Stadt schließt Einweg-Regelung aus

Corona: Nadelöhre in Innenstadt machen Mindestabstände unmöglich

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Dass man sich in der Freisinger Innenstadt zu nahe kommt, lässt sich an einigen Engstellen nicht vermeiden. Eine Einweg-Regelung würde das Problem lösen, ist aber nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht praktikabel.
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Aufgrund von Baustellen entstehen in der Freisinger Innenstadt derzeit Baustellen, die Mindestabstände unmöglich machen. Eine Einweg-Regelung schließt die Stadt aber aus.

Freising – Aufgrund der Erneuerungsmaßnahmen werden Passagen der Innenstadt seit Jahren zu Nadelöhren. In Zeiten von Corona werden diese Engpässe allerdings zu einer besonderen Gratwanderung. So ist es derzeit an der Oberen Hauptstraße zwischen Marienplatz und Ziegelgasse – auch für sorgsame Passanten – kaum möglich, den Virus-erprobten Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Auf deutlich mehr als 100 Metern gehen die Passanten wegen der derzeit stattfindenden Leitungsarbeiten auf schmalen Pfaden in gegenläufigen Richtungen eng an eng aneinander vorbei – Reibungsverluste sind da in Zeiten der Pandemie nicht auszuschließen.

Erst in der Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts hat Leiter Professor Lothar Wieler nochmals betont: „Abstand halten ist das Gebot des Alltags.“ Das FT hat daher in der Stadt angeregt, analog zu Maßnahmen in den Schulen im Baustellenbereich der Oberen Hauptstraße eine Einweg-Regelung vorzunehmen, um Begegnungsverkehr auf der Strecke zu vermeiden und Abstände einhalten zu können. Dem aber erteilte Rathaussprecherin Christl Steinhart eine Absage.

Stadt baut auf guten Willen der Freisinger

„Die Stadt Freising ist jederzeit bemüht, Lösungen und Vorschläge, die uns allen in dieser schwierigen Zeit helfen können, anzunehmen und, wenn möglich, natürlich auch umzusetzen“, teilt Steinhart mit. Eine Einbahn-Regelung für Fußgänger lasse sich aber nur bedingt umsetzen, da sich eine Kontrolle sowie die Umsetzung durch Beschilderung schwierig gestalte beziehungsweise unmöglich sei. „Hauseingänge müssen schließlich möglichst unkompliziert erreicht werden können.“

Um eine „bestmögliche Entspannung der Situation“ zu erzielen, hat die Stadt durch die vor Ort tätigen Baufirmen bereits Schilder aufstellen lassen, die auf eine Art „Rechtsgehgebot“ hinweisen und darauf, dass unter gegenseitiger Rücksichtnahme ein möglicher Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden soll.

„Leider ist es nicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich, den Mindestabstand zu anderen Menschen einzuhalten“, räumt Steinhart ein. „Ich denke aber, mit etwas gutem Willen ist auch im Baustellenbereich ein zügiges Passieren unter Erreichbarkeit aller Haus- und Geschäftseingänge ohne allzu engen Kontakte gut möglich.“

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