Tölzer vor Gericht

Armdrücken oder Arm umgedreht? Begegnung in der Disco hat Nachspiel vor Gericht

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In einer Disco kam es zu einem Vorfall, der nun vor Gericht aufgearbeitet wurde.
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Hat ein Tölzer eine Frau, bei der er zuvor abgeblitzt war, tätlich angegriffen? Um diese Frage ging es jetzt vor Gericht.

Bad Tölz/WolfratshausenEin gemeinsamer Abend in einer örtlichen Diskothek bescherte einem gelernten Schreiner (61) aus Tölz und einer Bürokauffrau (43) aus Gmund ein Wiedersehen vor dem Amtsgericht. Der Mann habe in jener Nacht versucht, mit der Dame anzubandeln. Dabei sei er abgeblitzt. Als die Frau ihm dennoch die Hand reichte, soll er ihr den Arm umgedreht, sie „im Genick gepackt und runtergedrückt“ haben. Davon war die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen überzeugt. Deshalb musste sich der Schreiner nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er wurde freigesprochen

Sie seien seit geraumer Zeit miteinander bekannt: Insoweit deckten sich die Aussagen der beiden vor Gericht. Ihre Erinnerungen an besagten Abend jedoch wichen krass voneinander ab. „Ich bin ihr seit langer Zeit aus dem Weg gegangen“, erklärte der Mann. In der Disco habe er „total Abstand gehalten“ und sich „bewusst in eine andere Ecke gestellt“.

Angeklagter fühlte sich als „seelische Müllkippe“

Irgendwann, auf dem Weg zur Toilette, habe ihm die Frau im Vorbeigehen mit der Hand ins Gesicht gegriffen. „Ich habe die Hand von meinem Gesicht entfernt. Dann haben sich die Wege wieder getrennt“, behauptete der Angeklagte, der sich zuvor als „seelische Müllkippe“ der Frau gesehen hatte.

Die Gmunderin erklärte, man sei „ins Diskutieren gekommen“, weil er bei gemeinsamen Bekannten schlecht über sie geredet habe. „Es war ein bisschen lauter, aber geschrien haben wir nicht“, sagte die Frau. Dabei habe sie ihm mehr scherzhaft den Arm gereicht – „zum Armdrücken auf der Theke“. Der Rest: siehe Anklage.

Gericht sieht viele Ungereimtheiten

„Das war’s dann. Er ist gegangen, und ich bin wenig später auch gegangen“, behauptete die Zeugin. Das sie der Polizei erzählt hatte, der Mann habe sie „angemacht“, daran erinnerte sie sich erst, als der Richter ihr aus dem Vernehmungsprotokoll vorlas. Es blieb nicht die einzige Ungereimtheit. So will die Frau zwar drei Wochen Kopfschmerzen gehabt haben, aber nicht zum Arzt gegangen sein. An Spannungen mit dem Angeklagten erinnerte sie sich nicht, während er behauptete, sie „mal rausgeschmissen“ zu haben – was möglicherweise zu der Retourkutsche in Form einer Anzeige geführt habe.

„Ich weiß nicht, was passiert ist. Wir haben zwei völlig unterschiedliche Sachverhaltsbeschreibungen“, stellte Richter Helmut Berger fest und sprach den Angeklagten frei, nach dem Prinzip: „Im Zweifel für den Angeklagten.“

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