VonAndreas Steppanschließen
Wie genau kommen Pflegekräfte jetzt an den versprochenen Bonus von 500 Euro? Der Tölzer Kurier fragte bei der Asklepios-Stadtklinik nach.
Bad Tölz – Auch die Pflegekräfte der Asklepios-Stadtklinik in Bad Tölz können mit einer Bonuszahlung vom Freistaat rechnen. Dies teilt Konzernsprecher Christopher Horn auf Anfrage des Tölzer Kurier mit.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten insbesondere in Zeiten der Covid-19-Pandemie hervorragende Arbeit zum Wohle unserer Patienten“, stellt er dazu klar. Dies gelte unabhängig davon, dass im Tölzer Krankenhaus „bislang nur vereinzelte Fälle versorgt werden“. Auf einen möglichen weiteren Anstieg von Corona-Fällen sei man aber vorbereitet.
Staatsregierung zahlt Pflegebonus von bis zu 500 Euro
„Da Pflegekräfte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielen“, so Horn weiter, habe die bayerische Staatsregierung Mitte April einen sogenannten Corona-Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich ins Leben gerufen. Wer regelmäßig mehr als 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 500 Euro. Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, bekommen 300 Euro.
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„Diese einmalige finanzielle Zuwendung vom Freistaat sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Notfallsanitäter und Rettungsassistenten bekommen“, erläutert der Asklepios-Sprecher. Die genauen Kriterien habe das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aber bislang noch nicht festgelegt – „leider“.
Benötigte Bescheinigung wird von Asklepios-Klinik „selbstverständlich“ ausgestellt
Die benötigte Bestätigung des Arbeitgebers mit der Angabe der Tätigkeit und einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Beantragung des Bonus „stellen wir unseren Mitarbeitern selbstverständlich aus“, versichert der Klinik-Sprecher.
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Die Finanzierung erfolge aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie der Bayerischen Staatsregierung. Wer Anspruch auf die Prämie habe, könne bis zum 31. Mai einen Antrag beim Landesamt für Pflege stellen. „Ob dieser dann ausbezahlt wird, entscheidet das Bayerische Landesamt für Pflege“, so Christopher Horn.
