Offiziell waren es Massagestudios - tatsächlich aber boten in zwei Tölzer Wohnungen Prostituierte ihre Dienste an. Nun stand in Wolfratshausen der Vermieter (64) vor Gericht. Er sagte aus, er habe nicht gewusst, was in den Wohnungen vor sich ging.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Offiziell boten sie klassische Thai-Massagen an. Tatsächlich konnten ihre Kunden zu den Streicheleinheiten oft auch erotische Zusatzleistungen genießen. So geschehen in zwei als Massagestudios getarnten Wohnungen in Bad Tölz, die im Juni 2017 aufflogen. Drei Asiatinnen wurden laut Polizeibericht damals bei der Arbeit angetroffen. Die Kripobeamten fanden in den Wohnungen zudem Großpackungen Kondome und Gleitmittel. Ein Jahr später mussten sich der Tölzer Wohnungseigentümer (53) sowie ein Mieter (64) und dessen Bekannte (56) wegen Beihilfe zur Ausübung verbotener Prostitution vor Gericht verantworten. Der Wohnungsbesitzer wurde freigesprochen, die zwei Mitangeklagten zu Geldstrafen von 2400 und 1750 Euro verurteilt.
Alle drei hatten in der Verhandlung zunächst behauptet, nicht gewusst zu haben, was in den Wohnungen vor sich gegangen sei. Der 64-jährige, im Loisachtal wohnhafte Rentner, räumte jedoch ein, aus der Vermietung von Wohnungen „an Damen, die Massagen anbieten“, ein Geschäftsmodell entwickelt zu haben.
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Zu diesem Zweck mietete er selbst günstige Wohnungen an, die er dann mit entsprechendem Mietaufschlag untervermietete – außer in Bad Tölz auch in München. Er vermiete jedoch „immer mit der Auflage: keine sexuellen Handlungen. Das ist oberstes Gebot“, sagte der Mann. Er beteuerte: „Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich ihnen gekündigt.“
In einschlägigen Internetportalen waren Wohnungen für Massagedienste mit und ohne Geschlechtsverkehr angeboten worden, mit der Telefonnummer des Angeklagten sowie seiner Bekannten als Kontakt. „Die Anzeigen kenne ich nicht“, erklärte der Mann mit rotem Kopf. Tatsächlich waren die Annoncen im Internet, anders als die harmloseren Tageszeitungsanzeigen, wohl nicht von ihm geschaltet worden, wie eine Thailänderin (57) vor Gericht bestätigte. Die Zeugin war als Hauptmieterin aufgetreten, hatte aber auch Freundinnen in den Wohnungen arbeiten lassen.
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Die Thailänderin, die selbst mittels Strafbefehls bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, räumte ein, auch „Ganzkörpermassagen mit Happy End“ (also „Handentspannung“) angeboten zu haben. Auf die Frage, ob das in Bad Tölz erlaubt sei, hätten der Angeklagte und seine Bekannte erklärt: mach es. Wenn Du gefragt wirst, sag, dass Du nur Massagen anbietest. Weil es zwei Jahre lang keine Kontrollen gegeben habe, sei sie davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei.
In Bad Tölz erregte ein ähnlicher Fall ebenfalls Aufsehen. Eine Frau hatte in einem Hotel Liebesdienste angeboten.
Aufgeflogen war das Ganze, weil eine Nachbarin die Polizei über den regen Verkehr wechselnder Männer und Frauen in der Wohnung informiert hatte. Das erste Mal im Juli 2016. Damals habe man „eine Chinesin mit viel Geld“ in der Wohnung angetroffen, erklärte ein Beamter. Ein paar Wochen später traf ein „Scheinfreier“ der Kripo eine brasilianische Prostituierte an. Zeugen, die anhand einiger von der Zeugin notierter Autokennzeichen vernommen wurden, bestätigten, dass ihnen sexuelle Handlungen angeboten und teilweise auch vollzogen worden seien.
Nach der Vernehmung der Thailänderin und einer kurzen Verhandlungsunterbrechung beschränkten der 64-Jährige und seine Bekannte ihre Einsprüche gegen die erlassenen Strafbefehle auf die Höhe der Strafe. Das bedeutet ein Schuldeingeständnis. Richter Helmut Berger verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, die Frau wegen „relativ geringer Beihilfehandlungen“ zu 50 Tagessätzen à 35 Euro. Der mitangeklagte Wohnungseigentümer wurde freigesprochen. „Er hat zwar die Wohnung zur Verfügung gestellt, aber dass er wusste, wozu sie genutzt wurde, konnten wir ihm nicht nachweisen“, so Richter Berger.
Rudi Stallein
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