VonJörg Eschenfelderschließen
Die Bayern-Chemie möchte südlich von Aschau-Werk für ihren Eigenbedarf eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage errichten. Jetzt haben sich die Behörden dazu geäußert.
Aschau am Inn – Die Bayern-Chemie möchte für den Eigenbedarf südlich von Aschau-Werk auf 4,3 Hektar eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit vier Megawatt Leistung errichten. Dazu muss die Gemeinde Aschau den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. In der jüngsten Sitzung befassten sich die Gemeinderäte mit den ersten Stellungnahmen der Behörden und beschlossen das weitere Vorgehen.
Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, dass für PV-Freiflächenanlagen möglichst vorbelastete Flächen verwendet werden sollen; also zum Beispiel entlang von Verkehrswegen oder Energieleitungen. Auch seien Waldflächen besonders zu schützen.
Ist die Fläche zu wertvoll für Sonnenstrom?
Die Verwaltung wies die Einwände zurück, da „vorbelastete Standorte derzeit nicht zur Verfügung“ stünden und der Standort aufgrund der „topografischen Situation vor Ort“ die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild vertretbar seien. Auch der nördlich angrenzende Wald bleibe als Ausgleichs- und Ersatzfläche unberührt.
Das Landwirtschaftsamt meinte, dass die Ackerzahl „zum weit überwiegenden Teil” bei 56, 57 und 60 liegen, während sie landkreisweit 55 betrage. Die Ackerzahl bewertet die Qualität des Bodens und reicht von 1 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). In die gleiche Richtung äußerte sich der Bayerische Bauernverband.
Beitrag zur Energiewende habe Vorrang
Die Gemeindeverwaltung erklärte, es nicht ausreichend Flächen im Innenbereich gebe und der Verlust von Acker hinter „den Wunsch auf Leistung eines Beitrags zur Energiewende“ zurücktreten müsse. Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit einer „untergeordneten landwirtschaftlichen Nutzung“ als Grünland oder Weidefläche.
Auf Anregung des Bayernwerk werden Hinweise zu erforderlichen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel für Schutzzonen und Zugangsmöglichkeiten, aufgenommen.
Im Umfeld könnte es Zeugnisse der Bronze- und Römerzeit geben
Das Landesamt für Denkmalpflege erinnerte daran, dass 1976 unweit des Gelände Feuersteinartefakte des Neolithikums gefunden wurden. Und einen halben Kilometer weiter wurden immer wieder Zeugnisse der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit (späte Bronzezeit) sowie der römischen Kaiserzeit gefunden. Daher seien im Umfeld „weitere, bisher unbekannte Bodendenkmäler zu vermuten“. Es solle aufgenommen werden, dass für den Bau eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich sei, auch sei bei einem späteren Rückbau die Tiefenlockerung des Bodens dauerhaft auszuschließen.
Angst vor Bodenerosion bei Starkregen
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sorgte sich um eine mögliche Bodenerosion, da es nördlich des Gebiets einen Hang mit bis zu zehn Prozent Neigung gebe. Bei Starkniederschlägen sei „das Auftreten von wild abfließendem Wasser nicht auszuschließen“. Auch könnten durch die Ständer der PV-Anlage die Zink-Konzentration sowie die pH-Werte im Boden steigen.
Die Verwaltung entgegnete, dass der bisherige Acker zu einem Extensivgrünland werde und damit die Gefahr einer Erosion verringere. Die Hinweise auf die Zink-Konzentration und zum pH-Wert wurden aufgenommen, sie sollen vor Planungsbeginn gemessen werden.
Die Gemeinderäte waren mit sämtlichen Stellungnahmen und Vorschlägen der Verwaltung einverstanden. Sie beschlossen, die Entwürfe für den Flächennutzungs- sowie für den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und diese auszulegen. Alle Abstimmungen erfolgten einstimmig.
