“Ich war zu besoffen“

Junger Kerl geht ins Freudenhaus und kommt mit blauem Augen wieder raus

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Alles andere als glücklich endete der Besuch in einem Bordell für einen 20-jährigen Eurasburger.
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Statt Sex gab es eine blutende Nase und ein blaues Auge. Der Besuch eines 20-jährigen Eurasburgers verlief anders, als er es sich vorgestellt hatte.

Eurasburg/Wolfratshausen Er wollte schnellen Sex. Deshalb suchte ein junger Eurasburger ein Bordell in München auf. Nach 20 Minuten verließ er das Laufhaus wieder – mit blutender Nase und einem blauen Auge. Nun hatte das unbefriedigende erotische Abenteuer ein Nachspiel vor dem Jugendgericht, wo sich der 20-Jährige wegen Körperverletzung in zwei Fällen, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch verantworten musste.

Bei seinem Besuch am 11. Februar dieses Jahres soll der Mann eine Prostituierte „mit beiden Händen am Kopf gepackt und mehrmals nach unten gezogen“ haben. Der mehrfach geäußerten Aufforderung zu gehen kam er nicht nach. Dafür baute er sich mit der Faust drohend vor der Frau auf und schubste diese weg. Er setzte sich vor die Tür, um zu verhindern, dass die Dame das Zimmer verlassen konnte. Ein von der Liebesdienerin zu Hilfe gerufener Security-Mitarbeiter erteilte dem aggressiven Freier ein Hausverbot, das dieser jedoch ignorierte. Stattdessen soll er den Türsteher „in den Schritt gekniffen und zugedrückt“ haben. Soweit der Sachverhalt, den die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vorlas.

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„Ich weiß nicht, ob Sex stattgefunden hat oder nicht“

„Das ist teilweise richtig, teilweise nicht“, ließ der Beschuldigte das Gericht wissen. Er sei stark alkoholisiert aufs Bett gefallen, eingeschlafen und nach zehn bis 15 Minuten von der Prostituierten geweckt worden. Er habe die Frau zur Rede gestellt, weil keine sexuelle Handlung stattgefunden habe. Er habe sogar mehr Geld geboten. Die Frau habe jedoch nur „nach dem Geld geschnappt und rumgeschrien“, glaubte der 20-Jährige sich zu erinnern. Auf Nachfrage des Richters musste er eingestehen: „Es gab keine Absprache, ich war zu besoffen. Ich weiß nicht, ob Sex stattgefunden hat oder nicht.“ Ebenso fehlte ihm die Erinnerung an den weiteren Ablauf des misslungenen Geschäfts.

Die Prostituierte erscheint nicht vor Gericht

Ein Freund des Angeklagten, dessen Besuch erfolgreicher verlaufen war („Ich bin zuerst ins Bordell und habe meinen Sex gehabt“) schilderte, dass er Schreierei gehört habe, während er draußen geraucht habe. Als er nachgesehen habe, sei der Security-Mitarbeiter über seinem Freund gestanden, der mit blauem Auge und blutender Nase am Boden gelegen sei. Die Prostituierte konnte nicht vor Gericht aussagen. Sie arbeitet nicht mehr in dem Bordell, ihr Aufenthaltsort ist derzeit unbekannt. In ihrer vom Richter verlesenen Aussage bei der Polizei hatte sie detailliert den Sachverhalt geschildert, der schließlich zur Anklage führte. Der Türsteher sagte, dass er gesehen habe, wie der Angeklagte die Frau an den Haaren gezogen und Geld zurückverlangte, weil sie angeblich die vereinbarte Leistung nicht erbracht hatte.

Mit Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten stellte Jugendrichter Urs Wäckerlin das Verfahren gegen den Eurasburger, der zur Tatzeit knapp 1,5 Promille Alkohol im Blut hatte, vorläufig ein. Als Auflage muss der Mann 200 Euro zu Gunsten des Sozialen Trainingskurses ans Landratsamt zahlen. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter: „Der Angeklagte und der Türsteher haben sich gegenseitig nichts geschenkt. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo in der Mitte.“  

Offiziell waren es Massagestudios - tatsächlich aber boten in zwei Tölzer Wohnungen Prostituierte ihre Dienste an. Dann wurden sie enttarnt.

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