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Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es auch im Jahr 2022 wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Ein Überblick von unserem Gerichtsreporter.
Wolfratshausen – Man bekommt so einiges zu hören bei den Strafprozessen am Wolfratshauser Amtsgericht. Und so manches, was Angeklagte, Zeugen, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger von sich geben, verleiht den Verhandlungen gelegentlich einen Charme wie einst am „Königlich Bayerischen Amtsgericht“. Unser Gerichtsreporter Rudi Stallein hat originelle Zitate und kuriose Dialoge aus dem Jahr zusammengestellt.
Kuriose Zitate aus dem Amtsgericht in Wolfratshausen: „Jetzt wächst ihm gleich eine lange Nase“
„Auf Wiedersehen“, sagte die Angeklagte, als sie nach ihrer neunten Verhandlung den Gerichtssaal verließ. Ihr Verteidiger zuckte kurz zusammen und schnaufte: „Hoffentlich meint sie das nicht wörtlich.“
„Jetzt wächst ihm gleich eine lange Nase“, mutmaßt der Amtsrichter, der damit umschreibt, was er von der Aussage des Angeklagten hält.
„Da kann ich doch nicht daheimsitzen und mir von Mama den Bauch streicheln lassen.“ Der Richter schüttelt den Kopf über einen Angeklagten, der seiner Freundin 30 000 Euro schuldet, einen Job als Außendienstler aber gekündigt hatte, weil dieser „nicht das war, was ich mir vorgestellt hatte“. Seither ist er arbeitslos, lebt wieder zu Hause bei seiner Mutter, „Kost und Logis frei“.
„Gibt’s eigene Kinder?“, will der Richter vom Angeklagten wissen. Er bekommt zur Antwort: „Keine Ahnung, was da umanand läuft.“
„Entschuldigung, wo sind wir?“, fragt der Richter. Zumindest wo er nicht zu sein glaubt, erklärt er selbst: „Wir sind hier nicht im Laienschauspielhaus.“ Was eine Umschreibung ist für die Feststellung: Ihrer Einlassung glaube ich nicht. Der Angeklagte hatte gerade seine Version des Vorfalls, der ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht brachte, erzählt.
„Sie müssen sich jetzt nicht aufregen“, erklärt der Richter dem Angeklagten, der aus der Haut zu fahren droht – und ergänzt: „Wenn, dann ist es an mir, mich aufzuregen.“
Ich hab‘ die Schnauze voll. Geben‘s mir eine saubere Geldstrafe, dann bin ich einverstanden.
„Ich hab’ die Schnauze voll. Geben’s mir eine saubere Geldstrafe, dann bin ich einverstanden“, sagt der Angeklagte, der eine mildere Strafe heraushandeln möchte als die fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung, die die Staatsanwältin gerade beantragt hat.
„Was hab’ ich gekriegt?“, fragt der Angeklagte ungläubig, nachdem das Urteil gefällt ist. „Fünf Monate“, antwortete der Richter. Darauf der Angeklagte: „Ich geh’ in Berufung, sofort! Fünf Monate für so einen Scheiß.“ Der Mann hatte Rettungssanitäter, die ihm helfen wollten, als er volltrunken an einer Bushaltestelle lag, mit übelsten Schimpfwörtern beleidigt. Die Sanitäter hatten abgelehnt, ihn nach Wolfratshausen zu fahren, worum er sie „gebeten“ hatte, nachdem ihm der Bus vor der Nase weggefahren war. Die Sanitäter setzten ihn an die frische Luft, warteten aber, bis er in den nächsten Bus eingestiegen war, was ihm trotz eines erheblichen Alkoholpegels unfallfrei gelang.
Der Richter kann nicht glauben, dass der Angeklagte keine zwei Monate, nachdem er wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,5 Promille verurteilt worden war, erneut betrunken (mit 2 Promille) und zudem bekifft Auto gefahren war – noch dazu, da man ihm beim ersten Mal den Führerschein abgenommen hatte. „Was geht da in einem vor?“, will der Richter wissen. „Herr Richter“, entgegnet der Angeklagte, „ich habe Stress.“ „Ja toll“, erwiderte der Richter, „wenn sich jeder zu saufen und zukiffen würde, der Stress hat…“
Amtsgericht in Wolfratshausen: Die besten Zitate aus dem Jahr 2022
„Du bist auf dem Weg in den Ruin: Geldstrafen, Gerichtskosten, Schadenswiedergutmachung, das summiert sich. Irgendwann sitzt Du da und denkst: Jetzt hätte ich mir davon ein Auto kaufen können. Und das nur, weil Du den Alkohol nicht verträgst.“ Der Jugendgerichtshelfer zeichnet einem Wiederholungstäter seinen Weg auf, wenn er weiter im Rausch Straftaten begeht. Er regt er an, dem jungen Mann ein Alkoholkonsumverbot für ein Jahr zu verordnen.
„Es klingt blöd, zu sagen, das ist nicht meine Art, aber es ist nicht meine Art.“ Angeklagter (26), der einen jungen Syrer als „Scheiß Kanacke“ beleidigt und sich anschließend mit dem 17-Jährigen geprügelt hatte.
„Wissen Sie, meine Eltern sind aus Usbekistan, ich werde auch manchmal als Kanacke bezeichnet. Das ist, als wenn Schwarze sich untereinander Neger nennen. Kanacke habe ich salopp gebraucht. Aber es war trotzdem dämlich“, rechtfertigt sich der Angeklagte dafür, dass er einen jugendlichen Syrer als „Scheiß Kanacke“ tituliert hatte. „Mit Verlaub, das ist das Allerletzte“, kommentiert die Richterin die Einlassung des Angeklagten.
Man soll mich einsperren. Wer so blöd ist, hat sie gesagt, gehört eingesperrt. Aber nicht für zu lange.
„Das war so eine blöde Idee“, sagt der Angeklagte. „Ich dachte, Sie hätten es kapiert“, entgegnet die Richterin. „Und Sie haben mir sogar einen Ausbildungsplatz besorgt“, ergänzt der Angeklagte mit sichtbar schlechtem Gewissen. „Sie haben sich so rotzig aufgeführt. Ich habe Sie nur angeschrien und verbal in den Arsch getreten“, erinnert sich die Richterin an ihre erste Begegnung mit dem jungen Angeklagten, der sie beim zweiten Aufeinandertreffen im Gerichtssaal total verblüfft. „Das war unfassbar damals. Heute haben sie sich um 180 Grad gedreht“, stellt die Richterin fest.
Richter zum Angeklagten, der mit 1,9 Promille auf seinem E-Scooter unterwegs war: „Haben Sie nicht bemerkt, dass sie betrunken waren?“ Der Angeklagte grinst, als er erwidert: „Doch, aber ich vertrage eine ganze Menge mehr.“
Richter zum Angeklagten, der sich wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht verantworten muss: „Weiß Ihre Frau von der Verhandlung?“ Angeklagter: „Ja.“ Richter: „Was sagt sie?“ Angeklagter: „Man soll mich einsperren. Wer so blöd ist, hat sie gesagt, gehört eingesperrt. Aber nicht für zu lange.“
Zitate aus dem Amtsgericht: Richterin erklärt Jugendlichem Alkoholkonsumverbot
„Die Ehefrau vom Chef kommt aus der Ukraine. Sie sagte, ich soll’s abmachen“, sagt der Mann, der an die Heckklappe seines Autos zu Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine ein „Z“ geklebt hatte. „Hab’ ich nicht gemacht. Auf Befehl tue ich gar nichts“, begründete er, warum er dem Wunsch nicht nachgekommen war. „Der Chef hat mich dann gebeten, es zu entfernen. Der Bitte bin ich nachgekommen.“
„Ich spreche kein Deutsch, das ist ein griechisches Restaurant“, begründet der angeklagte Koch griechischer Herkunft, der in einem Restaurant in Deutschland arbeitet, warum er für seine Verhandlung einen Dolmetscher braucht.
„Es ist halt so, wie’s so ist“, schnauft der Angeklagte, der den Ärger mit seiner Gattin mit ein paar Halben im Auto auf einem Parkplatz ertränkt hatte und deshalb seinen Führerschein abgeben musste. „Wir haben uns zusammengerauft“, ergänzt der Mann. „Ich brauche Sie ja zum Fahren, da muss man eben um Schönwetter anhalten.“
„Der eigene Drogenkonsum war der Motor des Handeltreibens, aber der ist nicht mehr in Betrieb“, wirbt der Verteidiger um Milde für seinen wegen Drogenhandels angeklagten Mandanten. Der hatte durch mehrere negative Drogentests nachgewiesen, dass er seit einigen Monaten clean ist.
„Zu Hause können Sie trinken, was Sie wollen. Aber sie gehen dann nicht mehr vor die Tür. Lassen Sie sich nicht draußen erwischen. Wenn Sie unterwegs sind, rühren Sie keinen Alkohol an – ist das angekommen?“ Die Richterin erklärt einem Heranwachsenden, was das Alkoholkonsumverbot bedeutet, das sie gegen ihn verhängt hat, weil er nach Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit schon zwei Verfahren am Amtsgericht hatte. Deshalb stellt sie nochmals klar: „Bei Alkohol verstehe ich keinen Spaß, da gibt’s kein Pardon. Wenn Sie draußen betrunken erwischt werden, gibt es einen Ungehorsams-Arrest.“
„Das sagt bei solchen Vorwürfen jeder. Wenn wir das glauben, könnten wir niemanden mehr verurteilen.“ Der Richter zum Angeklagten, der zuvor in seiner Einlassung zur Anklage der Staatsanwaltschaft behauptet hatte, von der Existenz kinderpornografischer Bilder auf seinem PC nichts gewusst zu haben.
Goaßnmaßfest? Der Name ist Programm. Da steht der Rausch ganz oben geschrieben.
„Goaßnmaßfest? Der Name ist Programm. Da steht der Rausch ganz oben geschrieben“, erklärt der Richter dem Angeklagten, der nach dem Genuss von vier, fünf Kirschlikör-Bier-Cola-Mischungen sein Auto noch selbst heimwärts fahren wollte.
Die Staatsanwältin fasst am Ende der Beweisaufnahme zusammen: „Der Angeklagte sagt nichts, der Zeuge erinnert sich nicht mehr. Ich beantrage, ihn freizusprechen.“ Der Verteidiger ergänzt: „Den Antrag kann ich nicht unterbieten.“
„Ich habe ihm ins Gesicht geschlagen, das gebe ich zu“, räumt die Angeklagte ein – und liefert die Begründung gleich hinterher: „Ich war alkoholisiert. Er hat mich vor dem Polizisten Nutte genannt, deshalb hab’ ich ihm eine gegeben.“
„Kommt das oft vor, dass man so viel Alkohol trinkt?“, fragt der Richter leicht ungläubig die Angeklagte, die nach eigenen Angaben binnen eines halben Tages „ein bis zwei Flaschen Rosé-Wein, fünf Gläser Grappa, vier bis fünf Caipirinha und sechs Gläser Champagner“ getrunken haben will. „Ja“, antwortet die Frau, „ich glaube, ich habe Depressionen.“
Wenn sie nicht trinkt, ist sie ganz nett.
„Wenn sie nicht trinkt, ist sie ganz nett“, stellt eine Freundin der Angeklagten fest. „Aber mit Alkohol kriegt sie Panik-Attacken.“
„Hinterfotzig ist ein bajuwarisierender Ausdruck – und in Verbindung mit dem Wort Kuh quasi Schmähkritik. Deshalb ist es im bayerischen Dialekt nicht formal eine beleidigende Bezeichnung eines Menschen“: Das erklärt ein Rechtsanwalt, dessen Mandant auf der Anklagebank sitzt, weil er in einem Scheidungsverfahren die Anwältin seiner Frau als „hinterfotzige Kuh“ bezeichnet hatte.
„Wenn man bei ihm mit Gewahrsam anfängt, wird das ein Dauerzustand“, begründet ein Polizist die Tatsache, warum der Angeklagte, der mal wieder mit viel zu viel Alkohol im Blut aufgegriffen worden war, nicht zum Ausnüchtern zur Polizeiinspektion mitgenommen worden war.
„Hier rumeiern und einen schlechten Eindruck machen, hilft Ihnen nichts. Dann sagen Sie besser gar nichts.“ Das empfiehlt der Richter einer Angeklagten, die sich wegen Trunkenheit verantworten muss.
Die besten Zitate aus dem Amtsgericht - Ein Überblick
„Wenn man schon in der Arbeit ein paar zwitschert, könnte man sich denken, dass es nicht gut ausgeht“, belehrt der Richter den Angeklagten, der nach Feierabend noch in eine Kneipe gegangen war, dort weitertrank und den Wirt übel beleidigte.
„Es gibt überhaupt keinen Grund, ihnen zu vertrauen. Nicht nur, dass Sie gar nichts tun. Sie versuchen auch noch, uns auf den Arm zu nehmen.“ Begründung der Richterin, warum sie dem Angeklagten, der in offener Bewährung seine Auflagen nicht erfüllt hatte und zudem die verordneten Sozialstunden von einem Freund machen ließ, nun zu einer Vollzugsstrafe verurteilte.
„Hier erzählt jeder was anderes“, stellt der Staatsanwalt fest, nachdem er vom fünften Zeugen die fünfte Version des Tathergangs gehört hat.
„Nur 200 Euro Rente?“, wundert sich der Richter, als er die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten beleuchtet. „Warum haben Sie so wenig gearbeitet?“ Die Antwort kommt wie aus der Pistole geschossen: „Na, weil Sie mich so oft eingesperrt haben.“ Der 66-Jährige sitzt dem Amtsrichter an diesem Tag zum 43. Mal auf der Anklagebank gegenüber.
„Was ist los?“, fragt der Richter die Angeklagte, die sich demonstrativ ans weit entfernte Ende der Anklagebank setzt, statt auf den ersten Platz neben ihren Verteidiger, wie es üblich ist. „Ich bin genervt von meinem Anwalt“, lässt die Angeklagte die Dolmetscherin übersetzen. „Ich weiß nicht, warum der hier ist. Der hat doch keine Ahnung, worum es geht.“
„Das ist mehr als deppert, wenn man schon mal erwischt wurde und sich dann nach sieben Halben wieder ans Steuer setzt“, hält der Richter dem Angeklagten vor. Denn hatte eine Streife mit 1,5 Promille Alkohol im Blut hinterm Steuer eies Autos erwischt – ein halbes Jahr, nachdem dem Mann der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt abgenommen worden war.
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