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Völlig aus dem Ruder gelaufen ist die Abschiebung eines Afrikaners am Münchner Flughafen. Jetzt trafen sich der Täter und sein Opfer vor Gericht wieder.
Flughafen/Erding - Viele Abschiebungen scheitern daran, weil Asylbewerber vor dem Betreten des Flugzeugs einen Aufstand machen oder sich selbst verletzen. So gelagert war auch ein Fall am 31. Juli vergangenen Jahres. Im Rahmen des Dublin-Abkommens sollte ein 26-Jähriger aus Sierra Leone über den Münchner Flughafen nach Mailand überführt werden. Doch der Flüchtling leistete beim Betreten der Flugzeugtreppe nicht nur erbitterten Widerstand, sondern verletzte auch noch einen 26 Jahre alten Beamten der Bundespolizei.
Strafe nach Angriff am Flughafen München zu gering? Staatsanwältin kündigt Berufung an
Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte musste sich der Afrikaner gestern vor dem Amtsgericht Erding verantworten. Vor Richterin Michaela Wawerla kam er mit 700 Euro Geldstrafe noch einigermaßen glimpflich davon. Staatsanwältin Nina Wittig, die sieben Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte, kündigte jedoch an, in Berufung zu gehen. Selbst Verteidiger Florian Schäfer hatte eine Bewährungsstrafe zwischen drei und sieben Monate vorgeschlagen.
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Angeklagter zeigt sich reumütig nach Ausraster am Flughafen München
Der Angeklagte gab sich in der Verhandlung reumütig. Mehrmals ließ er über seinen Dolmetscher erklären, dass ihm der Vorfall leid tue „und es niemals meine Intention war, die Polizeibeamten anzugreifen oder zu verletzen“.
Er erklärte, sich in seiner psychischen Ausnahmesituation befunden zu haben. Seit einem Jahr ist er in Deutschland, derzeit lebt er in einer Asylunterkunft in Passau. Er war von Italien ins Bundesgebiet weitergereist. „Ich will auf keinen Fall nach Italien zurück. Das Leben dort ist sehr gefährlich. Da bleibt einem nichts anderes übrig, als als Drogendealer zu arbeiten.“ Nur aus Angst sei er auf der Flugzeugtreppe ausgerastet. „Mir war schwindlig, ich wusste nicht mehr, was ich tue. Ich wollte alles vermeiden, um das Flugzeug betreten zu müssen.“
Video: Schwedin stoppt Abschiebung im Flugzeug - jetzt droht ihr sogar eine Haftstrafe
Bei der Abschiebung am Anfang ruhig - bis zur Flugzeugtreppe
Im Zeugenstand erklärten die beiden Polizeibeamten, dass der Mann aus Sierra Leone anfangs ruhig und in sich gekehrt gewesen sei. Ärger habe es erst auf der Flugzeugtreppe gegeben. „Anfangs hat er sich am Geländer festgeklammert“, sagte einer der Bundespolizisten. „Als wir auf dem Vorfeld angekommen sind, trat und schlug er wild um sich“, berichteten beide.
Für den 26-Jährigen sollte das gravierende Folgen haben: Er trug einen komplizierten Bruch im Mittelhandknochen davon. „Ich musste operiert werden, war drei Tage im Krankenhaus und einen Monat krankgeschrieben“, berichtete er. Auf dem Vergleichsweg ließ er sich 1600 Euro Schmerzensgeld zuschreiben. Doch ob der Asylbewerber zahlen kann, ist mehr als offen.
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Entlastende Wirkung, weil der Mann wegen der Abschiebung in Panik handelte
Der Attacke hätte es nicht einmal bedurft, denn bereits nach dem Gerangel auf der Treppe hatte der Pilot signalisiert, den Afrikaner nicht mitzunehmen. „Das haben wir ihm mehrfach erklärt, aber er hat trotzdem weitergemacht“, so die Zeugen.
In den Plädoyers und in der Urteilsbegründung stand die Schuld des 26-Jährigen außer Frage. Allerdings wurde entlastend gewürdigt, dass keine Vorstrafen vorliegen und der Mann wohl wirklich in Panik gehandelt hat.
Bei einem anderen Vorfall wurde ein Polizist in Oldenburg bei einer brutalen Attacke gegen den Kopf schwer verletzt, wie nordbuzz.de berichtet.
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