Polizei platzt in Party

Eglinger verkauft Marihuana auf Schülerparty – und bereut es anschließend

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Es sollte der erste Joint ihres Lebens werden. Aber der erhoffte Spaß ging gründlich daneben. Noch bevor die Schülerin ihren ersten Drogenrausch haben konnte, platzte die Polizei in die Party.
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Es sollte der erste Joint ihres Lebens werden. Aber der erhoffte Spaß ging gründlich daneben. Noch bevor die Schülerin ihren ersten Drogenrausch haben konnte, platzte die Polizei in die Party.

Egling/Wolfratshausen – Es sollte der erste Joint ihres Lebens werden. Aber der erhoffte Spaß ging gründlich daneben. Noch bevor die Schülerin aus Grünwald ihren ersten Drogenrausch haben konnte, platzte die Polizei in die Party. „Ich wollte es mal probieren. Ich hatte vorher noch nie was damit zu tun“, beteuerte die damals 16-jährige Teenagerin. Den Joint und weitere 0,8 Gramm Marihuana hatte sie der Polizistin in die Hand gedrückt.

Der Mann, der ihr das Rauschgift voriges Jahr im August auf einer Schülerparty in der Gemeinde Egling verkauft hatte, musste sich nun wegen unerlaubten Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren in zwei Fällen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Mit einer Geldstrafe von 3000 Euro kam er glimpflich davon.

Im „Großen und Ganzen“ räumte der gelernte Industriemechaniker (25) den Sachverhalt ein. Am 13. August vorigen Jahres habe er in München vier Gramm Marihuana gekauft. „Nach dem Feiern, früh am Morgen, am Hauptbahnhof“, sei ihm das Zeug angeboten worden. Am nächsten Tag, als er das Marihuana in seiner Tasche fand, habe er sich schon nicht mehr daran erinnert. Die Schülerparty sei ihm gelegen gekommen, um es wieder loszuwerden. „Dort wurde schon konsumiert, als ich dazu kam“, behauptete der Angeklagte. „Ich wollte bald gehen, habe die Hälfte auf den Tisch gelegt und gesagt: Gebt’s mir 30 Euro dafür“, berichtete der Mann, der bei der Party selbst „völlig bedröhnt und neben der Spur“ gewesen sein will.

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Als die Polizei ihn in der Nacht in seinem Elternhaus aufsuchte, habe er sofort gestanden. „Ich steh’ zu meinen Fehlern. Es ist totaler Mist, den ich da gemacht habe.“ Nur, dass die zwei jungen Frauen noch minderjährig sein könnten, sei ihm nicht in den Sinn gekommen. Der Polizistin hingegen, die einen anonymen Hinweis bekommen hatte, dass auf der Party Drogen konsumiert wurden, war sofort aufgefallen, dass viele der Jugendlichen „15 bis 18 Jahre alt“ gewesen seien.

Während der Zeugenaussagen der beiden Mädchen, an die der 25-Jährige insgesamt rund zwei Gramm Marihuana verkauft hatte, konnte sich das Gericht selbst ein Bild von den Schülerinnen machen. „Ihr steht es ins Gesicht geschrieben. Da braucht man nicht nach dem Alter zu fragen“, stellte Richter Helmut Berger mit Blick auf die Grünwalderin fest. „Sie wollte es mal ausprobieren. Das ist die Gefahr“, machte der Richter zudem deutlich, warum der Gesetzgeber die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige als Verbrechen einstuft. Mindeststrafe: ein Jahr Gefängnis. Deshalb wurde vor dem Schöffengericht verhandelt.

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Doch der Eglinger kam glimpflich davon, weil der Fall als minderschwer eingestuft wurde. „Wir gehen nicht davon aus, dass Sie der große Dealer sind“, stellte das Gericht fest. Anders als der Staatsanwalt, der eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen sowie eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro beantragt hatte, beließen es die Richter bei einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an. rst

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