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Weil er sich über die Silvesterböllerei ärgerte, schlug ein Rentner in Benediktbeuern mit dem Gehstock zu. Nun fiel vor Gericht das Urteil gegen den 81-Jährigen.
Benediktbeuern/Wolfratshausen – Mit einem Jahr Gefängnis auf Bewährung endete ein Streit, der vergangenes Silvester auf dem Bahnhofsplatz in Benediktbeuern eskaliert war. Ein 81-jähriger Anwohner hatte gegen 0.30 Uhr mit einem Hackelstecken auf einen 45-Jährigen eingeschlagen, weil ihm dessen Böllern gegen den Strich ging. Der Geschädigte trug eine Platzwunde am Kopf und eine Gehirnerschütterung davon, seine Brille wurde beschädigt.
Am letzten Verhandlungstag gab der Senior eine Erklärung ab, in der er einräumte, zweimal mit dem Gehstock zugeschlagen zu haben „einmal gegen die Hand und einmal leider auf den Kopf“. Die Schläge bedauere er außerordentlich, beteuerte der Pensionist, „und ich möchte mich dafür entschuldigen“. Zudem hatte er für sein Opfer 2000 Euro als Schmerzensgeldvorschuss mitgebracht.
Friedlicher als der Senior aus Bayern ist ein Rentner, der jeden Tag rostiges Werkzeug putzt - Das erfüllt den Herrn mit Sinn, sagen die Söhne.
Rentner aus Benediktbeuern sagt, er habe an Silvester in Notwehr mit dem Gehstock zugeschlagen
Beides wirkte sich strafmildernd für den Angeklagten aus. „Ohne das verlesene Geständnis wäre es schwer gewesen, trotz des hohen Alters eine Bewährung zu begründen, erklärte Richter Helmut Berger. „Wenn einer sich so uneinsichtig zeigt und sich so aufführt, muss er das in Kauf nehmen.“
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Beschuldigte Notwehr geltend gemacht. Er sei wegen der Feuerwerksraketen und Böller, die auf dem Bahnhofsplatz abgefeuert worden waren, in Sorge um seinen Holzschuppen gewesen und habe den Mann deshalb gebeten, aufzuhören und wegzugehen. Daraufhin sei der 45-Jährige aufgesprungen und habe ihn gestoßen. Um sich gegen weitere Schläge zu wehren, habe er dann seinen Stecken eingesetzt. „So war das, so wahr ich hier sitze“, hatte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts zunächst beteuert.
Eskalation an Silvester in Benedikteuern: „Dorfsheriff ist auf den Plan getreten“
Von Notwehr könne keine Rede sein, stellte der Richter nun nach abgeschlossener Beweisaufnahme fest. „Es gab keinen Angriff. Sie waren der Aggressor: Der Dorfsheriff ist wieder auf den Plan getreten“, hielt Berger dem Benediktbeurer vor, das Recht in die eigene Hand genommen zu haben. Der Angeklagte schüttelte den Kopf. „Das Abschießen von Raketen ist an Silvester erlaubt. Ob einem das gefällt oder nicht“, ging der Richter noch einmal auf den nichtigen Anlass für die Schläge ein.
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Die Verletzungsfolgen seien für den Geschädigten noch spürbar, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, „die Lichtempfindlichkeit wird bleiben und der Schatten auf dem linken Auge auch“. Zudem sei der Geschädigte – der schon früher an Depressionen litt – von dem Vorfall „schwer traumatisiert“. Der 45-Jährige wohnte der Verhandlung als Nebenkläger bei, was ihn emotional sichtlich mitnahm. Seine Ehefrau erklärte in ihrer Zeugenaussage vor Gericht: „Der Vorfall hat unser Leben zerstört. Er weint viel, ist oft gereizt und jetzt wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung. Das belastet unser ganzes Familienleben.“
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Wegen gefährlicher Körperverletzung („dass ein Haselnuss-Hackelstecken geeignet ist, schwere Verletzungen herbeizuführen, hat der Fall gezeigt“) in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilte Richter Helmut Berger den Pensionist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die er „mit Bedenken“ für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. „Ich gehe davon aus, dass er nichts mehr anstellt, und dass er die Rolle als Dorfsheriff ablegt“, betonte Berger. Als Auflage muss der Verurteilte an den Geschädigten ein Schmerzensgeld von insgesamt 5000 Euro zahlen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der Nebenklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.