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Warnung vor steigenden Kita-Gebühren in München: Klage gegen neues Modell droht

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Der Stadt droht wegen der Kita-Förderung erneut ein Rechtsstreit. Private Träger wollen klagen. Im Erfolgsfall könnte es für Eltern teuer werden.

München - Der Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen (DBTK) will erneut gegen die städtische Förderung für Kindertageseinrichtungen klagen. Begründung: Der neue Defizitausgleich, der als Nachfolgesystem für die Münchner Förderformel (MFF) beschlossen wurde, schließe die Teilnahme privater Kita-Träger faktisch aus. Der Stadt droht nun erneut eine juristische Auseinandersetzung.

Bis vor vier Jahren hatte die städtische Förderformel gegolten. Das kommunale Abkommen regelte, dass die Unterzeichner Zuschüsse bekommen, wenn sie sich gleichsam verpflichten, gewisse Vorgaben einzuhalten – etwa bei den Gebühren, Öffnungszeiten und der Bezahlung des Personals.

Kitas in München werden erneut Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung.

Private Betreiber, die sich bewusst gegen die Mitgliedschaft der Förderformel entschieden hatten, klagten und pochten auf Zahlung derselben Zuschüsse. Immerhin stehe man mit den übrigen Einrichtungen in einem Wettbewerb, der durch die Stadt finanziell beeinflusst werde. Das Verwaltungsgericht (VG) München entschied 2021, dass die privaten Betreiber keinen Anspruch auf Zahlung haben, da die Förderformel selbst rechtswidrig ist. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, heißt das dann bei Juristen.

Widerstand gegen neues Kita-Fördermodell in München

Die Stadt hatte also ein neues Modell finden müssen. Das schien voriges Jahr mit der Münchner Kitaförderung (MKF) gelungen, die ab Herbst 2024 greifen soll. Sie legt fest, dass Träger teilnehmender Einrichtungen - statt wie bisher einen pauschalen Zuschuss - einen Defizitausgleich erhalten, sofern die Betriebsausgaben die Einnahmen übersteigen. Gleichzeitig sollen aber die Gebühren für die Eltern möglichst niedrig gehalten.

Dagegen gab es bereits Widerstand, manche Einrichtungen, die zuvor bei der MFF beteiligt waren, wollten das neue System nicht, da es fortan nicht mehr möglich sei, Überschüsse zu erwirtschaften, die wiederum für Investitionen benötigt würden.

Warnung vor steigenden Kita-Gebühren in München: „Private Träger riskieren Insolvenz“

Ähnlich argumentiert nun auch der Verband der freien Träger. „Das neue Fördermodell ist nicht zu Ende gedacht“, sagt DBTK-Vorsitzende Benjamin Tajedini. „Bei den von der Stadt gewünschten niedrigen Elternbeiträgen entsteht ein Defizit, welches nur zum Teil durch die Förderung ausgeglichen wird. Private Träger riskieren somit eine Insolvenz. Des Weiteren wird der Gestaltungsspielraum in der pädagogischen Arbeit durch die Kostendeckelungen zu stark eingeschränkt.“

Für die Ermittlung des Defizits würden nur gewisse, aber bei weitem nicht alle laufenden Betriebsausgaben anerkannt. Diese müssen außerdem nach Art und Höhe in einer vergleichbaren städtischen Kindertageseinrichtung anfallen. Die Kosten vergleichbarer städtischer Einrichtungen seien aber für private Kita-Träger nicht transparent und somit nicht nachvollziehbar. Ausdrücklich nicht berücksichtigt würden ferner Finanzierungskosten sowie die Bildung von Rücklagen und Rückstellungen.

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Der DBTK geht davon aus, dass auch aus diesen Gründen, viele Träger auf die kommunale Förderung verzichten werden. Das hätte laut einer Mitteilung des Verbands zur Folge, dass die Elternbeiträge um ein Vielfaches erhöht werden müssten, um kostendeckend weiterarbeiten zu können. „Beispielsweise müssten die aktuellen Gebühren für einen Krippenplatz mit mehr als neun Betreuungsstunden am Tag von derzeit 162 Euro ab September 2024 auf circa 1200 Euro steigen.

Die Kindertagesbetreuung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, das bedeutet: eigentlich hoheitlich Aufgabe der Kommunen oder des Staats. Seit 2013 haben in Bayern Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (ab 1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Weil davon aber von der öffentlichen Hand nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, hat der Freistaat private Träger zur Kindertagesbetreuung zugelassen.

„Hat diese Klage Erfolg, betrifft das nicht nur Münchner Eltern“

„In ganz Bayern kommen Defizitverträge im Bereich der Kindertagesbetreuung regelmäßig zum Einsatz“, sagt SPD-Chefin Anne Hübner. „Hat diese Klage Erfolg, betrifft das also nicht nur die Münchner Eltern.“ Der Freistaat Bayern sei nun wirklich gefordert, eine Rechtsgrundlage für die Kommunen zu schaffen, damit bezahlbare Elternbeiträge dauerhaft gesichert würden. „Noch besser wäre, wenn der Freistaat die Kindertagesbetreuung insgesamt auskömmlich finanziert. Aktuell beteiligt er sich lediglich mit 60 Prozent. Das ist viel zu wenig.“

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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