Verurteilter streitet alles ab

Badewannen-Mord: Gericht schmettert Wiederaufnahme ab

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In diesem Haus in Rottach-Egern ist die 87-Jährige gestorben.
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Der Badewannenmord von Rottach-Egern wird kein drittes Mal aufgerollt. Das Landgericht München I wies jetzt den Antrag der Münchner Rechtsanwältin Regina Rick zurück.

Rottach-Egern – Der Vollbeweis, dass Hausmeister Manfred Genditzki (59) unschuldig ist, sei nicht erbracht worden, heißt es in dem 30-seitigen Beschluss der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl. Es werde ausgeschlossen, dass die alte Dame (87) eigenständig Wasser in die Wanne ließ, weil sich an der Armatur zwar weibliche, aber keine DNA von der 87-Jährigen befunden hatte.

Hausmeister bestreitet die Tat bis heute

Zur Erinnerung: Im Oktober 2008 war Lieselotte K. in der Badewanne ihrer Wohnung ertrunken. Was anfangs wie ein Unfall ausschaute, erwies sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Mord. Die Leiche der Seniorin wies zwei Kopfschwarten-Verletzungen auf, die nach großer Wahrscheinlichkeit – so der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Keil – nicht vom Sturz herrührten. Demzufolge wurde die 87-Jährige offenbar auf den Kopf geschlagen und anschließend in der Wanne ertränkt. Als möglicher Täter kam laut Staatsanwaltschaft nur Hausmeister Genditzki in Frage. Er bestreitet die Tat bis heute. Ein Jahr später wurde der Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidiger gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund eines Rechtsfehlers auf und wies das Verfahren ans Landgericht München I zurück. Doch dort wurde das Urteil bestätigt.

Gericht geht davon aus, dass die Dame das Wasser nicht selbst einließ

Fortan klemmte sich Rechtsanwältin Regina Rick hinter ein Wiederaufnahme-Verfahren. Dabei fokussierte sie sich auf ein mögliches Sturzgeschehen. Per Videoanimation zeigte sie auf, dass sich die 87-Jährige die beiden Kopfverletzungen sehr wohl durch den Sturz zugezogen haben konnte. Außerdem mobilisierte die Anwältin eine neue Zeugin, eine ehemalige Verwandte der Verstorbenen, die sich daran erinnerte, dass Lieselotte K. früher ihre Unterwäsche in der Badewanne gewaschen hatte. Das war bislang von den Pflegekräften bestritten worden. Demnach war die Seniorin nicht in die Badewanne zu bekommen, ließ sich nur außerhalb waschen. Doch die gesammelten Beweise für die Unschuld von Manfred Genditzki fallen in sich zusammen, weil das Schwurgericht davon ausgeht, dass die alte Dame niemals selbst Wasser in die Wanne ließ.

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Anwältin rechnet mit 22 Jahren Haft

Regina Rick konnte die Nachricht ihrem Mandanten noch nicht persönlich überbringen. Wegen Corona sind die Besuche im Gefängnis stark eingeschränkt. Sobald es möglich ist, will sie mit ihm telefonieren. Wie es dem ehemaligen Hausmeister geht, weiß sie nicht. Vermutlich werde er sehr enttäuscht sein. Seine Familie, die nach wie vor zu ihm steht, und er selbst hatten sehr auf die Wiederaufnahme gesetzt. Seit zwölf Jahren sitzt der 59-Jährige nun hinter Gittern, und weil er nicht geständig ist beziehungsweise sich nicht mit seiner Tat auseinandergesetzt hat, werden auch noch etliche Jahre hinzukommen. Anwältin Rick rechnet mit einer Strafdauer von insgesamt 22 Jahren, bevor Genditzki mit einem Straferlass auf Bewährung rechnen kann.

Wiederaufnahme-Verfahren angestrebt

Doch sie hofft immer noch auf ein erneutes Wiederaufnahme-Verfahren, wenngleich sie weiß, dass der Fall immer in München bleiben wird, also an kein auswärtiges Gericht vergeben wird. Mit der Ablehnung hatte sie schon gerechnet, nachdem doch lange Zeit bis zur aktuellen Entscheidung vergangen war. Ihren Mandanten hatte sie bereits darauf vorbereitet. Gegen die aktuelle Entscheidung hat sie bereits Beschwerde eingelegt. Mit der Begründung will sie sich nicht besonders lange Zeit lassen. In der Weihnachtszeit dürfte sie nicht unbeschäftigt sein.

Altbürgermeister: „Zweifelhafte Verurteilung“

Peter Janssen, früherer Bürgermeister von Tegernsee, selbst Rechtsanwalt und Initiator einer Online-Petition, in der er die Wiederaufnahme des Verfahrens fordert, die schnell Erfolge feierte, schreibt in einer ersten Reaktion an unsere Zeitung: „Nach einer höchst zweifelhaften Verurteilung wurden die neuen Gutachten und Zeugen weggewischt, statt ein neues Verfahren zuzulassen. Ein Schlag gegen Gerechtigkeit und Humanität. Darf man so nicht stehen lassen.“ Vielleicht ist im Fall Genditzki das allerletzte Wort doch noch nicht gesprochen.

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