Vermieter verfolgen Sitzung

Das „Bettenzehnerl“ in Tölz verschwindet

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Den Fremdenverkehrsbeitrag zahlen alle Unternehmen, die vom Tourismus direkt oder indirekt profitieren.

Die Stadt Tölz regelt die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags neu.

Bad Tölz – „Das ist keine große Sache“, sagte Kämmerer Hermann Forster, als er im Tölzer Finanzausschuss die neue Regelung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags vorstellte. Forster fügte aber hinzu, dass es deshalb bei den Vermietern Aufregung gegeben habe. Dabei habe es sich aber um „reine Missverständnisse“ gehandelt.

Zwei Gastgeber saßen dennoch unter den Zuhörern und verfolgten aufmerksam, was Forster erklärte. Fremdenverkehrsbeitrag zahlen alle Unternehmen, die vom Tourismus direkt oder indirekt profitieren. Letzteres ist zum Beispiel ein Kiosk oder ein gastronomischer Betrieb, die je nach Lage und Vorteil aus dem Tourismus eingestuft werden und Fremdenverkehrsbeitrag zu bezahlen haben. Bei ihnen richtet sich die Höhe der Vorauszahlung immer nach der letzten Veranlagung.

Anders ist es bei den Vermietern selbst. Hier orientiert sich der Fremdenverkehrsbeitrag in Tölz von jeher an der Übernachtungszahl, dem sogenannten Bettenzehnerl. Dieses wird wie der Kurbeitrag mit jeder aktuellen Meldung abgerechnet. Am Ende des Jahres folgt dann die Endabrechnung mit Gewinn- und Umsatzzahlen.

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Leider, so der Kämmerer, werden beide Beträge immer wieder verwechselt. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Unternehmen bezahlt, der Kurbeitrag ist der Obolus des Gastes an die Kommune. Das Bettenzehnerl unterscheidet laut Satzung auch nach Beherbergungstyp wie Hotel oder Pension. Auch das sei laut Forster längst nicht mehr zeitgemäß und in anderen Kommunen nicht mehr üblich. Nicht zuletzt um den doch erheblichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schlug die Kämmerei vor, das Bettenzehnerl ganz abzuschaffen und auch die Tourismusbetriebe auf die Vorauszahlungsvariante wie alle anderen Unternehmen umzustellen. Zum Stichtag, in der Regel der 1. Juli, ist die Vorauszahlung zu leisten, die sich an der Höhe des Fremdenverkehrsbeitrags des vergangenen Jahres orientiert. Zum Ende des Jahres folgt dann die aktuelle Veranlagung mit Nach- oder Rückzahlung. Der Finanzausschuss stimmte ohne Diskussion zu.  

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