Die Gemeinde Greiling will im Streit um die Flüchtlingszuweisungen eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Anwaltsbüro sieht einen absoluten Präzedenzfall.
Greiling – Die Gemeinde Greiling will gegen die Zuweisungen von Flüchtlingen klagen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend.
„Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt die Kommunen vor zum großen Teil unlösbare Aufgaben“
„Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt die Kommunen vor schwere, zum großen Teil unlösbare Aufgaben“, sagte Bürgermeister Anton Margreiter. Er stellte klar, dass die Gemeinde Greiling durchaus bemüht sei, sich aktiv an der Bewältigung des Problems zu beteiligen. Sie verfüge aber nicht wie andere Städte oder Gemeinden über leer stehende Hotels, Wohnhäuser und kurzfristig entwicklungsfähige Flächen.
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Untätig sei die Gemeinde nicht gewesen. Bereits im April 2022 habe man dem Landratsamt die Nutzung von Büroräumen im alten Gemeinde- und Feuerwehrhaus als Unterkunft für Flüchtlinge angeboten und dafür Möbel aus einem Hotelgebäude besorgt und eingelagert. „Das Landratsamt zeigte jedoch kein Interesse an dieser dezentralen Unterkunft, die bis zu 15 Geflüchtete hätte aufnehmen können“, sagte Margreiter.
Flüchtlingszuweisung: Vorschläge zur Unterbringung vom Landratsamt nicht kommentiert
Im Februar 2022 habe die Gemeinde in einer Gemeinschaftsaktion der drei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft eine in ihrem Besitz befindliche Fläche am Flugplatz angeboten. Außerdem sei der Landkreis auf die landkreiseigene 8000 Quadratmeter große Fläche an der Deponie am Vorberg und auf eine Fläche am Flugplatz (25 000 Quadratmeter) aufmerksam gemacht worden, die sich im Besitz der Bundesrepublik befindet.
Das Angebot und die Hinweise seien durchaus ernst gemeint gewesen, auch wenn diese zum Teil als Ausgleichsmaßnahmen für die Nordumfahrung Bad Tölz und dem Solarpark an der Mühlleiten vorgesehen sind. Angesichts der aktuellen Dringlichkeit erwartet Bürgermeister Anton Margreiter von den Behörden eine gewisse Flexibilität, um diese Maßnahmen aufzuheben oder nach hinten zu schieben. Die genannten Vorschläge seien, so das Gemeindeoberhaupt, „vom Landratsamt nicht einmal kommentiert oder offiziell beschieden worden“.
Aktuell ist Greiling nicht in der Lage, auch nur einen Flüchtling kurzfristig unterzubringen.
Er habe als Bürgermeister ohne Erfolg mehrfach Gespräche mit Eigentümern von leer stehenden Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter geführt. Die acht gemeindeeigenen Wohnungen seien vermietet, der Gemeindesaal dient als Schutzraum für den Waldkindergarten und verfügt außerdem nicht über die erforderlichen sanitären Anlagen. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen seien voll ausgelastet. „Aktuell ist Greiling nicht in der Lage, auch nur einen Flüchtling kurzfristig unterzubringen“, erklärte Margreiter.
Eine Klage gegen den Freistaat und einen Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht gegen die Zuweisung von Flüchtlingen hält Margreiter für aussichtsreich. Unabhängig davon werde sich die Gemeinde weiterhin bemühen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, bekräftigte das Gemeindeoberhaupt.
Rechtsanwaltsbüro: Klage wäre absoluter Präzendenzfall
Die Gemeinde habe sich der Hilfe eines Rechtsanwaltsbüros versichert, das in einer Zusammenfassung eines zwölfseitigen Schreibens zu dem Schluss kommt, dass der Freistaat dem Landkreis grundsätzlich Flüchtlinge zur Aufnahme zuweisen kann. Andererseits sei diese Kompetenz auch nicht ausdrücklich vorgesehen. Umfangreiche Recherchen hätten ergeben, dass eine Klage ein absoluter Präzedenzfall wäre, über den bisher noch kein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist.
Eine Klage und der Erlass einer einstweiligen Verfügung hält das Anwaltsbüro nicht für aussichtslos. Es müssten aber die von Bürgermeister Anton Margreiter angesprochenen Punkte substanziell dargelegt und gegebenenfalls auch bewiesen werden.
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Stand Dienstagabend sollten nach dem derzeitigen Stand in der laufenden Woche vier und später weitere Flüchtlinge zugeteilt werden. Dies sei jedoch um drei Wochen verschoben worden. Am Mittwoch teilte die Pressestelle des Innenministeriums allerdings mit, dass die Zuteilung von Asylsuchenden in den Landkreis bis Ende des Jahres pausiert ist.
In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat wurde die Frage, ob die Vorgehensweise richtig sei und man den Klageweg beschreiten sollte, einhellig befürwortet. Kritisiert wurde, dass die Gemeinde nicht Einfluss darauf ausüben kann, wer zugewiesen wird. Auch die Sorge um die Sicherheit nach dem jüngsten Vorfall am Melkstattweg in Bad Tölz wurde thematisiert. Am Ende der Diskussion, bei der auch die Befürchtung geäußert wurde, dass sich radikale Gruppierungen von rechts oder links die Argumentation zunutze machen könnten, war man einstimmig dafür, beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Zuweisung von Flüchtlingen zu erheben und gleichzeitig eine einstweilige Verfügung zu beantragen. (ps)
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