Prozess am Landgericht

13 Jahre unschuldig im Knast? Freispruch beim Badewannen-Mord steht bevor – „Habe an seine Unschuld geglaubt“

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Er saß als verurteilter Mörder 13 Jahre hinter Gitter. Doch Anwältin Regina Rick (54) kämpfte für die Unschuld von Hausmeister Manfred Genditzki (63) - am Landgericht wird er Freitagfrüh mit großer Wahrscheinlichkeit freigesprochen.

München - Es wird spannend am Landgericht: Freitagmorgen (7. Juli) um 10 Uhr soll das Urteil fallen im sogenannten Badewannen-Mordfall. In dem wiederaufgenommenen Prozess geht es um den mutmaßlichen Mord an einer alten Frau, den es so vielleicht nicht gegeben hat. Der Angeklagte Manfred Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des damaligen Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Zehn Jahre unterstützte Anwältin Regina Rick (54) den wegen Mordes verurteilten Manfred Genditzki (63)

Doch an diesem Urteil hatte es jahrelange Zweifel gegeben - bis es schließlich zur Wiederaufnahme des Mordprozesses in München kam. Neue Gutachten konnten inzwischen belegen, dass Genditzki mit allergrößtere Wahrscheinlichkeit nicht der Täter ist - und der Tod der Seniorin wohl durch einen Unfall geschah.

Selbst die Staatsanwaltschaft fordert inzwischen Freispruch und eine Entschädigung für Genditzki, der 13 Jahre lang für die Tat im Gefängnis gesessen hatte und stets seine Unschuld beteuert hat. Auch Anwältin Regina Rick glaubte Genditzki - „vom ersten Moment an“, wie sie gegenüber unserer Redaktion beteuert. „Das ging ja damals schon aus den Akten hervor.“ Zehn jahre kämpfte die Münchner Strafverteidigerin für Genditzki, kurz vor dem Urteil fühle sie sich erschöpft: „Dieser Fall war ein jahrelanger Marathon für mich.“

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München: Hausmeister saß 13 Jahre wegen Mordes hinter Gitter - wird er morgen freigesprochen?

Warum ist Manfred Genditzki kein Mörder? Das erläutert Regina Rick im Gespräch mit unserer Redaktion anhand der drei wichtigsten Fakten des Gerichtsprozesses. Erstens sei der Todeszeitpunkt gar nicht ermittelt worden. „Frau Kortüm ist nachweislich zu einer Zeit gestorben, als Manfred Genditzki schon länger nicht mehr in ihrer Wohnung war und für diese Zeit ein Alibi hatte“, sagt Regina Rick.

Zweitens: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hatten lange Jahre ausgeschlossen, dass die Seniorin ohne Fremdeinwirkung in die Badewanne gestürzt und dann ertrunken sein könnte. „Das ist so nicht mehr haltbar, weil die Computersimulation zeigt, dass ein Sturzgeschehen wahrscheinlich ist und exakt zu den Kopf-Verletzungen passt sowie zur Endlage der Leiche“, erklärt die Strafverteidigerin.

Und drittens: Es gab nie ein Tatmotiv. „Ein finanzieller Tatvorwurf der Anklage ist schon im ersten Mordprozess zusammengebrochen“, sagt Regina Rick. Danach hieß es: Genditzki habe die Frau im Streit erschlagen. „Doch auch das ist widerlegt. Er hatte ganz einfach keinen Grund, Frau Kortüm zu ermorden.“

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