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Ein 55 Jahre alter Autofahrer, der heuer im Mai Feuerwehrmänner aus Benediktbeuern und Bichl bedroht und beleidigt hatte, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der Richter schenkte den Aussagen des Kurierfahrers wenig Glauben.
VON RUDI STALLEIN
Bichl/Wolfratshausen – Die Gülle, die bis zu zehn Zentimeter hoch auf der Straße stand, roch schon unangenehm genug. Aber am meisten gestunken hat den Feuerwehrmännern aus Bichl und Benediktbeuern bei ihrem Reinigungseinsatz am 18. Mai dieses Jahres das Verhalten eines Autofahrers. „Er wollte nicht akzeptieren, dass da gesperrt ist und er nicht durch kann“, berichtet ein Feuerwehrmann. Stattdessen bedrängte der Mann einen Verkehrssicherungsposten, indem er ruckartig mit seinem Kleintransporter auf ihn zufuhr. Als ihm die Durchfahrt untersagt blieb, soll er die Einsatzkräfte als „Idioten“ tituliert haben und davon gebraust sein.
Zu einem ähnlichen Vorfall kam es vor Kurzem in Hallbergmoos. Dort ignorierten nach einem drei Rennradler die Anweisungen der Einsatzkräfte - und wurden ausfallend. Dabei hatte es gerade erst einen tödlichen Unfall gegeben, mit dem die Retter mehr als genug zu tun hatten.
Nun musste sich der 55-Jährige wegen Nötigung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Gegen Zahlung von 1600 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich am 18. Mai dieses Jahres gegen 21.15 Uhr an der Abzweigung von der B 472 zur B 11 bei Bichl. Während die rutschige Güllemasse, die vor allem für Motorradfahrer eine akute Gefahr darstellte, beseitigt wurde, war die Straße kurzzeitig gesperrt.
„Ich hatte einige Blutkonserven, die ich zum Krankenhaus nach Bad Tölz bringen musste“, erklärte der aus Richtung Sindelsdorf kommende Kurierfahrer, warum er die Sperre ignoriert hatte und „fragen wollte, ob ich durch kann“. Weil der angesprochene Feuerwehrmann ohne Erklärung weggegangen sei und eine Durchfahrt wegen der Einsatzfahrzeuge und Schläuchen auf der Fahrbahn nicht möglich war, habe er beim Wenden geflucht, „das ist doch ein Irrsinn“.
„Er sagte: Ihr Idioten, habt’s nichts Besseres zu tun? Dann ist er mit Vollgas weggerast“, widersprach Jörg Meyer, stellvertretender Rettungsdienstleiter der Benediktbeurer Feuerwehr, in seiner Zeugenaussage der Schilderung des Angeklagten.
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Auch Hermann Spanner hatte den „kleinen Routineeinsatz“ anders in Erinnerung als der Mann auf der Anklagebank. Dieser sei mit seinem weißen Transporter zügig angefahren und habe sich „zwischen unserem Fahrzeug und der Verkehrsinsel durchgedrückt“, so der Bichler Feuerwehrkommandant. „Er müsse da durch, für das Kasperltheater habe er keine Zeit“, zitierte der Zeuge den Autofahrer, der in der Folge schrittweise auf ihn zu geruckelt sei. „Ich hatte den Eindruck, dass er mich so lange zurückdrängen wollte, bis die Durchfahrt frei ist.“
Der Angeklagte schüttelte den Kopf, während der Zeuge beschrieb, wie schließlich die gepolsterten Knie seiner Hose mit dem Auto Kontakt aufgenommen hatten. „Es gibt kaum mehr eine Verkehrsabsicherung, wo es nicht zu verbalen Beschimpfungen kommt. Aber hier wurde wegen der Gefährdungssituation eine Grenze überschritten“, begründete Spanner, warum er und sein Benediktbeurer Kollege den Kraftfahrer angezeigt hatten.
Nach den Zeugenaussagen und dem richterlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen „versuchter Nötigung“ und zwei Beleidigungen in Betracht kommen könne, zogen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf dessen Wunsch zu einem „Rechtsgespräch“ zurück. Das Ergebnis der Aussprache: Auf Anregung von Richter Helmut Berger wird das Verfahren eingestellt, vorausgesetzt der Angeklagte zahlt binnen sechs Monaten eine Geldbuße in Höhe von 1600 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
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