Fall geht vor Gericht

Fisch-Skandal: Staatsanwalt erhebt Anklage - Freisinger Betriebe entlastet

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Etliche Fische aus der Moosach sind mit Malachitgrün belastet. Das verbotene Mittel wurde von einem Zücher aus dem Kreis Dachau in die Aquakultur eingebracht.
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Im Freisinger Fisch-Skandal ist der Zuchtbetrieb aus dem Landkreis Dachau nun angeklagt worden. Die Freisinger Betriebe wurden entlastet - und haben doch keinen Grund zur Freude.

Freising – Es geht vor Gericht: Im Freisinger Fisch-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage erhoben. Sie wirft dem Inhaber und einem Mitarbeiter des Fischzuchtbetriebs aus dem Kreis Dachau vor, gegen das Lebensmittelrecht und das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Zur Last gelegt wird den beiden, das verbotene Arzneimittel Malachitgrün vorsätzlich in die Aquakultur eingebracht und Verzehrfische verseucht zu haben. 

Gegen die beiden Zuchtbetriebe im Kreis Freising, Baumgartner und Nadler, wurde das Verfahren indes eingestellt, betont Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. „Es ist davon auszugehen, dass sie nicht die Verursacher der Kontamination sind.“

Verbotenes Mittel wohl absichtlich im Wasser

Wie berichtet, waren im September 2018 mehrere Fische aufgetaucht, die mit Malachitgrün belastet waren. Das Mittel dient zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen bei Fischen mit Pilzen und Parasiten, darf aber bei Verzehrfischen nicht benutzt werden. Die Spur führte zu drei Betrieben im Raum Freising, die auf das Gewässer der Moosach zurückgreifen. Sedimente im Fluss wiesen Spuren des verbotenen Mittels auf.

Peter Baumgartner wurde vollständig entlastet und will Schadensersatz.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Fischereimeister (50) aus dem Kreis Dachau einen 26-jährigen Angestellten angewiesen hat, die Substanz in einen Teich mit Verzehrfischen einzuleiten. Eine am 24. September durchgeführte Beprobung des Betriebs ergab bei den Fischen eine Malachitgrün-Belastung von bis zu 100 Mikrogramm pro Kilogramm und eine Belastung mit dem Abbauprodukt Leukomalachtigrün, die zwischen 2000 bis 3000 Mikrogramm lag. 

Staatsanwalt glaubt den Angeklagten nicht

Steinkraus-Koch: „Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sowohl der Betriebsinhaber wie auch sein Angestellter wussten, dass der Einsatz des Präparats im Bereich der Lebensmittelproduktion absolut verboten ist, und dass sie vorsätzlich handelten.“ Der 50-Jährige erstattete am 21. September Selbstanzeige, nachdem er davon Wind bekommen hatte, dass bei einem anderen Betrieb in der Umgebung positive Proben festgestellt wurden: beim Freisinger Fischzüchter Peter Baumgartner, der damals aus allen Wolken fiel und nun vollständig entlastet ist.

In seiner Selbstanzeige behauptete der Angeklagte, dass der Angestellte das Mittel versehentlich eingebracht habe. Im Ermittlungsverfahren äußerte sich der 50-Jährige laut Staatsanwaltschaft nicht. Auch gegenüber dem FT war er am Montag nicht zu sprechen. Der Angestellte hingegen gab in der Vernehmung an, dass er in einer Scheune des Betriebs eine alte Milchkanne gefunden und an der Südseite des Teichs ausgewaschen habe. Am Boden dieser Kanne habe sich eine von ihm unbekannte Substanz befunden. Zwei Tage später habe er das Gefäß im Müll entsorgt.

Fisch-Skandal: Angeklagten droht Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft glaubt von dieser Version kein Wort. „Gegen die angebliche Einbringung des Stoffs mit dem Milchkännchen spricht der Umstand, dass die Sachverständigen in mehreren Teichen der Anlage Malachitgrün in unterschiedlich hoher Konzentration gefunden haben“, erklärt Steinkraus-Koch. „Dies lässt sich eher mit einer gezielten Einbringung an mehren Stellen mit wesentlich höherer Substanzmenge zur Deckung bringen.“ Über die Eröffnung des Hauptverfahrens habe jetzt das Amtsgericht Freising zu entscheiden. Den Angeklagten drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Das Verfahren gegen Baumgartner und Nadler wurde eingestellt – „nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Betriebe durch gemeinsame Gewässer verbunden sind, und im Vergleich mit dem von der Anklage betroffenen Betrieb bei den beiden anderen geringere Malachitgrünwerte aufgefunden wurden“, erläutert der Oberstaatsanwalt. „Je größer der geografische Abstand zum Betrieb der Anklage ist, desto niedriger sind die gemessenen Konzentrationen.“

Riesenschaden für Freisinger Betriebe

Baumgartner hat mit dieser Entwicklung gerechnet. „Das durfte ich erwarten, denn ich wusste ja, dass ich nichts Verbotenes gemacht habe“, sagte er dem FT. Freuen kann er sich nicht. Zu dramatisch ist seine Situation. Erstens könne er viele Fische nicht verkaufen, die noch belastet seien. Zudem kämpfe er mit einer Überproduktion, weil sein Betrieb monatelang vom Landratsamt gesperrt war – Monate, in denen er keine eigenen Fische in den Verzehr bringen durfte. Und drittens habe er in dieser Zeit fast alle Kunden verloren. Die hätten sich in dem langen Zeitraum neue Abnehmer gesucht. Baumgartner will nun Schadensersatz geltend machen.

Lesen Sie dazu auch einen Kommentar von Manuel Eser.

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