Stadtentwicklung

Baumfällung in Sendling gestoppt: Gericht prüft Bauprojekt

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Die Fällung der Bäume im Hinterhof an der Lindenschmitstraße wurde richterlich zunächst gestoppt.
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Nach Bürgerprotesten bleibt der Baumbestand an der Lindenschmitstraße vorerst erhalten – das Verwaltungsgericht prüft die Baugenehmigung.

München – Nach dem Willen des Hausbesitzers und Investors des denkmalgeschützten Altbaus in der Lindenschmitstraße 25 wären am Mittwoch, dem 1. Oktober Bagger und Baumfäller angerückt. Fünf gesunde alte Bäume hätten dort gefällt werden sollen, um Platz für sogenannte Townhäuser zu schaffen. Das wurde nun vorerst vom Verwaltungsgericht gestoppt – auch zur Freude von Stadtratsmitgliedern.

Stadtverwaltung: Baugenehmigung war alternativlos

Laut der Bürgerinitiative LIN25, die sich für den Erhalt der Bäume einsetzt, wurde mittlerweile deutlich, dass es die Mehrheit der Mitglieder im Stadtrat begrüßen würde, wenn der Baumbestand im Hinterhof erhalten bliebe. Die Stadtverwaltung beharrt indessen darauf, bei der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung keinen rechtlichen Handlungsspielraum gehabt zu haben, sodass die Entscheidung dafür alternativlos gewesen sei.

Initiative: Baugenehmigung beruht auf falschen Annahmen

Dies ist zumindest umstritten. LIN25-Sprecher Thomas Hinzsagt: „Ohne wirkliche Not hat sich die Stadtverwaltung in eine Lage manövriert, aus der sie nicht ohne Gesichtsverlust herauskommt. Entweder man gesteht zu, bei der Genehmigung zu leichtgläubig und investorenfreundlich gewesen zu sein und muss nun ein eventuelles Prozessrisiko mit Schadenersatzansprüchen des Investors tragen – oder man stößt über 8600 Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf, welche mit sehr guten Argumenten – vom Klima- und Naturschutz bis zum Brand- und Denkmalschutz und zur Wohnungspolitik – eine Korrektur fordern.“

Die Baugenehmigung würde zudem in wichtigen Teilen auf falschen Annahmen und Angaben beruhen. So stelle zum Beispiel ein aumgutachten fest, dass vier der fünf Bäume eine beachtliche Vitalität aufweisen. Einzig der Spitzahorn sei im Zuge der Bauvorbereitung schwer am Wurzelwerk geschädigt worden.

Kritik an Satz „Baurecht schlägt Baumschutz“

Stadträtin Micky Wenngartz (SPD) betont, dass gerade in Zeiten des Klimawandels der Satz „Baurecht schlägt Baumschutz“ nicht mehr automatisch gelten dürfe: „Alte Bäume verdienen eine neue Abwägung.“ Christine Depta (SPD), Mitglied des Sendlinger Berzirksausschusses kritisiert, dass die Entscheidung zur Genehmigung des Bauvorhabens allein auf Basis vom Investor eingereichter Pläne und Gutachten erfolgt ist. „Dies ist aus unserer Sicht zu hinterfragen. Mit Blick auf den Brandschutz und den Erhalt des Denkmalschutzes sehen wir eine Prüfung der Situation vor Ort als geboten an.“

Die Fällungen wurden nun zunächst zwar gestoppt. Bis ein endgültiger Entscheid getroffen ist, können aber noch mehrere Wochen vergehen.

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