Amtsgericht

Betrunkener Tölzer prellt Taxirechnung - die Erklärung ist ungewöhnlich

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Wegen versuchten Betrugs wurde ein 21-jähriger Tölzer verurteilt.

Bad Tölz/Wolfratshausen Die Mutter des Angeklagten wischt sich Tränen der Erleichterung von den Wangen, als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer erklärt: „Eine Verurteilung kommt nicht in Betracht.“ Doch die Freude über den vermeintlichen Freispruch verfliegt jäh, als der Jugendrichter wenige Minuten später das Urteil gegen ihren 21-jährigen Sohn verkündet: „schuldig des versuchten Betrugs.“ Das kurze Wechselbad der Gefühle passte zu dem etwas skurril anmutenden Fall um eine unbezahlte Taxifahrt, der am Dienstag in Wolfratshausen verhandelt wurde.

Am 28. April vorigen Jahres gegen 4 Uhr hatte der Student in Rottach-Egern ein Taxi bestiegen, das ihn zu seiner Wohnung in Bad Tölz bringen sollte. Unterwegs erbrach sich der betrunkene Fahrgast ins Auto. Daraufhin beendete der Taxifahrer in Waakirchen die Tour, verlangte von dem jungen Mann den bis dahin angefallenen Fahrpreis von 37,80 Euro und drohte an, dass der 21-Jährige auch für die Reinigungskosten aufkommen müsse. Weil er kein Bargeld dabei hatte, sei der Tölzer unter dem Vorwand, Geld abzuheben, in eine nahe gelegene Sparkassenfiliale gegangen und habe dann versucht zu fliehen.

So steht es in der Anklageschrift, in der dem Studenten versuchter Betrug zur Last gelegt wird. „Ich bin nicht in der Absicht eingestiegen, nicht zu bezahlen“, beteuerte der Angeklagte. „Ich habe nie versucht zu betrügen.“

Täter spricht von „traumatischen Erinnerungen“

Dass er beim Stopp in Waakirchen davongelaufen sei, begründete der junge Mann mit traumatischen Erinnerungen, die plötzlich wieder aufgebrochen seien. Vor zwei Jahren war der damals 18-Jährige Opfer einer Schlägerei geworden, mehrere Jugendliche hatte auf ihn eingeschlagen und eingetreten. Als der Taxifahrer nach ihm gegriffen habe, „hat das Panik verursacht, ich hatte Angst um mein Leben“, erklärte der Tölzer. „Ich bin in die Sparkasse gelaufen, weil ich mich da sicher fühlte und habe von dort die Polizei gerufen.“ Dem Gericht überreichte er eine Schadensaufstellung, aus der hervorging, dass er von den rund 1170 Euro Schaden (für Fahrtkosten, Innenreinigung, Nutzungsausfall und anderes) mehr als die Hälfte bereits bezahlt hat.

Als der Taxifahrer auf dem Zeugenstuhl Platz nahm, erhielt die Geschichte einen etwas anderen Anstrich. Er habe den jungen Burschen zur Rede stellen wollen und ihm gesagt, er müsse zahlen. Daraufhin sei der Fahrgast davongerannt, er hinterher. „Ich konnte ihn kurz halten, sonst wäre er in ein Auto gelaufen“, berichtete der Zeuge. „Ich dachte, er wollte fliehen, heute kenne ich seine Geschichte.“ Allerdings, so ging aus den Schilderungen des Taxlers hervor, soll sein Gast zuvor 30 Euro aus dem Bankautomaten geholt haben. Das reichte aber nicht, danach sei die Situation eskaliert.

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Der Staatsanwalt sah nach dieser Aussage die Unschuld des Angeklagten als erwiesen an und beantragte einen Freispruch. „Ich schließe mich dem Antrag nicht an“, sagte Richter Urs Wäckerlin. Er verurteilte den Studenten zu 24 Stunden Sozialdienst, weil er die Sache „für den prototypischen Betrug halte, den man begeht, wenn man ohne Geld in ein Taxi steigt.“ Da offenbar auch auf dem Bankkonto Ebbe geherrscht habe, stehe für das Gericht fest, „dass Sie nicht das Geld hatten, um die Fahrt zu bezahlen. Anschließend haben Sie die Flucht ergriffen, das ist – nüchtern gesagt – an Deutlichkeit nicht zu überbieten“, so Wäckerlin. „Das ist meine Überzeugung, andere können das anders sehen.“

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Rubriklistenbild: © dpa / Henning Kaiser

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