VonGabi Wernerschließen
Drei Bäume hat die Bauträgerfirma Ebster 2014 in Bad Wiessee unerlaubterweise fällen lassen. Das kommt sie nun teuer zu stehen: Das Unternehmen muss ein saftiges Bußgeld zahlen.
Bad Wiessee/Miesbach – Und zwar in Höhe von in Höhe von 65.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes, das die Firma an die Gemeinde Bad Wiessee bezahlen muss, hat das Amtsgericht Miesbach jetzt festgelegt. Richter Manfred Thür ist damit noch unter den Forderungen der Gemeinde geblieben: Sie hatte ursprünglich ein Bußgeld über 82.000 Euro verlangt.
Den Tatbestand hatte das Gericht bereits bei einer Verhandlung im November als erwiesen angesehen: Um an der Jägerstraße in Bad Wiessee 30 Wohnungen hochziehen zu können, hatte die Ebster GmbH unerlaubterweise eine Birke, eine Eiche und einen Ahorn fällen lassen. Nur die Höhe des Bußgeldes war noch fraglich.
„Die Firma sollte wirtschaftliche Unterlagen beibringen, ist dem aber nicht nachgekommen“, erklärt Richter Thür auf Nachfrage. Daraufhin habe das Gericht die Höhe des Bußgeldes festgelegt. Dass es letztlich niedriger ausgefallen ist, als von der Gemeinde gefordert, begründet Thür im Wesentlichen mit zwei Faktoren: Zum einen habe die Firma Ebster ihren Einspruch auf die Höhe des Bußgeldes beschränkt, was als Geständnis zu werten sei. Zum anderen sei auf dem betreffenden Grundstück mittlerweile eine Wiederbepflanzung erfolgt. „Da stehen jetzt wieder Bäume, das ist recht gefällig“, so der Richter.
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Ob der Fall damit abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Die Firma Ebster hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. In einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2012 war das Unternehmen übrigens glimpflicher davongekommen. Damals hatte das Gericht das Bußgeld nach einer unerlaubten Fällaktion von 50.000 auf 5000 Euro reduziert.
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