Wird der Prozess neu aufgerollt?

Badewannenmord von Rottach-Egern: Entscheidung über Wiederaufnahme fällt im August

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In diesem Haus in Rottach-Egern soll Lieselotte K. in der Badewanne ertränkt worden sein.
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In den Fall um den Badewannenmord von Rottach-Egern könnte im August Bewegung kommen. Dann will das Landgericht München I eine Entscheidung treffen, ob das Verfahren erneut aufgerollt wird.

Rottach-Egern/München - Bislang hatten im so genannten Probationsverfahren die Anwälte und die Staatsanwaltschaft Stellung nehmen dürfen. Der heute 61-jährige Angeklagte Manfred G. wird beschuldigt, 2008 die damals 87-jährige Lieselotte K. in der Badewanne ertränkt zu haben. Der Hausmeister einer Wohnanlage in Rottach-Egern bestreitet bis heute die Tatvorwürfe. 2012 war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es damals ausgeschlossen, dass die Rentnerin infolge eines Schwächeanfalls in die Badewanne gestürzt und ertrunken war. Es stützte sich dabei auf die Expertise eines Gerichtsmediziners, der es für unmöglich hielt, dass die alte Frau ihre Kopfverletzungen durch einen Sturz erlitten hatte.

Gutachten besagt: Auch ein Sturz ist sehr wohl möglich

2019 beantragte Genditzkis Anwältin Regina Rick die Wiederaufnahme des Verfahrens. In ihrem Antrag befindet sich das Gutachten eines Professors für Simulationstechnologie, aus dem sich das genaue Gegenteil ergibt: Es sei sehr wohl möglich und sogar wahrscheinlich, dass Lieselotte K. gestürzt sei und sich dabei zwei Hämatome am Kopf zugezogen habe. Das Landgericht München I hatte dieses Gutachten jedoch mit dem Hinweis abgewiesen, es handle sich dabei lediglich um bloße „Wahrscheinlichkeiten“, nicht um Tatsachen.

OLG: Computersimulation ist zulässiges neues Beweismittel

Dieser Einschätzung ist das Oberlandesgericht jetzt nicht gefolgt. Das Gutachten mit der Computersimulation sei ein „zulässiges neues Beweismittel“. Das OLG hob den Beschluss des Landgerichts München I teilweise auf und ordnete an, dass sich das Landgericht mit dem Gutachten befassen und den Sachverständigen anhören muss. Erst danach, so das OLG, könne über den Wiederaufnahmeantrag entschieden werden. Zuständig dafür war dieselbe Kammer, die zuvor schon den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig zurückgewiesen hatte. Diese Anhörung wurde Ende Mai beendet. Danach wurden Verteidigung wie Staatsanwaltschaft zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aktuell muss die 1. Strafkammer nun zu einer Entscheidung kommen – und die soll im August fallen.

wal

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