Er hat damit Erfahrung, weil er die Frau nach eigenen Angaben anwaltlich begleitet, seit sie 2003 zum ersten Mal in München vor einem Gericht stand. Damals war es bereits ihr achtes Verfahren wegen Diebstahls, es endete mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

Nun ließ sie Verhandlung Nummer 17 über sich ergehen. „Wenn Sie mir eine Strafe geben, habe ich mich schon bestraft“, ließ die Angeklagte den Richter wissen. Sie wisse, „dass das richtig was nach sich zieht“, wenn sie klaut, aber sie wisse nicht, aus der Sache rauszukommen, wenn sie mal in Gang gesetzt worden sei. „In dem Moment muss ich durch das Elend durch. Der Kopf ist nicht mehr einzufangen“, erklärte die Frau. Es sei wie ein Zwang: „Ich muss jetzt klauen und mich erwischen lassen.“ Den Impuls dazu gebe oft eine Stresssituation, die damit ende, dass sie sich Vorwürfe mache, sich für irgendetwas die Schuld gebe. An jenem Vormittag beispielsweise waren es die schulischen Probleme ihrer Kinder, die sie den Elektromarkt ansteuern ließen. Sie habe deshalb schon viele Therapeuten konsultiert, beteuerte die Beschuldigte. „Aber keiner hatte eine Idee, wie er mir helfen könnte.“

„Es geht nie darum, andere zu schädigen.“

Auch er stelle sich immer wieder die Frage, wie man seiner Mandantin helfen könne, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Eine befriedigende Antwort hat er sich bislang nicht geben können. „Es geht nie darum, andere zu schädigen; es geht nicht um Bereicherung“, betonte der Rechtsanwalt. „Die einzige Bereicherung ist der Termin hier.“

Richter Helmut Berger folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte die Projektleiterin zu 150 Tagessätzen zu je 50 Euro (gesamt 7500 Euro). Die Angeklagte beteuerte, die ganze Sache sei ihr „so unangenehm und so was von peinlich“ und nahm das Urteil an.  rst

Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es auch im Jahr 2022 wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Ein Überblick von unserem Gerichtsreporter.

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