Er wollte seine Freundin mit einem Nacktfoto erpressen. Das ließ sich die 24-Jährige nicht gefallen. Sie ging zur Polizei und zeigte den 34-Jährigen an.
Geretsried/Wolfratshausen – An Einsicht mangelte es dem Angeklagten nicht. „Das war unterste Schublade“, bestätigte der Geretsrieder (34), nachdem der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen hatte. Weil sich seine Freundin geweigert hatte, ihm 50 Euro für Drogen zu geben, hatte der Mann ihr gedroht, ein Nacktfoto von ihr zu verbreiten. „Er hat mir vorher Amphetamine gratis überlassen, dann wollte er plötzlich Geld dafür. Aber ich lasse mich nicht erpressen“, erklärte die 24-Jährige, warum sie zur Polizei gegangen war.
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Dadurch kamen weitere Straftaten des Industriemechanikers ans Licht. So hatte er Ende März 2017 von einem Geretsrieder Dealer 50 Gramm Amphetamin gekauft. Bei einer Hausdurchsuchung Mitte August 2017 fand die Polizei zudem 0,4 Gramm Kokaingemisch. Deshalb musste er sich nun neben der versuchten Erpressung wegen unerlaubten Erwerbs und Abgabe sowie Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.
„Das entspricht alles der Wahrheit“, bestätigte der Beschuldigte. Als Grund gab er an spielsüchtig gewesen zu sein, bis diese Sucht sich in die Drogenszene verlagerte. Der Suchtdruck habe schließlich zu der „dummen Aktion mit den Bildern“ geführt. Dass plötzlich die Polizei vor der Tür gestanden sei, erwies sich im Nachhinein als heilsamer Schock. „Die Hausdurchsuchung war eine Schande“, sagte der Angeklagte, der damals noch bei seinen Eltern wohnte. Seit jenem Tag habe er mit Drogen nichts mehr zu tun. Die Verhandlung sollte der endgültige Abschied von seiner Drogenkarriere sein.
„Heute mache ich einen Schlussstrich“, versicherte der Mann. Aus diesem Grund hatte er bei der Polizei reinen Tisch gemacht und seinen inzwischen per Haftbefehl gesuchten Dealer genannt. „Er droht bis heute, er werde mich dafür umbringen“, sagte der Angeklagte. Er hat sich von seinem alten Freundeskreis verabschiedet, eine neue Arbeitsstelle gesucht und ist zu seiner Freundin in eine andere Stadt gezogen.
„Er tut alles, damit ein günstiges Ergebnis rauskommt. Vorbildlich“, stellte dazu Richter Helmut Berger fest. „Für mich ist das ein Grund, dass ich sage: Man kann ihm die Hand reichen.“ Er verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Caritas-Suchtberatung zahlen und in drei Gesprächen mit der Drogenberatung einen Therapieplan erarbeiten.
Rudi Stallein
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