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Braucht der kleine Hund Gigi eine Fahrkarte oder nicht? Eine junge Lenggrieserin fuhr immer ohne Probleme BOB mit ihrem kleinen Hund. Bis zu diesem Kontrolleur.
Bad Tölz-Wolfratshausen – „Unverschämt“ und „völlig überzogen“: So beschreibt Verena Rings zwei Erlebnisse, die ihre Tochter vor Kurzem mit der Bayerischen Oberlandbahn hatte.
Wie an fast jedem Wochenende fuhr die Jugendliche mit einem gültigen Ticket von Lenggries nach München und von dort weiter nach Wörthsee zu ihrer Mutter.
Gigi fährt schon immer mit der BOB - plötzlich ist das ein Problem
Mit dabei: Bolonka-Mix „Gigi“. „Dieser Hund sitzt immer in ihrer Handtasche oder auf dem Schoß und ist natürlich stets angeleint“, sagt Mama Verena Rings. Das sei in den vergangenen zweieinhalb Jahren auch nie beanstandet worden. Dabei werde die junge Frau laut Rings bei fast jeder Fahrt kontrolliert. So auch Anfang März.
Dann die Überraschung: „Der Kontrolleur beanstandete plötzlich, dass der winzige Hund kein Ticket hatte und stellte meiner Tochter sofort ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro aus“, schildert Rings. „Außerdem war er nicht sehr freundlich und teilte meiner verwirrten Tochter lapidar mit, sie solle sich mal besser mit den Beförderungsbedingungen beschäftigen.“
Auch kürzlich wurden mehrere Frauen wieder zu Schwarzfahrern in der BOB - und das, obwohl sie eigentlich ein gültiges Ticket dabei hatten.
Katzen-Regel bei der BOB - wann ist ein Tier größer als eine Katze?
Diese besagen: „Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geeigneten Behältnissen untergebracht sind, können mitgenommen werden.“ Alle anderen Vierbeiner brauchen laut BOB-Pressesprecher Christopher Raabe eine gültige Fahrkarte zum Kindertarif. Für sie gilt außerdem eine Anlein- und Maulkorbpflicht.
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Raabe stellt sich hinter den Kontrolleur: „Unser Kollege hat korrekt gehandelt.“ Die Bayerische Oberlandbahn zweifele nicht an dessen Aussage, wonach der Hund nicht angeleint war – und um einiges größer sei als eine Katze.
Verena Rings sieht das anders. „Unser Hund ist definitiv nicht größer als eine Hauskatze.“ Gerade einmal 2,3 Kilogramm bringe das Tier auf die Waage.
Rings stört sich auch daran, dass der Kontrolleur ihre Tochter nicht zuerst verwarnt hat, zum Beispiel mit einem geringerem Bußgeld in Höhe von 7,90 Euro – so viel kostet ein Kinderticket und damit die Fahrkarte für einen Hund, der nicht in einer Transportbox untergerbacht ist. „Aber gleich 60 Euro zu verhängen, finde ich sehr kundenunfreundlich“, ärgert sich Rings.
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Zumal es sich bei ihrer Tochter um eine Schülerin handle, die seit ihrem 15. Geburtstag den Erwachsenenpreis bezahlen müsse. „Zusammenfassend muss ich sagen, dass ich diesen Umgang mit zahlenden Kunden bei definitiv saftigen Preisen unmöglich finde.“
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BOB- Kontrolleur trifft wieder auf Gigi - und verlangt plötzlich kein Extra-Ticket mehr
Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat aus Sicht von Rings die zweite Begegnung ihrer Tochter mit genau dem gleichen Kontrolleur vor wenigen Tagen. Wieder fuhr das Mädchen mit seinem Hund von Lenggries nach München – „Gigi“ diesmal ausgestattet mit Maulkorb und gültigem Kinderticket. Laut Rings erkannte der Kontrolleur das Duo nicht wieder.
Dann erneut die Überraschung: Der Hund wiege offenbar unter drei Kilogramm, das gehe schon in Ordnung, habe er gesagt. Das Kinderticket für den Hund wollte er offenbar gar nicht sehen. Verena Rings kommt sich verschaukelt vor. „Leute, fahrt doch mal eine einheitliche Linie.“
Die 60 Euro Strafe hat Rings inzwischen zähneknirschend überwiesen. Sie wünscht sich eine ähnliche Regelung wie im Münchner MVV-Gebiet: Inhaber einer Fahrkarte können dort pro Ticket je einen Hund kostenfrei mitnehmen. „Dies ist eine besondere Regelung der MVV-Tarifbestimmungen“, kommentiert Sprecher Raabe. In den Bestimmungen der BOB sei eine solche Ausnahme nicht vorgesehen. „Bei Fahrten ins oder aus dem MVV-Gebiet gilt der BOB-Tarif, über den sich Fahrgäste vor Antritt der Fahrt bezeihungsweise vor Fahrscheinkauf zu informieren haben.“
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